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In Apotheken gibt es Arzneimittel und Medizinprodukte. Doch auch Traubenzucker, Kosmetik und Hygieneartikel gehören heute fest in die Offizin. Verkauft werden darf, was „apothekenüblich“ ist. Diese Woche beklagte sich ein Waffenhändler in der Lokalpresse, dass es Apotheken gibt, die Pfefferspray anbieten. PTAheute hat nachgehakt: Ist das erlaubt?
Vor einigen Tagen wandte sich ein Essener Waffenhändler an die Lokalpresse. Ihm war sauer aufgestoßen, dass mehrere Essener Apotheken neuerdings Dosen mit Pfefferspray ins Sortiment genommen haben. Er wirft ihnen vor, ihre Kunden nicht über die Risiken beraten zu können. Außerdem müssten die Kunden auch über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden und spätestens hier fehle Apothekern und PTA jegliche Kompetenz.
Unsere Kollegin Cornelia Neth von PTAheute hat nachgefragt: Dürfen Apotheken überhaupt Pfefferspray verkaufen? Antwort gab die Kölner Rechtsanwältin Dr. Sabine Wesser, die zusammen mit weiteren Autoren am Kommentar zur Apothekenbetriebsordnung (Deutscher Apotheker Verlag, 2012) mitgewirkt hat.
Die Antwort: Tierabwehrspray darf grundsätzlich in der Apotheke verkauft werden – nicht aber ein Spray, das als Waffe einzuordnen ist. Warum? Lesen Sie mehr hierzu bei PTAheute.
2 Kommentare
Prävention oder Imageängste?
von Christian Timme am 11.02.2017 um 11:50 Uhr
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Legel, Illegal .... nicht scheissegal
von Carsten Moser am 10.02.2017 um 15:13 Uhr
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