AMVSG

Impfstoff-Rabattverträge verlieren ihre Exklusivität

Berlin - 17.03.2017, 17:00 Uhr

Auch Apotheken werden aufatmen: Impfstoffe dürfen künftig nicht mehr von den Kassen ausgeschrieben werden. (Foto: Miss Fafalda / Fotolia)

Auch Apotheken werden aufatmen: Impfstoffe dürfen künftig nicht mehr von den Kassen ausgeschrieben werden. (Foto: Miss Fafalda / Fotolia)


Das Ende der Impfstoff-Ausschreibungen der Krankenkassen ist besiegelt. Mit dem jüngst beschlossenen Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wird die Rechtsgrundlage für die exklusiven Verträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern gestrichen. Doch was bedeutet das für die noch laufenden Verträge?

Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hatte die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition im Jahr 2011 gleich zwei Preisbremsen für Impfstoffe eingeführt: Zum einen wurde den Krankenkassen ermöglicht, Impfstoffe für Schutzimpfungen ausschreiben und Rabattverträge schließen zu können. Zum anderen wurde ein Abschlag auf den Abgabepreis des Herstellers eingeführt. Dessen Höhe bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Abgabepreis und einem europäischen Durchschnittspreis.

Die Impfstoff-Rabattverträge sorgten in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder für Probleme, insbesondere in der Saison 2012/2013. Viele Apotheker dürften sich noch daran erinnern: Damals kam es in weiten Teilen Deutschlands zu Versorgungsproblemen, weil mit Novarits ein exklusiver Rabattpartner für einen Grippeimpfstoff ausfiel. Denkwürdig war auch eine Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg über sieben verschiedene Schutz-Impfstoffe, die von Ausfällen geprägt war. Ein zweiter Anlauf der Rabattvertrags-freudigen Kasse schlug gleich fehl – lediglich für Grippeimpfstoffe gingen noch Angebote ein. Auch ein Versuch der AOKen Hessen und Niedersachsen, Rabattpartner für HPV-Impfstoffe zu finden, scheiterte.

Das besondere Problem bei Impfstoffen liegt auf der Hand: Es gibt nur wenige Anbieter, die Herstellung ist komplex und ein Ausfall kann nicht so einfach kompensiert werden. Die Kassen beschränkten ihre Ausschreibungen alsbald auf Grippe-Impfstoffe, für die es immerhin noch etwas mehr Anbieter gab – Tendenz sinkend – als für andere Vakzine für Schutzimpfungen. Nur in Hessen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern setzten die Kassen bis zuletzt auf mit den Apotheken verhandelte Fix-Preismodelle.  

Seit Sommer 2014 sind zwei Rabattpartner gefordert

Der Gesetzgeber sah die Probleme der Rabattverträge wohl – und besserte zunächst nur nach: Seit Sommer 2014 müssen Kassen pro ausgeschriebenem Versorgungsgebiet mit mindestens zwei Unternehmen einen Vertrag schließen. Doch auch diese Vorgabe erwies sich als schwierig. In einigen Regionen war es den ausschreibenden Kassen zuletzt nicht mehr möglich, zwei Vertragspartner zu finden.  

Nun ist nach  gut sechs Jahren endgültig Schluss mit den Impfstoff-Rabattverträgen. So sieht es das kürzlich vom Bundestag beschlossene Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) vor. Zur Begründung wird auf die bekannten  Besonderheiten des Impfstoffmarkts hingewiesen – auf die Unwägbarkeiten, die mit der Herstellung einhergehen und Auswirkungen auf die Sicherheit und Sicherstellung der Versorgung haben können. Gerade im Falle von exklusiven Rabattverträgen könne es zu zeitweiligen Lieferproblemen kommen. Letztlich will der Gesetzgeber mit der Abschaffung der Rabattverträge auch für eine Erhöhung der Impfquote sorgen. 

Mit dem AMVSG werden auch die Ausschreibungen für Zyto-Zubereitungen auf Apothekenebene abgeschafft. Während hier eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, was mit den bestehenden Altverträgen geschieht – sie werden mit Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten des AMVSG unwirksam – gibt es für die Impfstoff-Verträge keine entsprechende Vorgabe. In der Begründung heißt es lediglich: „Bestehende Rabattverträge können nicht verlängert werden“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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