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Bundesgerichtshof
Hevert darf nicht mit Selbstheilung werben
Hevert hat einen Rechtsstreit um Werbeaussagen endgültig verloren: Da der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Firma nicht annahm, darf Hevert bei einem Präparat nicht mit einer Stärkung der Selbstheilungskräfte werben. Auch andere Aussagen bleiben dem Hersteller untersagt.
Wie eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs gegenüber DAZ.online erklärte, lehnte das oberste deutsche Gericht bereits im vergangenen Jahr eine Nichtzulassungsbeschwerde des Homöopathie-Herstellers Hevert ab (Az.: ZR 1 6/16). Das Oberlandesgericht Koblenz hatte Hevert einige Werbeaussagen untersagt. Hiergegen hatte Hevert Beschwerde eingelegt – insbesondere „gegen das Verbot der Aussage ‚homöopathische Arzneimittel (hier: Calmvalera Hevert) fördern die Selbstheilungskräfte‘“, wie ein Firmensprecher auf Nachfrage erklärt hatte.
Doch das Koblenzer Urteil ist mit dem Beschluss aus Karlsruhe nun rechtskräftig geworden. Das Oberlandesgericht hatte die Aussagen zu den zugelassenen
Anwendungsgebieten sowie von Unterlagen, die Hevert eingereicht hatte, als
nicht ausreichend belegt angesehen. Die Firma hatte beispielsweise das „ABC der
Homöopathie“ des Zentralvereins Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) vorgelegt.
„Wir haben eine Stärkung der Selbstheilungskräfte beansprucht, weil wir der Auffassung waren, dass dies ein allgemein anerkanntes Prinzip ist, wie die Homöopathie überhaupt wirkt“, hatte der Apotheker Rainer Mersinger von Hevert betont. „Wenn man Google bemüht, ist es eine Aussage, die häufig verwendet wird für homöopathische Arzneimittel.“
Das Gericht erlaubte jedoch nur Aussagen, die von der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) direkt abgedeckt sind. Heverts Präparat Sinusitis® darf nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht damit beworben werden, es helfe „schnell und effektiv“ – bei Calmvalera® verbot es die Aussage, dieses sei eine „effektive Unterstützung bei Schlafstörungen“. Gegen Hevert hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) geklagt.
2 Kommentare
Google?
von Andreas Kuhn am 17.02.2017 um 21:08 Uhr
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AW: Google
von Frank Bünder am 19.02.2017 um 19:21 Uhr
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