Bionorica

Hoher Marktanteil in Cannabistherapie angestrebt

Düsseldorf - 03.03.2017, 16:45 Uhr

Guter Dinge: Prof. Dr. Michael A. Popp, Vorstandsvorsitzender der Bionorica SE. (Foto: Unternehmen)

Guter Dinge: Prof. Dr. Michael A. Popp, Vorstandsvorsitzender der Bionorica SE. (Foto: Unternehmen)


Das neue Cannabis-Gesetz spielt Bionorica, dem Oberpfälzer Hersteller pflanzlicher Arzneimittel, in die Hände. Mit seinen Produkten Dronabinol und Cannabisextrakt will das Unternehmen in Deutschland die Marktführerschaft in diesem Segment übernehmen. Ernsthafte Wettbewerber sieht das Management hierzulande nicht. 

Jahrelang hatte Bionorica mit Dronabinol, einem Mittel der Cannaboid-Therapie, keinen Gewinn gemacht. Das könnte sich nun ändern, wie die beiden Vorstände Michael Popp und Uwe Baumann am Freitag auf der Jahrespressekonferenz des Unternehmens in Düsseldorf deutlich machten. Denn mit Verabschiedung und Einführung des sogenannten Cannabis-Gesetzes verfügt das Familienunternehmen aus Neumarkt in der Oberpfalz mit Dronabinol und Cannabisextrakt über zwei Produkte, die eine Erstattungszusage haben und künftig von Ärzten zur Behandlung schwerkranker Schmerzpatienten verschrieben werden können.

Wie viele Patienten das sein werden, gleicht nach den Worten Baumanns allerdings einem „Blick in die Glaskugel“. Laut Schätzungen würden derzeit rund solcher 820.000 Patienten in Deutschland nicht ausreichend therapiert. Bionorica gehe davon aus, dass letztlich etwa 40.000 Patienten Cannabis-Produkte verschrieben bekommen könnten. „Davon wollen wir mit unseren Produkten 50 bis 60 Prozent abdecken“, so Baumann und verweist darauf, dass Dronabinol in vielen Anwendungsbeieten die höchste Evidenz unter den Cannabis-Wirkstoffen gezeigt habe.

Das ist allerdings eine konservative Kalkulation, wie Vorstandschef Popp zu bedenken gibt. Denn ernsthafte Wettbewerber macht das Bionorica-Management hierzulande nicht aus. Hinzu komme, dass nach seiner Erkenntnis die Ärzte den betroffenen Schwerstkranken in vielen Fällen eben diese  beiden Bionorica-Produkte verschreiben dürften. Und schließlich dürften die Krankenkassen nur noch in begründeten Einzelfällen eine Therapie mit Cannabis-Mitteln ablehnen. 



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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