Versorgungswerk Nordrhein

Neue Rentenregeln für Beiträge 2018 geplant

Düsseldorf - 17.02.2017, 10:35 Uhr

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein plant ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein plant ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)


Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen will das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein ab 2018 ein offenes Deckungsplanverfahren für neue Beiträge einführen. Das öffnet das kapitalgedeckte System ein Stück weit für die Umlagefinanzierung

Das andauernde Niedrigzinsniveau an den Kapitalmärkten ist eine große Herausforderung für alle Versorgungswerke. Diese müssen darauf reagieren, tun dies in Details jedoch unterschiedlich. Viele Versorgungswerke haben bereits ihren Rechnungszins gesenkt. Andere gehen noch weiter und stellen ihre Rechnungsprinzipien um. Der zentrale Begriff dabei ist das offene Deckungsplanverfahren. Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein hat im Jahr 2014 bereits seinen Rechnungszins gesenkt. Nun plant es als nächsten Schritt ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018.

Bei der Kammerversammlung am 8. März steht eine solche Satzungsänderung auf der Tagesordnung. In einem Statement erklärt das Versorgungswerk dazu, es stelle sein Leistungskonzept „auf eine krisensichere und nachhaltige Basis“. Dazu gehöre eine langfristige Finanzierungsmethode, die heutigen und künftigen Anforderungen in besonderem Maße entspreche.

Drei Töpfe für die Rente

Entgegen anders lautenden Gerüchten soll die neue Rechnungsweise nur für neue Beiträge ab 2018 gelten. Der Geschäftsführer des Versorgungswerkes, Stephan Janko, stellte gegenüber DAZ.online klar, dass in Zukunft drei getrennte Vermögen verwaltet werden sollen: zwei nach der herkömmlichen Rechnung mit Rechnungszinsen von 4 bzw. 2,5 Prozent und eines für die ab 2018 eingezahlten Beiträge nach dem neuen Verfahren. Die Regelungen zur Umstellung für die bisherigen Mitglieder würden daher nur solche Beiträge betreffen, die diese ab 2018 leisten werden. Für die vorher eingezahlten Beiträge sollen dagegen die alten Rechnungsregeln bestehen bleiben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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