Ryke Geerd Hamer

Gericht verweigert „Krebsheiler“ die Approbation

Frankfurt/Main - 20.02.2017, 12:15 Uhr

Der selbst ernannte Krebsheiler kämpft seit Jahrzehnten um seine Approbation. (Foto: stockpics / Fotolia)

Der selbst ernannte Krebsheiler kämpft seit Jahrzehnten um seine Approbation. (Foto: stockpics / Fotolia)


Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte eine Klage des Alternativmediziners Ryke Geerd Hamer ab, seine Approbation wieder zu erteilen. Er bezeichnete die Schulmedizin als „Massenmord“ und bietet laut dem Gericht auch sonst „keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes“.

Der selbsternannte Krebsheiler Ryke Geerd Hamer will in Deutschland wieder als Arzt zugelassen werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte es jedoch ab, ihm seine Approbation zurückzugeben. „Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vordergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auffassungen verunglimpft“, begründete das Gericht seine am Freitag veröffentlichte Entscheidung (Az. 4 K 3468/16.F). Hamer kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einlegen. 

Hamer lehnt die Schulmedizin ab und behandelt nach den Regeln einer von ihm erfundenen „Germanischen Neuen Medizin“. Er wird für mehrere Todesfälle verantwortlich gemacht, wurde mehrfach verurteilt und wird laut Gericht per Haftbefehl gesucht. Für viel Aufsehen sorgte in den 1990er-Jahren der Fall der damals sechsjährigen Olivia. Sie litt an einem mit konventioneller Medizin meist gut heilbaren Tumor, ihre Eltern ließen sich jedoch nur von Hamer beraten – der Tumor wog am Ende offenbar sechs Kilogramm. Erst nach Entzug des Sorgerechts wurde Olivia schulmedizinisch versorgt und geheilt.

Chemotherapie sei „Massenmord“

Hamer war 1986 die Zulassung als Arzt entzogen worden. 2008 hatte er schon einmal erfolglos versucht, seine Approbation wiederzubekommen. 2015 machte er einen neuen Versuch, aber das Land Hessen lehnte ab. Hamer klagte gegen die Entscheidung. Am 7. Februar wurde der Fall mündlich verhandelt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Sowohl das Land als auch das Gericht verwiesen zur Begründung auf Rundschreiben Hamers an seine Anhänger. Darin wertet er laut dem Verwaltungsgericht unter anderem den Einsatz von Chemotherapie als „Massenmord“ und „Exekution“.

Schulmedizinische Behandlungen seien für die Tötung von Millionen Patienten verantwortlich, erklärte Hamer offenbar. Noch im Januar 2016 habe der Kläger in einem Schreiben „um die täglich 3.000 mit Chemo und Morphium exekutierten Patienten“ erwähnt, schreibt das Gericht. Dies sei laut den Richtern ein Indiz dafür, dass der Kläger die Schulmedizin nach wie vor vollständig ablehne und „keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes“ biete.


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