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AMK / PHAGRO
Verifizierungscode für Schnellinformationen
Eine fortlaufenden Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge. So wird der Verifizierungscode für die AMK-Phagro-Schnellinfos aussehen. Der Code, den die AMK individuell vergibt, soll eine unkomplizierte Verifizierung von AMK-PHAGRO-Schnellinformationen in der Apotheke ermöglichen.
Das System der AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem besteht seit 1996. Alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland werden darüber innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche Arzneimittelrisiken informiert. Ob eine Schnellinformation verschickt wird darüber entscheidet allein die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK). Verschickt werden sie dann an die öffentlichen Apotheken über den pharmazeutischen Großhandel. Krankenhausapotheken erhalten die Infos über die AMK-Geschäftsstelle.
Geht künftig eine AMK-PHAGRO-Schnellinformation müssen Apotheken prüfen, ob ein Verifizierungscode
vorhanden ist. Der Code auf dem Schreiben muss dem entsprechen, der auf Website der AMK bei der entsprechenden
AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik „AMK-Nachrichten“ hinterlegt
ist. Das teilt die AMK mit. Auf die Einführung des
Verifizierungscodes für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen hat sich die AMK
gemeinsam mit dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO)
geeinigt. Der Code wird aus einer einer fortlaufenden Nummer inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen
Buchstabenfolge bestehen, zum Beispiel 01_2017_ABCD. Die AMK vergibt ihn jeweils individuell. Außerdem, so teilt die AMK weiter mit, wurde
das Layout überarbeitet. Unter anderem wurden die Logos von AMK und PHAGRO
eingebunden. Durch diese Maßnahmen soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt
beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation
ermöglicht werden, erklärt die AMK in ihrer Mitteilung.
Infos über RSS-Feeds
Eine weitere Möglichkeit Informationen der AMK zu erhalten, sind übrigens RSS-Feeds. Darauf weist die AMK in diesem Zusammenhang auch hin. Unter https://www.abda.de/rss/ „AMK Nachrichten“ können diese abonniert werden.
Korrektur: in einer früheren Version des Artikels hieß es, dass auch Rückrufe über RSS-Feed bezogen werden können. Das ist nicht richtig. Die AMK schreibt auf Ihrer Seite dazu “Die
ausschließlich im Mitglieder-Bereich vorzufindenden Rückrufe, Chargenrückrufe
und Chargenüberprüfungen werden nicht als RSS-Feed bereitgestellt.”
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