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Anfrage der Grünen-Fraktion
Wann dürfen Gemeinden Apotheken gründen?
Die Grünen-Fraktion im Bundestag lässt in Sachen Apothekenmarkt nicht locker. Das Büro der Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche hat dem Vernehmen nach eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der es um die im Apothekengesetz verankerten Zweigapotheken geht: Die Grünen wollen wissen, in welchen Versorgungs-Notfällen Gemeinden bereits eine solche Apotheke gegründet haben.
Die Grünen-Fraktion hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach kritisch gegenüber den Plänen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ausgesprochen, den Rx-Versandhandel zu verbieten. Erst in der vergangenen Woche hatte die Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung bezweifelt, dass ein Rx-Versandverbot gerechtfertigt sei. Wie schon zuvor wiesen die Grünen zudem darauf hin, dass die Argumente für das Verbot aus ihrer Sicht nicht stichhaltig sind und bereits einmal vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert seien.
Die Grünen haben offenbar auch große Probleme mit der
Argumentation in der Begründung des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten
Referentenentwurfes. Das BMG beschreibt dort, dass ein wachsender Versandhandel
die Arzneimittelversorgung bedrohen könne, insbesondere kleine Apotheken auf
dem Land seien bedroht. Doch mit dieser Begründung hat die Oppositionspartei offenbar Probleme und sieht vielmehr eine andere, im Apothekengesetz bereits vorgegebene Chance, die Arzneimittelversorgung auf dem Land sicherzustellen.
Darum geht es den Grünen: Das Apothekengesetz enthält zwei Paragrafen, die sich mit Notständen in der Arzneimittelversorgung auseinandersetzen. In § 16 ApoG ist festgehalten, was passiert, wenn durch den Wegfall einer Apotheke eine Versorgungslücke entsteht. Die erste Wahl ist dem Gesetz zufolge dann die Eröffnung einer Zweigapotheke. Wörtlich heißt es: „Tritt infolge Fehlens einer Apotheke ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, so kann die zuständige Behörde dem Inhaber einer nahe gelegenen Apotheke auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erteilen, wenn dieser die dafür vorgeschriebenen Räume nachweist.“
13 Kommentare
Keine Ahnung von Nix
von Ratatosk am 06.09.2018 um 18:48 Uhr
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So oder ähnlich wirds werden...
von Thomas Ruprecht am 16.02.2017 um 11:36 Uhr
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Grüne
von Frank Zacharias am 16.02.2017 um 9:13 Uhr
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Grüne
von Frank ebert am 15.02.2017 um 20:50 Uhr
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AW: Grüne
von gabriela aures am 15.02.2017 um 21:24 Uhr
Freiberufliche Apotheker-Hunde, wollt Ihr ewig leben?
von Wolfgang Müller am 15.02.2017 um 19:05 Uhr
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AW: Freiberufliche Apotheker-Hunde, wollt
von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 19:27 Uhr
Zuverlässig im Kampf gegen Apotheken sind die Grünen
von ratatosk am 15.02.2017 um 18:55 Uhr
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Chapeau, Punkt für Kordula Schulz-Asche
von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Chapeau, Punkt für Kordula Schulz-Asche
von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 19:00 Uhr
Zweigapotheke ungleich Filialapotheke!
von E. Feles am 15.02.2017 um 18:32 Uhr
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AW: Zweigapotheke ungleich Filialapotheke
von Benjamin Rohrer am 15.02.2017 um 18:43 Uhr
AW: Erst Filialapotheke, dann Gemeinde-Apotheke
von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:58 Uhr
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