Anfrage der Grünen-Fraktion

Wann dürfen Gemeinden Apotheken gründen?

Berlin - 15.02.2017, 17:30 Uhr

Ist alles geklärt im Versorgungs-Notstand? Die Grünen-Fraktion im Bundestag will von der Bundesregierung wissen, in welchen Fällen Gemeinden Apotheken gründen dürfen und dies bereits getan haben. (Foto: Külker)

Ist alles geklärt im Versorgungs-Notstand? Die Grünen-Fraktion im Bundestag will von der Bundesregierung wissen, in welchen Fällen Gemeinden Apotheken gründen dürfen und dies bereits getan haben. (Foto: Külker)


Die Grünen-Fraktion im Bundestag lässt in Sachen Apothekenmarkt nicht locker. Das Büro der Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche hat dem Vernehmen nach eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der es um die im Apothekengesetz verankerten Zweigapotheken geht: Die Grünen wollen wissen, in welchen Versorgungs-Notfällen Gemeinden bereits eine solche Apotheke gegründet haben.

Die Grünen-Fraktion hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach kritisch gegenüber den Plänen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ausgesprochen, den Rx-Versandhandel zu verbieten. Erst in der vergangenen Woche hatte die Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung bezweifelt, dass ein Rx-Versandverbot gerechtfertigt sei. Wie schon zuvor wiesen die Grünen zudem darauf hin, dass die Argumente für das Verbot aus ihrer Sicht nicht stichhaltig sind und bereits einmal vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert seien.

Die Grünen haben offenbar auch große Probleme mit der Argumentation in der Begründung des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurfes. Das BMG beschreibt dort, dass ein wachsender Versandhandel die Arzneimittelversorgung bedrohen könne, insbesondere kleine Apotheken auf dem Land seien bedroht. Doch mit dieser Begründung hat die Oppositionspartei offenbar Probleme und sieht vielmehr eine andere, im Apothekengesetz bereits vorgegebene Chance, die Arzneimittelversorgung auf dem Land sicherzustellen.

Darum geht es den Grünen: Das Apothekengesetz enthält zwei Paragrafen, die sich mit Notständen in der Arzneimittelversorgung auseinandersetzen. In § 16 ApoG ist festgehalten, was passiert, wenn durch den Wegfall einer Apotheke eine Versorgungslücke entsteht. Die erste Wahl ist dem Gesetz zufolge dann die Eröffnung einer Zweigapotheke. Wörtlich heißt es: „Tritt infolge Fehlens einer Apotheke ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, so kann die zuständige Behörde dem Inhaber einer nahe gelegenen Apotheke auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erteilen, wenn dieser die dafür vorgeschriebenen Räume nachweist.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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13 Kommentare

Keine Ahnung von Nix

von Ratatosk am 06.09.2018 um 18:48 Uhr

Viel Spaß für eine Gemeinde das Personal und die Leitung mit 35 h und allen öffentlichen Privilegien zu finanzieren. Mind. 3 Leute für die Verwaltung und 3-4 Approbierte um die Öffnungszeiten, Urlaub, Krankheit, Bildungurlaub etc. zu finanzieren. Hier wird keiner mehr die masochistische Selbstausbeutung der selbständigen Apotheke praktizieren. Gerade die Grünen zeichnen sich im Kampf gegen die flächendeckende Versorgung zugunsten von Konzernen extrem negativ aus, diese Dame allen zur Zeit vorweg. Möchte sicher auch gerne später mal so was wie die Biggi und die Ulla.

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So oder ähnlich wirds werden...

von Thomas Ruprecht am 16.02.2017 um 11:36 Uhr

Oh! Schönes Konstrukt zur Komplettliberalisierung des AM-Marktes: In den Städten und urbanen Gebieten sitzen Pick-Up-Stellen international operierender Versender die sich weder an ApoG, AMG noch UStG halten müssen (seit Mannesmann/Opel/Ratiopharm etc. wissen wir ja wies bei den international operierenden Großunternehmen bez. Fusionen, Übernahmen läuft...) mit Callcenter in Erfurt und Labor Doublin. Die Notambulanz hat für die Versorgung ihrer Patienten das Dispensierrecht. Auf dem Brandenburger Land und auf Langeoog dann die Vollsubventionierte Poliklinik mit den, nach Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlten Pharmazie-Ingenieuren, PTA, Ärzten und Arzthelfern. Notdienst wird hier im Schichtbetrieb geleistet. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden von einer Behörde abgelöst, die die Arzneimittelkosten direkt mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verrechnet (Bonus/Malus - System). Jeder Leistungserbringer/-Nehmer hat in seinem Ressort Zugang auf die "Bürgercloud" (Ärzte, Versicherungen, (Finanz-)Behörden, Banken...)

