Aus für EuGH-Verfahren

Parkinson Vereinigung will nicht mehr um Rx-Boni streiten

Berlin - 23.02.2017, 12:40 Uhr

Endstation OLG Düsseldorf: Die Deutsche Parkinson Vereinigung hat mit einer Unterlassungserklärung den Streit mit der Wettbewerbszentrale beendet. Sie will nicht mehr für DocMorris werben, sondern mit Apotheken vor Ort kooperieren. (Foto: dpa)

Endstation OLG Düsseldorf: Die Deutsche Parkinson Vereinigung hat mit einer Unterlassungserklärung den Streit mit der Wettbewerbszentrale beendet. Sie will nicht mehr für DocMorris werben, sondern mit Apotheken vor Ort kooperieren. (Foto: dpa)


Der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung, der im April vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverhandelt werden sollte, ist beendet. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, hat die Patientenorganisation die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit wird sich der Bundesgerichtshof nicht mehr mit dem Fall befassen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf war es, das den Europäischen Gerichthof (EuGH) angerufen hatte, um dort  klären zu lassen, ob sich auch EU-ausländische Versender wie DocMorris an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Arzneimittel über die Grenze nach Deutschland verschicken. Die Antwort, die der EuGH im vergangenen Oktober gab, ist hinreichend bekannt: Sie müssen nicht, sondern dürfen auch Boni für Rezepte geben. Seitdem steht die deutsche Apothekenwelt Kopf – und die Politik ringt um eine Lösung, wie die jetzt bestehende Wettbewerbsverzerrung zulasten der hiesigen Apotheken aus der Welt zu schaffen ist. 

Mit Spannung wurde nun erwartet, wie nach dem Urteilsspruch aus Luxemburg das Verfahren in Düsseldorf weiterläuft. Im April sollte hier weiter verhandelt werden – das Oberlandesgericht hätte eine Entscheidung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils treffen müssen. Aller Voraussicht nach hätte es die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen – und diese wäre vor dem Bundesgerichtshof in Revision gegangen. Doch dazu wird es nun nicht kommen. 

DPV hat Kooperation mit DocMorris gekündigt

Denn die Beklagte in dem Rechtsstreit, die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), hat den Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale anerkannt und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Die DPV wird also nicht mehr für DocMorris-Boni an Mitglieder der Selbsthilfeorganisation werben. Hintergrund ist, dass die DPV ihre Kooperation mit DocMorris Ende vergangenen Jahres, nach dem Urteil des EuGH, aufgekündigt hat. Stattdessen setzen die Parkinsonpatienten  auf eine bessere Betreuung in der Apotheke vor Ort und kooperieren deshalb mit der ABDA

Die Wettbewerbszentrale hatte das Verfahren nach der Entscheidung des EuGH eigentlich nutzen wollen, um Im Hinblick auf Unvereinbarkeit des EuGH-Urteils mit der höchstgerichtlichen deutschen Rechtsprechung eine Überprüfung der Rechtslage herbeizuführen. Zumindest in diesem Verfahren wird das nun nicht gelingen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird nur noch entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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7 Kommentare

Wenn Deppen weiterdenken ...

von Christian Timme am 25.02.2017 um 9:21 Uhr

Einfach mal gedacht: Die Kundenadressen liegen DocMo weiterhin vor. Werbung kann ohne DPV erfolgen, selbst Rückvergütungen könnten "still" weiter laufen. ABDA "happy", Apotheken, na was wohl ... Das Modell könnte zum KASSENSCHLAGER werden ...

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Deppen

von Frank Ebert am 24.02.2017 um 13:34 Uhr

Es ist erstaunlich und erfreulich das man das Wort Deppen ausschreiben darf, und die Wahrheit nicht zensiert wird !

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AW: Wie aus Deppen Strg - I wird ...

von Christian Timme am 25.02.2017 um 9:06 Uhr

Diesen Kommentar würde ich mir als Textbaustein, über Tastenkürzel abrufbar, auf die Tastatur legen. Könnte für die Zukunft ungemein entlasten ... entlasten ...

War nur Spaß

von Dr Schweikert-Wehner am 24.02.2017 um 9:13 Uhr

Ich kann nicht aufhören hysterisch zu lachen. War halt nicht so gemeint. Nun stirbt mal schön. Tut uns leid aber wir wollten halt die Boni. Sorry ihr Deppen.

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Ziel erreicht?

von Michael Mischer am 24.02.2017 um 9:07 Uhr

Damit bleibt dann also das EuGH-Urteil in der Welt, ohne dass sich die zuständigen deutschen Gerichte entscheiden müssten, was es für den Einzelfall bedeutet und wie weit es auszulegen ist. Wie es mit nicht betrachteten sozialgesetzlichen Regelungen (Sachleistungsprinzip, Steuerungswirkung der Zuzahlung, etx) zusammenspielt.

Wo genau ist jetzt da der Erfolg für die deutsche Apotheke? Die damals Klagenden brauchen keinen Vertrag mehr mit DocMorris - die Boni fließen ohnehin. Das Rx-Versandverbot wird zwischen den Ministerien blockiert und verliert sich zwischen den Legislaturperioden.

Für mich ist das jetzt, als hätte man die Schüssel zerdeppert und würde sich nun verdrücken, bevor noch jemand anfängt und nach einem Besen sucht.

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Und jetzt?

von Marius am 23.02.2017 um 15:00 Uhr

Was heißt das jetzt rechtlich?

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Beendet

von Frank ebert am 23.02.2017 um 13:30 Uhr

Haben auch genug Unheil angerichtet diese Dep...

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