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Aus für EuGH-Verfahren
Parkinson Vereinigung will nicht mehr um Rx-Boni streiten
Der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung, der im April vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverhandelt werden sollte, ist beendet. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, hat die Patientenorganisation die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit wird sich der Bundesgerichtshof nicht mehr mit dem Fall befassen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf war es, das den Europäischen Gerichthof (EuGH) angerufen hatte, um dort klären zu lassen, ob sich auch EU-ausländische Versender wie DocMorris an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Arzneimittel über die Grenze nach Deutschland verschicken. Die Antwort, die der EuGH im vergangenen Oktober gab, ist hinreichend bekannt: Sie müssen nicht, sondern dürfen auch Boni für Rezepte geben. Seitdem steht die deutsche Apothekenwelt Kopf – und die Politik ringt um eine Lösung, wie die jetzt bestehende Wettbewerbsverzerrung zulasten der hiesigen Apotheken aus der Welt zu schaffen ist.
Mit Spannung wurde nun erwartet, wie nach dem Urteilsspruch aus Luxemburg das Verfahren in Düsseldorf weiterläuft. Im April sollte hier weiter verhandelt werden – das Oberlandesgericht hätte eine Entscheidung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils treffen müssen. Aller Voraussicht nach hätte es die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen – und diese wäre vor dem Bundesgerichtshof in Revision gegangen. Doch dazu wird es nun nicht kommen.
DPV hat Kooperation mit DocMorris gekündigt
Denn die Beklagte in dem Rechtsstreit, die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), hat den Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale anerkannt und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Die DPV wird also nicht mehr für DocMorris-Boni an Mitglieder der Selbsthilfeorganisation werben. Hintergrund ist, dass die DPV ihre Kooperation mit DocMorris Ende vergangenen Jahres, nach dem Urteil des EuGH, aufgekündigt hat. Stattdessen setzen die Parkinsonpatienten auf eine bessere Betreuung in der Apotheke vor Ort und kooperieren deshalb mit der ABDA.
Die Wettbewerbszentrale hatte das Verfahren nach der Entscheidung des EuGH eigentlich nutzen wollen, um Im Hinblick auf Unvereinbarkeit des EuGH-Urteils mit der höchstgerichtlichen deutschen Rechtsprechung eine Überprüfung der Rechtslage herbeizuführen. Zumindest in diesem Verfahren wird das nun nicht gelingen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird nur noch entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
7 Kommentare
Wenn Deppen weiterdenken ...
von Christian Timme am 25.02.2017 um 9:21 Uhr
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Deppen
von Frank Ebert am 24.02.2017 um 13:34 Uhr
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AW: Wie aus Deppen Strg - I wird ...
von Christian Timme am 25.02.2017 um 9:06 Uhr
War nur Spaß
von Dr Schweikert-Wehner am 24.02.2017 um 9:13 Uhr
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Ziel erreicht?
von Michael Mischer am 24.02.2017 um 9:07 Uhr
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Und jetzt?
von Marius am 23.02.2017 um 15:00 Uhr
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Beendet
von Frank ebert am 23.02.2017 um 13:30 Uhr
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