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Grüne

von Frank Zacharias am 16.02.2017 um 9:13 Uhr

Hier klpfen die Grünen für DoMo schon mal die Argumente der Bundesregierung für spätere Gerichtsverfahren und für den Sündenfall Hüffenrath ab.
Da ist zumindest mein Eindruck.
All diese durchsichtigen Manöver und "kleinen Anfragen" zeigen überdeutlich, dass Biggi Bender`s Geist noch da ist.
Ich verstehe garnicht, wie man als Politiker - egal welcher Partei - so an der Zerstörung bewährter Versorgungsstrukturen arbeiten kann, um dann anschliessend mit ZUSÄTZLICHEM Steuergeld die Löcher wieder zu stopfen.
Das Land und die Menschen bekommen für unser Festhonorar eine flächendeckende 24h/7Tage - Versorgung aus der Hand hochqualifizierter Arzneimittelfachleute. Und das überall, in München, Berlin, Dortmund, auf Usedom, im bayerischen Wald und und und. Diese Versorgungsqualität zu diesem Preis findet man nirgens auf der Welt, da bin ich mir sicher. Und die wenigen Euro, die vordergründig einzusparen wären, muss der Steuerzahler mehrfach wieder aufwenden, um die zerschlagenen Strukturen auch nur annähernd wiederherzustellen.
Ich möchte gar nicht auf den klimapolitischen Irrsinn eingehen, auf die Dinge, die wir alle vor Ort in unseren Gemeinden zusätzlich leisten, in den Vereinen, Schulen usw. Macht das auch DoMo oder Amazon, wenn die ihre Automaten aufstellen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Die einzige Erklärung für soviel Ignoranz auf Politikerseite kann ich hier so nicht aufschreiben.

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Grüne

von Frank ebert am 15.02.2017 um 20:50 Uhr

Schulz-Asche, Roth, Künast, Göring-Eckhardt, Peter,Beck und Özdemir ---was für eine Truppe. Ich frage mich immer, was macht man eigentlich wenn man diese Menschen als Nachbarn hat?

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AW: Grüne

von gabriela aures am 15.02.2017 um 21:24 Uhr

Sie haben den Herrn Hofreiter vergessen !
Macht's nicht besser, aber soviel Zeit muß sein ;-)

Freiberufliche Apotheker-Hunde, wollt Ihr ewig leben?

von Wolfgang Müller am 15.02.2017 um 19:05 Uhr

Meine Bewunderung für dieses klug herausgefischte Gesetzes-Textchen, Frau Abgeordnete Schulz-Asche! Ich sehe die leuchtende Zukunft unseres ApothekerInnenwesens klar vor mir, wie Sie sie nun auf dieser famosen gesetzlichen Grundlage aufbauen können (okay, mit 6 Prozent ginge das nicht ...):

- Sie jagen ENDLICH von Seppls und Biggis Gnaden die bösen bösen bösen privilegierten FreiberuflerInnen-Apotheken durch bestmögliches Umsetzen des weisen EuGH-Urteils in den nackten Überlebenskampf! Wenn schon nicht gleich mit Ketten, dann eben einfach erstmal so durch "knallharten" Preiskampf im Rx-Sektor untereinander, und mit diesen sexy Versandapotheken! Wär doch gelacht!

- Die ganzen ollen, viel zu vielen Kiez- und Land-ApothekerInnen-Buden werden gnadenlos im schön anzusehenden Kampf gegen die Anderen, Größeren Seppl- und Biggi-gerecht aufgerieben. So die nächsten elenden fünf bis zehn Jahre..

- Den dadurch entstehenden Mangel, weil ja nur noch 5.000 bis 8.000 "natürliche, marktgerechte" Groß-Apotheken in Super-Lagen und Ärztehäusern übrig geblieben sind: Beheben Sie einfach durch ein paar tausend GEMEINDE-APOTHEKEN! Juchhu!

An diesem Erkenntnispunkt - solche und bestimmte andere in Ihrer Partei zu findende Positionen betreffend - stelle ich immer wieder gerne fest: Heilige Scheiße, wie konnte man DAS mal mit voller Überzeugung als junger Mensch wählen! Okay, man brauchte das Geld, aber dafür gab´s ja gar keins!

