Bei der Abgabe in der Apotheke nachfragen
In Deutschland kann man diese Warnung zum Anlass nehmen,
sich das Thema Chlorhexidin und Allergie nochmal ins Gedächtnis zu rufen: Bei jeglicher
Abgabe Chlorhexidin-haltiger Mittel sollte in der Apotheke nach früheren unerwünschten
Reaktionen auf diesen Arzneistoff gefragt werden. Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte bereits im September 2013 eine
entsprechende Warnung herausgegeben. Darin war auf die Gefahr von Überempfindlichkeitsreaktionen
unter Chlorhexidin hingewiesen worden. Sie könnten von lokalen Reaktionen bis
hin zu schweren anaphylaktischen Reaktionen reichen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen
dem BfArM 147 Berichte aus Deutschland über anaphylaktische Reaktionen
im Zusammenhang mit der Anwendung von Chlorhexidin vor, die meisten davon bei
der Anwendung von Chlorhexidin-haltigen Mundspüllösungen.
Die Warnung des BfArM hatte sich aber auf den Wirkstoff Chlorhexidin
generell und somit auf alle Anwendungsbiete bezogen. Das Haut- und Schleimhaut-
Antiseptikum ist neben Mundspüllösungen
auch in Mundgelen, Wund- und anderen Cremes,
Gleitgelen für medizinische Eingriffe, Spüllösungen für Blasenkatheter, Augen-
und Nasentropfen und Gelen zur Bindung überschüssiger Magensäure enthalten. Außer
in Arzneimitteln findet sich Chlorhexidin auch in Wundpflastern und Kosmetika. Zu
letzteren zählen Mundspüllösungen und Zahnpasta, die den Wirkstoff in niedriger
Konzentration enthalten (zum Beispiel Gum Paroex 0,06 CHX). Zudem findet sich
der Wirkstoff in Cremes als Konservierungsmittel. Somit entziehen sich auch in
Deutschland viele Chlorhexidin-haltige Produkte der Beratung durch einen
Apotheker, da sie nicht der Apothekenpflicht unterliegen.
4 Kommentare
Allergie auf Chlorhexidin
von Maren am 05.09.2019 um 21:17 Uhr
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Chlorhexamed Forte Allergische Reaktion
von Ute Beyer am 09.02.2019 um 12:49 Uhr
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Chlorhexidin
von Werner Labuhn am 09.11.2018 um 22:08 Uhr
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AW: Chlorhexidin
von Maren am 05.09.2019 um 21:22 Uhr
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