Gastbeitrag

Augen auf beim Versicherungsschutz

Hamburg - 31.03.2017, 16:00 Uhr

Es gibt zahlreiche typische Schwachstellen bei Apotheken-Versicherungen, wie die DAZ.online-Serie zeigt. (Foto: Norman01 / Fotolia)

Es gibt zahlreiche typische Schwachstellen bei Apotheken-Versicherungen, wie die DAZ.online-Serie zeigt. (Foto: Norman01 / Fotolia)


Die Betriebshaftpflicht- und die Inventarversicherung sind die wichtigsten Versicherungen für Apotheker. Doch welche Policen sind noch sinnvoll? Damit befasst sich der letzte Teil unserer DAZ.online-Serie zu den Schwachstellen von Apotheken-Versicherungen. Zudem ziehen die Autoren ihr Fazit: Der Versicherungsschutz vieler Apotheken hinkt den sonst branchentypischen Qualitätsansprüchen hinterher.

Neben der bereits angesprochenen Inventarversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung sind je nach individuellem Bedarf auch weitere Versicherungen empfehlenswert. Hier sind insbesondere die Sparten Rechtschutz, Betriebsunterbrechung, Cyber-Risiken oder auch Dienstreise-Kasko zu nennen. Doch worauf sollten Apotheker bei diesen Versicherungen besonders achten?

Rechtsschutz

Bei der Auswahl eines Rechtsschutztarifs wird immer wieder ein Standard-Gewerbe-Tarif gewählt. Es sollte aber ein Apotheker-Spezialtarif für Heilberufe sein. Dieser erfasst die potenziellen Rechtsstreitigkeiten von Apothekern – insbesondere bei Einschluss von Vertragsrechtsschutz – deutlich besser.

Ein besonderer Fokus sollte auf dem Strafrechtsschutz liegen. Bei Apothekern besteht etwa im Bereich der Betäubungsmittel (§§ 29-30b BtMG), der vermeintlich falschen Abgabe von Medikamenten (Vorwurf der Körperverletzung) und der Abrechnung mit den Kassen (Betrugsvorwurf) ein realistisches Risiko strafrechtlicher Verfahren. Gerade bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bestehen große Qualitätsunterschiede unter den Rechtsschutzversicherern.

Cyber-Risiken

Risiken aus der Nutzung von Informationstechnologien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zunehmend werden E-Mails mit kaum erkennbaren schadhaften Anhängen versendet oder Kundendaten gestohlen.

Die Folgekosten sind vielfältig. Neben eventuellen Schadensersatzansprüchen von Dritten, die noch über die Haftpflichtversicherung gedeckt sein können, treten eigene Kosten auf. Zum Beispiel entstehen Kosten für Datenforensik, Wiederherstellung der Systeme und für das Krisenmanagement mit der Benachrichtigung der betroffenen Kunden samt dem Aufwand für die Wiederherstellung der Reputation.

Konventionelle Versicherungslösungen erfassen diese Risiken nicht in ihrer Gesamtheit. In solchen Fällen bedarf es einer eigens hierfür geschaffenen „Cyber-Deckung“.

Dienstreise-Kasko

Wer Mitarbeiter mit deren Fahrzeugen bittet oder anweist, Arzneimittel auszuliefern, hat während dieser Zeit auch eine Fürsorgepflicht. Ereignet sich auf so einer Fahrt ein Unfall mit einem Mitarbeiter-Fahrzeug, so ist der Apotheker grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Dieses Risiko kann mit einer Dienstreise-Kaskoversicherung abgedeckt werden. Dabei handelt es sich um eine Vollkaskoversicherung für die beschriebenen Fahrzeuge, die dann während der Dienstfahrten gilt.

Ersatzapotheker-Kosten

Wenn der Apotheker erkrankt, kann der Einsatz eines Ersatz-Apothekers zweckmäßig werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Über die übliche Krankentagegeldabsicherung lässt sich jedoch maximal das eigene Nettoeinkommen zuzüglich Kranken- und Versorgungswerksbeiträgen versichern. Zudem wird das Krankentagegeld erst nach einer längeren Karenzzeit geleistet.

Daher kann eine spezielle Betriebsausfallversicherung sinnvoll sein, welche die Ersatzapotheker-Kosten trägt.



Jascha Arif, Rechtsanwalt, Hamburg
redaktion@daz.online


Steffen Benecke, Versicherungsmakler, Hamburg
redaktion@daz.online


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