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Vorschlag der SPD
Boni-Deckel für 2 Jahre, Versandhandel bleibt
Die SPD-Gesundheitsexperten Sabine Dittmar und Edgar Franke
haben im Konflikt um die Folgen des EuGH-Urteils einen konkreten Lösungsvorschlag vorgelegt. Die SPD-Politiker wollen Rx-Boni über das
Sozialrecht über einen Zeitraum für zwei Jahre verbieten - mit Ausnahme von Werbegaben im Wert von bis zu einem Euro. Den Rx-Versandhandel
wollen sie beibehalten. Außerdem sollen Experten eine
Umstellung des Apothekenhonorars prüfen.
Sabine Dittmar ist in der SPD-Bundestagsfraktion Berichterstatterin für das Thema Apotheken, Edgar Franke ist Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses. In den vergangenen Monaten hatten sich beide Gesundheitsexperten vehement gegen das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Rx-Versandverbot stark gemacht. Insbesondere Dittmar hatte davor gewarnt, dass durch den Wegfall des Rx-Versandes Versorgungslücken entstehen könnten. Dittmar und Franke hatten sich auch für eine grundsätzliche Überarbeitung des Apothekenhonorars ausgesprochen. Die Sozialdemokraten sind dafür, dass Beratungsleistungen in der Gesamtvergütung eine größere Rolle spielen.
Allerdings hatte es innerhalb der SPD in den vergangenen Wochen keinen eindeutigen Kurs in dieser Frage gegeben. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach wollte noch weiter gehen und Rx-Boni komplett erlauben und gleichzeitig ein Beratungshonorar für die Vorhaltung von Beratungskabinen einführen. Völlig überraschend kam dann ein in der Fraktion offenbar unabgestimmter Kompromissvorschlag Lauterbachs, demzufolge die SPD den Rx-Versand mit der Union gemeinsam verbieten könnte, wenn Zuzahlungen für Chroniker ganz abgeschafft werden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen stimmen die dortigen SPD-Gesundheitspolitiker mit diesem Vorgehen gar nicht überein: Aus beiden Ländern war zuletzt zu vernehmen, dass man das Rx-Versandverbot unterstütze.
Nun legen Dittmar und Franke allerdings den ersten konkreten Plan der SPD-Bundestagsfraktion vor – samt ausformulierten Vorschlägen für Gesetzesänderungen. In einer Mitteilung sprechen sie von einer „pragmatischen Lösung“ im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Ein neuer Absatz in § 129 SGB V soll klarstellen, dass im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln Zuwendungen oder sonstige Werbegaben – also auch Rx-Boni – an Versicherte verboten sind. Ausgenommen sein sollen jedoch Zuwendungen oder Werbegaben, die nach § 7 Heilmittelwerbegesetz bislang erlaubt sind – soweit sie einen Wert von einem Euro nicht überschreiten. Diesen Wert hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 als „Spürbarkeitsgrenze“ festgelegt.
Die Regelung soll bis zum 30. Juni 2018 befristet.
In der Zwischenzeit soll sich laut Franke und
Dittmar eine Expertenkommission mit der Weiterentwicklung des Apothekenhonorars
beschäftigen.
15 Kommentare
RX-Versandverbot
von Herr Borg-Steffens am 17.02.2017 um 15:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: RX-Versandverbot
von Rolf Lachenmaier am 17.02.2017 um 15:55 Uhr
AW: RX-Versandverbot
von Christian Becker am 21.02.2017 um 12:27 Uhr
Wahlwerbung
von Karl Friedrich Müller am 17.02.2017 um 11:06 Uhr
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Bitte alle den Entwurf lesen...
von Rolf Lachenmaier am 17.02.2017 um 9:17 Uhr
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sinnloser Vorschlag
von Karl Friedrich Müller am 17.02.2017 um 8:20 Uhr
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RXV-Spürbarkeits-Boni-Verbot24 nach 4 Monaten von SPeeD.
von Christian Timme am 16.02.2017 um 21:37 Uhr
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rx vesandverbot
von Dr. Radman am 16.02.2017 um 21:12 Uhr
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Spd
von Frank ebert am 16.02.2017 um 20:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Spd gibt klein bei...
von Marius am 16.02.2017 um 19:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Verbot im SGB V
von R. Konrads am 16.02.2017 um 18:54 Uhr
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Alle 2 Jahre wieder, fast wie das Christkind
von Rolf Wolf am 16.02.2017 um 18:42 Uhr
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rx vesandverbot
von Dr. Radman am 16.02.2017 um 18:32 Uhr
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Chancen wie beim Lotto-Sechser,
von gabriela aures am 16.02.2017 um 16:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 2 Jahre ?
von gabriela aures am 16.02.2017 um 18:25 Uhr
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