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Seit einem Monat können Ärzte Cannabis zulasten der GKV verordnen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. „Cannabis als Medizin“ ist keine Regelleistung der Krankenkassen und kommt nur dann infrage, wenn für den jeweiligen Patienten keine andere Therapieoption zur Verfügung steht. Wie kommen die Apotheken mit der Abgabe des neuen Arzneimittels zurecht? Antworten gibt die aktuelle DAZ Nr. 15.
Für einige Apotheken in Deutschland hat sich dem Inkrafttreten des Gesetztes „Cannabis als Medizin“ am 10. März 2017 gar nicht so viel geändert, denn sie waren schon vorher in die Versorgung von Patienten mit Cannabis-Blüten und Cannabis-Zubereitungen eingebunden. Etwa 1000 Patienten wurden aufgrund einer Ausnahmegenehmigung schon früher mit Cannabis behandelt und in bestimmten Apotheken ordnungsgemäß versorgt, zum Beispiel in der Stuttgarter Westend-Apotheke. DAZ-Redakteurin Rika Rausch interviewte Apotheker Philipp Böhmer, der dort bereits seit anderthalb Jahren Cannabis-Blüten abgegeben und Dronabinol-Rezepturen hergestellt hat. Nach wie vor sind es hauptsächlich Patienten mit Spastik bei Multipler Sklerose und mit schweren Schmerzen, die Böhmer betreut. Allerdings ist das Interesse an Cannabis-Therapien sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten, die bisher keine einschlägigen Erfahrungen gemacht haben, gestiegen – das zeigen die häufigen Anfragen in der Apotheke.
Auf Nachfrage der DAZ-Redaktion berichtete die AOK, dass bei ihr viele Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie eingetroffen seien, nannte aber keine Zahlen. Die Krankenkassen müssen die Anträge innerhalb von drei Wochen bescheiden – wenn es sich um eine Palliativversorgung handelt, sogar in drei Tagen. Trotz der gestiegenen Nachfrage hat Philipp Böhmer bisher keine ernsthaften Lieferschwierigkeiten erlebt. Wenn es nach ihm ginge, würden die Verordnungen nur mäßig steigen, denn er warnt davor, von Cannabis zu viel zu erwarten. Für die Verschreibung von Cannabis-Blüten auf Privatrezept sollten seiner Meinung nach die Hürden sogar etwas höher liegen. Wie viel Cannabis kriegt Deutschland?
Schmieren und Salben
In einem weiteren lesenswerten Beitrag der aktuellen DAZ geht es um ein zeitloses Thema: dermatologische Individualrezepturen für Kinder. Hier gibt es noch zahlreiche therapeutische Nischen, die von Fertigarzneimitteln nicht abgedeckt werden, sodass die Apotheken vor Ort gefordert sind. Lassen Sie sich von den vielen Rezepturbeispielen anregen! Näheres dazu in Schmieren und Salben ...
Der Osterhase war da ...
Übrigens ist der Osterhase bei seinen Vorbereitungen fürs Osterfest durch die DAZ 15 gehoppelt und hat dabei einige Eier verloren („versteckt“ wäre übertrieben). Zählen Sie die Eier und schreiben Sie die Zahl bis zum 23. April an die DAZ-Redaktion. Dann nehmen Sie an der Verlosung von fünf Büchern teil. Viel Glück und frohe Ostern!
2 Kommentare
KK handeln teilweise gesetzeswidrig
von Inga am 10.05.2017 um 13:33 Uhr
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erste Erfahrungen mit der Kasse als Patient
von Günter am 17.04.2017 um 18:37 Uhr
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