Kassenärzte wollen bessere Abstimmung

Im Notfall zum Bereitschaftsarzt oder direkt ins Krankenhaus?

Berlin / Stuttgart - 21.02.2017, 10:30 Uhr

Ein Fall für den Bereitschaftsdienst? Patienten wissen im Notfall oft nicht wohin. (Foto: simoneminth / fotolia)

Ein Fall für den Bereitschaftsdienst? Patienten wissen im Notfall oft nicht wohin. (Foto: simoneminth / fotolia)


Magendrücken, gebrochenes Bein, Schlaganfall - wohin soll der Patient im Notfall gehen, zum niedergelassenen Bereitschaftsarzt oder direkt ins Krankenhaus? So richtig klar ist das den meisten Patienten nicht. Das wollen die Kassenärzte jetzt ändern. Ihr Vorschlag: eine zentrale Rufnummer, über die der Patient erfährt, wohin er sich wenden soll.

Die Notfallversorgung von Patienten muss zwischen den Bereitschaftsdiensten niedergelassener Ärzte und den Notfallambulanzen von Kliniken nach Ansicht der Kassenärzte besser abgestimmt werden. Wie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der Deutschen Presse-Agentur sagte, ist für Patienten im Notfall wichtig, „dass es nur immer eine Anlaufstelle gibt, nicht zwei parallele Strukturen“. Ein Patient, der „zur Unzeit“ eine ärztliche Versorgung benötige, müsse eine zentrale Nummer wählen können, die ihn entweder in die ambulante Versorgung eines niedergelassenen Arztes verweise oder in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses. Die zentrale Nummer sieht Gassen in der Bereitschaftsdienstnummer 116117 der niedergelassenen Ärzte. Er räumte aber ein, dass diese Nummer noch zu wenig bekannt ist, und forderte, sie populärer zu machen. Der KBV-Chef erläuterte, die 116117 sei für den Bereitschaftsdienst und die 112 für den Notfall, etwa bei schweren Unfällen, bei Verdacht auf Hirnschlag oder Herzinfarkt. 

Gefragt sind seiner Ansicht nach bei dieser Zusammenarbeit vor allem die 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die am besten Vereinbarungen mit den regionalen Krankenhäusern treffen könnten. Manchmal klappe dies schon hervorragend, sagte Gassen.

„Kassenärzte nicht primär  in der Steuerungsfunktion"

Er bekräftigte zudem seine Kritik, dass für manche Krankenhäuser „die Notfallambulanz der Staubsauger für eine stationäre Bettenfüllung“ sei. Die Hälfte der Belegung komme über die Notaufnahme. Man wisse, dass jeder vierte Krankenhausfall eine Fehlbelegung sei. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies diese Vorwürfe wiederholt zurück. Und nach Darstellung der Bundesärztekammer (BÄK) sind die Notfallambulanzen im Gegenteil viel zu oft überlastet. Das hänge unter anderem damit zusammen, dass Patienten in der Notfallambulanz schnelle Hilfe suchten. Das führe dann zu langen Wartezeiten und manchmal auch zu Aggressionen bei den Patienten.

Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland, Ingo Morell, wird höhere Popularität der Bereitschaftsdienstnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen allein nicht genügen, um flächendeckend einen vernünftigen Notdienst zu organisieren. Hier seien aber nicht primär die Kassenärzte in der Steuerungsfunktion, sondern es müssten die Erkenntnisse aus beiden Bereichen zusammengeführt werden. Nach Darstellung der Krankenhausgesellschaft ist die Vergütung für ambulante Notfälle nicht ausreichend. Einem Erlös pro Fall von 32 Euro stünden Kosten von 120 Euro gegenüber. Es komme somit zu einer Unterdeckung von einer Milliarde Euro in den Krankenhäusern.


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