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Ableitende Inkontinenzhilfen
TK-Hilfsmittelverträge ohne Apotheken
Bei der Techniker Krankenkasse gelten ab 1. März neue Verträge über verschiedene ableitende Inkontinenzhilfen. Während bislang mehrere Anbieter – auch Apotheker – TK-Versicherte mit diesen Produkten versorgen durften, gibt es künftig nur noch bis zu drei Hilfsmittelanbieter pro Region.
Der Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet. Es soll größtenteils im März in Kraft treten. Ein wesentlicher Punkt: Bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln müssen neben dem Preis künftig die Qualität und andere Kriterien stärker berücksichtigt werden. Zum Beispiel die Zweckmäßigkeit, die Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals oder der Kundendienst.
Auch Ausschreibungen, die Versicherten am Ende keine Wahlmöglichkeit lassen, soll es nicht mehr geben. Die Kassen haben durch die Leistungsbeschreibung eine „hinreichende Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln“ sicherzustellen.
Ende 2016 hat die Techniker Krankenkasse (TK) nun noch eine
Ausschreibung für verschiedene ableitende Inkontinenzhilfen und intravaginale
Kontinenztherapiesysteme sowie Zubehör und Verbrauchsmaterial unter Dach und
Fach gebracht – für diese wird ab dem 1. März 2017 ein neuer, exklusiver
Vertrag mit pro Region nur noch zwei bis drei großen Hilfsmittelanbietern
gelten. Bislang gibt es Verträge mit mehreren Anbietern – nicht zuletzt mit
Apotheken. Doch diese sind ab kommendem Monat nicht mehr lieferberechtigt. Sie können den neuen Verträgen auch nicht beitreten.
GHD mit 22 Zuschlägen
Für die im August 2016 gestartete Ausschreibung hatte die Kasse 22 Gebietslose gebildet. Für jedes Los wurden im Dezember bis zu drei Hilfsmittelanbieter bezuschlagt – zumeist sind es zwei. Zuvor wurden die Verträge mit den bisherigen Anbietern gekündigt. Die im schleswig-holsteinischen Ahrensburg ansässige GHD GesundHeits GmbH Deutschland bekam für jedes Los einen Zuschlag – das eigenen Angaben zufolge größte ambulante Gesundheits-, Therapie- und Dienstleistungsunternehmen Deutschlands. Vier weitere Anbieter kamen ebenfalls zum Zug. So gibt es beispielsweise neun Verträge mit der Heidelberger Rehability Reha-Fachhandel GmbH.
Die Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren, die sich nochmals um zwei Jahre verlängert, wenn sie nicht gekündigt werden. Nach vier Jahren ist allerdings Schluss.
In der Ausschreibung heißt es zur Gewichtung der Zuschlagskriterien, die Qualität der Leistung sei zu 20 Prozent gewichtet, der Preis zu 80 Prozent. Nach dem künftig geltenden § 127 SGB V, der Hilfsmittel-Verträge regelt, darf die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht den Preis oder die Kosten betreffen, 40 Prozent nicht unterschreiten.
Die TK hat jedoch kein Problem, mit den neuen Verträgen kurz vor Inkrafttreten des HHVG an den Start zu gehen. Schließlich hatte die Ausschreibung einen langen Vorlauf, betonte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. Und auch bei den nun geschlossenen Verträgen werde auf Qualität geachtet. So müsse der Anbieter etwa eine Beratung in häuslicher Umgebung durch geschultes Personal anbieten. Zudem müssten grundsätzlich bis zu drei aufzahlungsfreie Produkte angeboten werden – vorausgesetzt, es gibt überhaupt so viele.
2 Kommentare
Hilfsmittel
von Dr. Albrecht Emmerich am 21.02.2017 um 20:48 Uhr
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Hilfsmittel
von Frank ebert am 21.02.2017 um 13:46 Uhr
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