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Peter Liese
EU-Parlamentarier kritisiert EuGH-Urteil und ABDA-Kampagne
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war für viele Apotheker mit Frust über die Europäische Union verbunden. Der EU-Gesundheitspolitiker Peter Liese (CDU) kann dies nur teilweise nachvollziehen, kritisiert im DAZ.online-Interview aber auch die Unterschriftenkampagne der ABDA. Wer die Europäische Union infrage stelle, spiele mit dem Feuer, erklärt er.
Der Mediziner Peter Liese (CDU) ist einer der profiliertesten
europäischen Gesundheitspolitiker. Er ist Sprecher der EVP-Christdemokraten für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – die EVP-Christdemokraten sind die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament. DAZ.online fragte bei dem deutschen Europaabgeordneten
nach, wie er zum Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni sowie zur Unterschriftenkampagne der ABDA steht.
Im Interview positioniert sich Liese auch zu den aktuellen Plänen von
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein Rx-Versandverbot – und der
Frage, inwiefern dieses europarechtlich haltbar ist.
DAZ.online: Herr Liese, der Gesundheitssektor sowie die
Arzneimittelpreise fallen eigentlich in den Kompetenzbereich der
EU-Mitgliedstaaten. Was ist schiefgelaufen, dass der Europäische Gerichtshof
dies nun in seiner Entscheidung zu Rx-Boni anders gesehen hat?
Peter Liese: Ich glaube so einfach, wie es sich viele in Deutschland machen, ist das nicht. Man kann nicht einfach sagen, der Gesundheitssektor ist national. Wir haben seit über zwanzig Jahren ein europäisches Arzneimittelrecht: Die Arzneimittel werden zugelassen bei der Europäischen Arzneimittelagentur – oder national aber nach europäischen Regeln beim BfArM. Das sind genauso wie Medizinprodukte, für die wir jetzt gerade eine neue Verordnung abstimmen, Güter, die im Binnenmarkt gehandelt werden. Es ist normal, dass sie auch den europäischen Regeln unterliegen. Es ist immer wieder ein schwieriger Abgrenzungsprozess: Wo ist das Binnenmarktsrecht einschlägig und wo liegt die nationale Kompetenz für die Gestaltung für die Gesundheitsversorgung? Da muss man immer sehr genau hingucken – oberflächliche Urteile helfen nicht weiter.
DAZ.online: Mit dem EuGH-Urteil haben Sie also keine Probleme?
Liese: Ich persönlich finde das Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht hilfreich. Ich kann die Argumentation nicht wirklich nachvollziehen – ich glaube, es war nicht zwingend, so zu entscheiden. Aber die Richter haben es natürlich nicht aus einem hohlen Bauch gemacht, sondern sie haben juristische Gründe dafür. Und immerhin haben sich deutsche Patienten beschwert – die Klage ging ja nicht von Versandapotheken aus, sondern von einer deutschen Patientenvereinigung. Der entscheidende Punkt ist, dass wir in 19 von demnächst 27 Mitgliedsstaaten ein Verbot haben, rezeptpflichtige Arzneimittel im Versandhandel zu verschicken.
2 Kommentare
Europafrust
von Frank ebert am 15.03.2017 um 14:18 Uhr
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Also....
von gabriela aures am 15.03.2017 um 13:49 Uhr
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