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Nach dem EugH-Urteil
Saarländische Gesundheitsministerin und Heilberufler im Schulterschluss
Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten im Saarland sehen durch das EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen im grenzüberschreitenden Versandhandel einen Angriff auf die freiberuflichen Honorarordnungen. Mit Unterstützung der saarländischen Gesundheitsministerin machen sie sich in einer gemeinsamen Erklärung für ein Rx-Versandverbot stark.
Die Heilberufe im Saarland demonstrieren knapp vier Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Rx-Boni ausländischer Versandapotheken für zulässig erklärt hat, Geschlossenheit. Am gestrigen Montag sind Vertreter der Heilberufskammern und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zusammen mit der saarländischen Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Monika Bachmann (CDU), vor die Presse getreten und haben die „Gemeinsame Erklärung der saarländischen Heilberufe – saarländische Heilberufe sehen freiberufliche Honorarordnung in Gefahr!“ vorgestellt.
Denn den Heilberuflern ist klar: Nach dem EuGH-Urteil sind nicht nur die deutschen Apotheken und ihre Honorierung in Gefahr. Die Luxemburger Entscheidung kann viel weitere Kreise ziehen und auch die anderen Freiberufler im Gesundheitswesen treffen.
Mitgliedstaaten müssen Gesundheitswesen eigenständig regeln können
In ihrer Erklärung kritisieren die Heilberufler, dass sich der EuGH mit seinem im vergangenen Oktober ergangenen Urteil über das Recht der Mitgliedstaaten hinwegsetzt, eigenständige Regelungen zur Organisation des Gesundheitswesens treffen zu können. Dem deutschen Gesetzgeber werde dadurch die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheitssystems entzogen. In der Folge stehe zu befürchten, dass in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und damit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird.
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erklären: Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel schütze – wie alle freiberuflichen Honorarordnungen – die Bürger vor einer Übervorteilung. Sie diene zudem der Qualitätssicherung und ermögliche im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie heilberuflichen Leistungserbringern andererseits ausgewogen auszugleichen.
Sachleistungs- und Solidarprinzip wird unterhölt
Auch schütze die Arzneimittelpreisbindung vor einer lückenhaften Versorgung durch Rosinenpickerei. Eine nun mögliche Selektion „lohnender Leistungen“, wie sie nun den EU-ausländischen Versandapotheken gewährt wird, unterhöhle das Sachleistungs- und Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn mit der Arzneimittelpreisbindung würden Gemeinwohlverpflichtungen – etwa Nacht- und Notdienste – gesetzlich gewollt quersubventioniert und damit erst möglich. Dieses könnte aber ausschließlich von Leistungserbringern vor Ort erbracht werden.
Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung fordern daher den deutschen Gesetzgeber auf, alles dafür zu tun, damit die frei- und heilberufliche, für jeden gleichberechtigt verfügbare Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land auch weiter flächendeckend als unverzichtbare Gemeinwohlaufgabe sichergestellt werden kann.
Bachmann: Rx-Versandverbot angemessen und nötig
Ministerin Bachmann sieht das nicht anders: „Wir müssen unsere Apotheken stärken, denn diese versorgen die Bevölkerung auch an Wochenenden mit Medikamenten. Der Apotheker ist – neben dem Hausarzt – ein wichtiger Gesundheitslotse, den wir im ländlichen Raum dringend benötigen. Es ist daher nicht einzusehen, wenn wir durch den Handel von ausländischen Versandapotheken dieses hohe Gut gefährden“. Bachmann weiter: „Daher ist ein entsprechendes Verbot, wie es die meisten EU-Länder haben, angemessen und nötig.“
Auch Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, betonte in der Pressekonferenz, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nun die einzig richtige Lösung ist. Der EuGH habe bereits in seinem ersten DocMorris-Urteil im Jahr 2003 klar zum Ausdruck gebracht, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, den Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel zuzulassen.
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