Vichy

L’Oréal verzichtet auf Werbe-Label „apothekenexklusiv“

Stuttgart - 08.03.2017, 07:00 Uhr

Als „apothekenexklusiv“ beworbene Ware landet immer wieder auch bei Discountern. (Foto: dpa)

Als „apothekenexklusiv“ beworbene Ware landet immer wieder auch bei Discountern. (Foto: dpa)


Es hätte ein langer Rechtsstreit werden können – doch nach Informationen von DAZ.online gibt Vichy-Hersteller L’Oréal überraschend auf: In erster Instanz hatte ein Gericht geurteilt, dass L’Oréal aufgrund von Graumarktware Produkte nicht als „apothekenexklusiv“ bewerben darf. L’Oréal einigte sich außergerichtlich mit Beiersdorf – will sich aber weiterhin für den Vertriebskanal Apotheke einsetzen.

Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel, die trotz der Bewerbung als „apothekenexklusiv“ in Drogerie- oder Supermärkten landen, sind für viele Apotheker ein Ärgernis. Im November entschied das Landgericht Hamburg in einem Rechtsstreit von Eucerin-Hersteller Beiersdorf gegen seinen Mitbewerber L´Oréal, dass die Bezeichnung irreführend ist, da dessen Vichy-Produkte Neovadiol, Normaderm und Idealia regelmäßig auch außerhalb von Apotheken erhältlich sind (Az.: 327 O 90/16). Zuvor hieß es auf der Facebook-Seite: „Die Produkte von Vichy gibt es exklusiv in der Apotheke.“

Der Entscheidung der ersten Instanz hätte ein langer Rechtsstreit folgen können – und tatsächlich hatte L’Oréal zunächst Rechtsmittel eingelegt. Doch nach Informationen von DAZ.online entschied sich der Kosmetik-Hersteller, den Klageweg aufzugeben und in Zukunft auf die Bewerbung mit der Bezeichnung „apothekenexklusiv“ zu verzichten.

Im Einvernehmen nicht mehr exklusiv

Eine Sprecherin von L’Oréal bestätigte diesen Schritt. „Wir haben die rechtliche Auseinandersetzung mit Beiersdorf trotz unterschiedlicher Auffassungen in der Sache einvernehmlich beendet und ebenfalls vereinbart, hierzu keine weitere Stellungnahme abzugeben“, erklärte sie auf Nachfrage. Das Label „apothekenexklusiv“ sei bereits entfernt worden. „Die Auslobung unserer Produkte hatten wir bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil anpassen müssen“, erklärte sie.

Gleichzeitig betont die Pressesprecherin von L’Oréal, dass die Entscheidung für den Verzicht auf die Bewerbung als „apothekenexklusiv“ – oder dessen gerichtliche Durchsetzung – keine Kehrtwende in dieser Sache bedeute. Denn ungeachtet dessen werde sich die Firma „natürlich weiterhin für den Vertriebskanal Apotheke einsetzen“, erklärt die Sprecherin.  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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