Peter Liese

EU-Parlamentarier kritisiert EuGH-Urteil und ABDA-Kampagne

Brüssel - 15.03.2017, 12:30 Uhr

Der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU) warnt im DAZ.online-Interview vor zunehmender EU-Skepsis. (Foto: dpa)

Der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU) warnt im DAZ.online-Interview vor zunehmender EU-Skepsis. (Foto: dpa)


Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war für viele Apotheker mit Frust über die Europäische Union verbunden. Der EU-Gesundheitspolitiker Peter Liese (CDU) kann dies nur teilweise nachvollziehen, kritisiert im DAZ.online-Interview aber auch die Unterschriftenkampagne der ABDA. Wer die Europäische Union infrage stelle, spiele mit dem Feuer, erklärt er.

Der Mediziner Peter Liese (CDU) ist einer der profiliertesten europäischen Gesundheitspolitiker. Er ist Sprecher der EVP-Christdemokraten für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – die EVP-Christdemokraten sind die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament. DAZ.online fragte bei dem deutschen Europaabgeordneten nach, wie er zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni sowie zur Unterschriftenkampagne der ABDA steht. Im Interview positioniert sich Liese auch zu den aktuellen Plänen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein Rx-Versandverbot – und der Frage, inwiefern dieses europarechtlich haltbar ist.

DAZ.online: Herr Liese, der Gesundheitssektor sowie die Arzneimittelpreise fallen eigentlich in den Kompetenzbereich der EU-Mitgliedstaaten. Was ist schiefgelaufen, dass der Europäische Gerichtshof dies nun in seiner Entscheidung zu Rx-Boni anders gesehen hat?

Peter Liese: Ich glaube so einfach, wie es sich viele in Deutschland machen, ist das nicht. Man kann nicht einfach sagen, der Gesundheitssektor ist national. Wir haben seit über zwanzig Jahren ein europäisches Arzneimittelrecht: Die Arzneimittel werden zugelassen bei der Europäischen Arzneimittelagentur – oder national aber nach europäischen Regeln beim BfArM. Das sind genauso wie Medizinprodukte, für die wir jetzt gerade eine neue Verordnung abstimmen, Güter, die im Binnenmarkt gehandelt werden. Es ist normal, dass sie auch den europäischen Regeln unterliegen. Es ist immer wieder ein schwieriger Abgrenzungsprozess: Wo ist das Binnenmarktsrecht einschlägig und wo liegt die nationale Kompetenz für die Gestaltung für die Gesundheitsversorgung? Da muss man immer sehr genau hingucken – oberflächliche Urteile helfen nicht weiter.

DAZ.online: Mit dem EuGH-Urteil haben Sie also keine Probleme?

Liese: Ich persönlich finde das Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht hilfreich. Ich kann die Argumentation nicht wirklich nachvollziehen – ich glaube, es war nicht zwingend, so zu entscheiden. Aber die Richter haben es natürlich nicht aus einem hohlen Bauch gemacht, sondern sie haben juristische Gründe dafür. Und immerhin haben sich deutsche Patienten beschwert – die Klage ging ja nicht von Versandapotheken aus, sondern von einer deutschen Patientenvereinigung. Der entscheidende Punkt ist, dass wir in 19 von demnächst 27 Mitgliedsstaaten ein Verbot haben, rezeptpflichtige Arzneimittel im Versandhandel zu verschicken. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Europafrust

von Frank ebert am 15.03.2017 um 14:18 Uhr

Der Frust über Europa hat nichts mit den Apotheken zu tun, sondern mit dem ganzen Schwachsinn der die Eu produziert. Der nächste weggelobte Abgeordnete müsste eigentlich Herr Franke sein.

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Also....

von gabriela aures am 15.03.2017 um 13:49 Uhr

1. Soll ich mich freuen oder wundern, wenn plötzlich die Apothekerschaft als große Gefahr für die europäische Idee gehandelt wird ?
Sonst sind wir doch nicht mehr eine Randnotiz im politischen Tagesgeschäft:
vernachlässigbar sind unsere Forderungen, belächelt werden unsere Protesten - und jetzt sollen wir kleine Lichter die EU gefährden ?
Lachen oder Weinen ?

2. "Man kann nicht einfach sagen, der Gesundheitssektor ist national. Wir haben seit über zwanzig Jahren ein europäisches Arzneimittelrecht: Die Arzneimittel werden zugelassen bei der Europäischen Arzneimittelagentur ".
Ja, schon, aber um die Zulassung der Präparate ging es im EU-Gh- Urteil nicht !
Es sind vermutlich die gleichen deutschen Produkte, die wir hier in den Apotheken haben , bzw. die gleichen (Re)Importe . Die Ware kommt aus Deutschland, ist für den deutschen Markt bestimmt, wird (vermutlich) zur Hintertür auf NL-Boden reingekarrt - nur um schnellstmöglich wieder nach D verkauft zu werden.
Das hat mit dem "Gesundheitssektor" nur sehr begrenzt zu tun und betrifft ebenso nur einen kleinen Teil des ganzen Systems, nämlich bekanntermaßen die AMPreisVO.
Nahezu jedes europäische Land hat ein anderes Gesundheitssystem mit abweichenden Regelungen zur Erstattungsfähigkeit und -höhe von Medikamenten und Leistungen.
Hier steht NUR zur Debatte, daß sich im deutschen Gesundheitssystem einseitig ausländische Marktteilnehmer Wettbewerbsvorteile verschaffen dürfen und nicht an nationale Gesetze und Verordnungen gebunden sind !



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