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Vorsitzender der Wirtschaftsweisen
Wettbewerb soll Arzneimittelversorgung sichern
Im aktuellen Jahresgutachten fordert der Wirtschafts-Sachverständigenrat erneut die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzes. Gegenüber DAZ.online präzisiert der Wirtschaftsweisen-Vorsitzende Christoph M. Schmidt nun die Forderungen – und verlangt einen „sanften Preiswettbewerb“. Nichts hält er vom Rx-Versandverbot.
Für den „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ ist das Fremd- und Mehrbesitzverbot schon lange ein Dorn im Auge. Aufgabe des Rates ist die Erstellung jährlicher Gutachten – sowie die Beratung der Bundesregierung in wirtschaftlichen Fragen. Im aktuellen Jahresgutachten 2016/2017, das die Wirtschaftsweisen unter dem Titel „Zeit für Reformen“ Ende vergangenen Jahres veröffentlichten, führten sie darüber hinaus auch das EuGH-Urteil zu Rx-Boni als Möglichkeit für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt an.
Während ABDA-Präsident Friedemann Schmidt am heutigen Mittwoch durch eine von SPD-Politikern vorgeschlagene Freigabe von Rx-Boni in Höhe von einem Euro die Arzneimittelversorgung in Gefahr sieht, hilft nach Ansicht der Wirtschaftsweisen Wettbewerb beim Gesundheitsschutz. DAZ.online fragte
beim Vorsitzenden Christoph M. Schmidt schriftlich nach, ob Apothekenketten und
Rx-Boni aus seiner Sicht tatsächlich nicht mit Risiken verbunden
sind – oder wo er die Grenzen des Wettbewerbs sieht. Schmidt ist Professor für
Wirtschaftspolitik und Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum und
gleichzeitig Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.
DAZ.online: Sie fordern deutlich mehr Wettbewerb im
Apothekenmarkt. Wo sehen Sie hierbei für den Staat wie auch für Patienten die
größten Möglichkeiten und Chancen – sowie Grenzen und Risiken, Herr Schmidt?
Christoph M. Schmidt: Ich sehe hierin vor allem Chancen: Der
zunehmende Wettbewerb im Apothekenmarkt ermöglicht sinkende Arzneimittelpreise
und kommt damit den Verbrauchern zugute. Mehr Spielraum für Wettbewerb erhöht
vor allem die Wahlfreiheit auf Seiten der Verbraucher. Durch den Versandhandel
mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln können zum Beispiel chronisch
kranke und weniger mobile Menschen ihre Medikamente bequem online bestellen.
Das Risiko, der steigende Kostendruck könnte Apotheker veranlassen, ihre
Vorhalte- und Beratungsleistungen zu reduzieren, dürfte relativ gering sein.
DAZ.online: Die Aufhebung des Fremdbesitzverbots würde dazu führen, dass nicht nur Pharmazeuten, sondern auch Kapitalgesellschaften an der Arzneimittelversorgung in Deutschland teilnehmen – und die Aufhebung des Mehrbesitzverbots zu Apothekenketten. Gerät durch die Ökonomisierung nicht sowohl die Arzneimittelsicherheit als auch die Versorgung in Gefahr, beispielsweise in ländlichen Gebieten?
Schmidt: Relevant ist, dass die Patienten gut mit Arzneimitteln versorgt werden. Wer diese Leistung erbringt, ob Apothekenketten oder kleine Betriebe, ist dabei unerheblich. Das Risiko, dass es zu einem Rückzug aus weniger profitablen Gebieten kommt, mag bestehen. Die Frage ist dann aber, wie man diesem Risiko entgegenwirkt: durch Fremd- und Mehrbesitzverbot oder durch andere regulierende Eingriffe, wie zum Beispiel die Finanzierung von Vorhalteleistungen in strukturschwachen Regionen oder eben durch den Ausbau des Versandhandels. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist ja keineswegs ein Vehikel, um die Versorgung in ländlichen Gebieten aufrechtzuerhalten. Im Gegenteil, eine Apothekenkette oder der Versandhandel könnte die Versorgung in ländlichen Gebieten vielleicht sogar günstiger anbieten und sie damit eher aufrechterhalten als der Pharmazeut in Eigenregie. Zudem hängt die Existenz von Apotheken im ländlichen Raum stark an der Existenz von Arztpraxen vor Ort.
5 Kommentare
???
von Peter Lahr am 13.03.2017 um 8:54 Uhr
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Irgenwas verstanden ?
von Ratatosk am 09.03.2017 um 9:26 Uhr
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Hätte ,könnte,würde....
von Reinhard Rodiger am 09.03.2017 um 0:51 Uhr
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Was so alles Experte ist
von Stefan Haydn am 08.03.2017 um 19:41 Uhr
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Wettbewerb
von Karl Friedrich Müller am 08.03.2017 um 16:52 Uhr
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