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Beratungs-Quickie
Immunsuppression nach Nierentransplantation
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der
Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der
Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Diesmal geht es um eine Verordnung für einen Mann mittleren
Alters, der ein Immunsuppressivum zur Prophylaxe einer
Transplantatabstoßung erhält.
Formalien-Check
Verordnet sind zwei Packungen mit 100 Kapseln Prograf® in der Wirkstärke 1 mg, 100 Tabletten Allopurinol 100 1A Pharma® sowie 100 Filmtabletten Ramipril Basics® 5 mg. Alle drei Medikamente sind unter Angabe der PZN verordnet. Das Rezept ist vollständig und eindeutig.
Für Position eins hat der Arzt den Aut-idem-Austausch ausgeschlossen. Eine Substitution wäre auch ohne „Kreuz“ nicht erlaubt, da Tacrolimus ein Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste ist. Eventuell bestehende Rabattverträge über Importe müssen allerdings beachtet werden. Das Original kann in solchen Fällen aber, wenn gewünscht, unter Angabe pharmazeutischer Bedenken abgegeben werden. Das regelt der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (vdek) in § 4 Absatz 12. Nach Rahmenvertrag § 6 Absatz 3 („Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen“) muss die Belieferung der doppelten Menge von Nmax vom Arzt eindeutig gewünscht sein: Entweder durch Kennzeichnung mit einem Ausrufezeichen oder der Ergänzung „Menge ärztlich begründet“ und einer zusätzlichen Unterschrift des Arztes mit Datum. Seit dem 1.Juni 2016 (Neuregelung des § 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V) darf die Krankenkasse jedoch nicht mehr retaxieren, wenn der besondere Vermerk des Arztes fehlt. Abzugeben sind zwei N3-Packungen Prograf® 1 mg Kapseln.
Für die beiden anderen Positionen ist der Aut-idem-Austausch erlaubt. Es ist jeweils die N3-Packung eines Rabattartikels abzugeben. (Ramipril 5 mg der Firma Basics® ist zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung außer Vertrieb. AV-Artikel dürfen prinzipiell solange zulasten der GKV abgegeben werden, bis der Bestand im Markt abverkauft ist.)
Der Kunde ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
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