Keine Einigung auf Rx-Versandhandelsverbot
Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Rx-Versandhandels vorgelegt. Das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bekannte sich darin klar für den Erhalt der Apotheke vor Ort. Der Versandhandel könne nur ergänzende Funktionen haben, der Negativtrend bei der Apothekenzahl müsse gestoppt werden.
Gröhes Plan war von Anfang an umstritten, vor allem in der SPD gab es Bedenken. Letztlich landete der Gesetzentwurf im Koalitionsausschuss, der am gestrigen Mittwochabend im Berliner Kanzleramt tagte. Und hier konnten sich CDU, SPD und CSU nicht einigen. Die Chance auf die Umsetzung eines Verbots noch in dieser Legislaturperiode sind damit Richtung Null gesunken. Wie es nun weitergeht, ist völlig offen.
Unter anderem argumentierte Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), der Versandhandel sei gerade im ländlichen Raum und für chronisch kranke Menschen von großem Vorteil. Auch sei nicht davon auszugehen, dass der Online-Handel mit Arzneien zu einem Apotheken-Sterben führe. Selbst im CDU-geführten Finanzministerium gibt es Bedenken. Deutschland könnte sich einer „EU-rechtlichen Staatshaftung aussetzen“, sollte es das Verbot beschließen, heißt es in einer Stellungnahme.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2016 die deutsche Regelung verworfen, wonach die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gelten soll.