Zuletzt haben wir hier in Berlin von euren Gnaden sogar ein HUNDEFÜHRERSCHEIN-Gesetz bekommen, und demnächst ..... ach was, ich rede jetzt NICHT über Rot-Rot-Grün, das versendet sich hoffentlich bald ......

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AW: Freiberufliche Apotheker-Hunde, wollt

von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 19:27 Uhr

Niemand hat die Absicht, eine Gemeindeapotheke zu gründen. Mit Ausnahme der Linken vielleicht.

Zuverlässig im Kampf gegen Apotheken sind die Grünen

von ratatosk am 15.02.2017 um 18:55 Uhr

Wie immer sind die Grünen im Kampf gegen die dezentrale sichere Versorgung auf Seiten der großkapitalistischen Ketten. Widerspricht zwar der angeblichen Einstellung, aber hier immer das Gleiche ! Warum eigentlich dann nicht gegen die Buchpreisbindung ? oder warum ist man gegen Agrarkonzerne. Leider sind die durchschnittlichen Grünenwähler/innen noch immer nicht in der Lage diese offensichtlichen Widerspruch zu sehen.

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Chapeau, Punkt für Kordula Schulz-Asche

von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:40 Uhr

Um es vorweg zu sagen: ich mag die Grünen nicht!

Hier aber haben Sie eine Punkt gemacht, der schwer abzuweisen ist: ein Notstand ist in Deutschland auch in Zukunft kaum nachweisbar, weil selbst im Umkreis von nur 15 km (übliche Definition für einen Notdienstkreis) nur in den allerwenigsten Fällen keine Apotheke zur finden ist. Probiert es selbst einmal mit Hilfe von Google-Map - Ihr werdet kaum fündig. Wenn aber ein solcher "Notfall" eintreten würde, könnte ja z.B. eine 300 Seelen Gemeinde selbst eine "Notfallapotheke" betreiben - möglicherweise nebst "Nahkauf", Metzger, Bäcker u.a. Händler nebst sonstiger Gewerke.

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AW: Chapeau, Punkt für Kordula Schulz-Asche

von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 19:00 Uhr

Mit "Notfallapotheke" habe ich die praktisch nicht existenten "Gemeindeapotheke" bezeichnet. Ich bitte den Fehler zu entschuldigen ;-)

Zweigapotheke ungleich Filialapotheke!

von E. Feles am 15.02.2017 um 18:32 Uhr

Ich möchte darauf hinweisen, dass ein großer Unterschied zwischen einer Filial- und einer Zweigapotheke besteht! Eine Filialapotheke ist eine vollwertige öffentliche Apotheke, die neben einer Hauptapotheke zum Apothekenverbund eines Apothekers gehört. Sie ist genauso ausgestattet und bietet den gleichen Service wie eine Hauptapotheke. Eine Zweigapotheke ist wie im Artikel beschrieben eine "Notlösung", sie kann kleiner sein als eine normale Apotheke und muss kein Labor haben.
2015 gab es in Deutschland lediglich 11 Zweigapotheken, Filialapotheken gibt es unzählige im Bundesgebiet.
Ein Redakteur der Deutschen APOTHEKER Zeitung sollte diesen Unterschied kennen und korrekt darstellen, wenn er darüber schreibt! Wie soll die Politik die Apotheker ernst nehmen, wenn nicht einmal die eigene Berichterstattung korrekt ist?!

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AW: Zweigapotheke ungleich Filialapotheke

von Benjamin Rohrer am 15.02.2017 um 18:43 Uhr

Liebe/r Herr/Frau Feles,

vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben den Fehler sofort korrigiert. Ich hatte den Begriff fälschlicherweise als Synonym verwendet. Der Redaktion ist bewusst, dass zwischen beiden Betriebsformen Unterschiede sind.

Viele Grüße

B. Rohrer

AW: Erst Filialapotheke, dann Gemeinde-Apotheke

von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:58 Uhr

Siehe Kommentar der Redaktion. Dann hätte man aber auch besser die Überschrift: "Erst Filialapotheke, dann Gemeinde-Apotheke" In "Erst Zweigapotheke, dann Gemeinde-Apotheke" abändern sollen, denn erst wenn kein berechtigter Apotheker eine "Zweigapotheke(!)" eröffnen möchte, könnte die Gemeinde eine "Gemeinde-Apotheke" eröffnen.
Allerdings wäre dies wohl in unserer heutigen Zeit ein absolutes Novum.

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