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Kommentar zu den ABDA-Wahlthesen
Überwiegend klare Forderungen
Zur Bundestagswahl stellt die ABDA klare und überzeugende ordnungspolitische Forderungen. Doch bei den Honorarvorstellungen lässt sie leider viele Fragen offen, meint Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.
Die Apotheken haben der Gesellschaft viel zu bieten. Die Menschen im Land können davon aber nur profitieren, wenn die Politik den nötigen Rahmen setzt. Die ABDA hat daher zur bevorstehenden Bundestagswahl formuliert, was die Apotheken zu bieten haben und was sie dafür von der Politik erwarten.
Klare ordnungspolitische Position
An die erste Stelle hat die ABDA die freiberufliche Leistungserbringung gesetzt. Angesichts der jahrzehntelangen hervorragenden Erfahrungen mit diesem Prinzip ist das richtig und wichtig. Die ABDA bezeichnet die freien Berufe als „Rückgrat der Gesellschaft“. Daraus leitet sie ihre Forderung nach dem Erhalt des bestehenden Apothekensystems ab und nennt konkret die Apothekenpflicht, das Fremd- und Mehrbesitzverbot und den einheitlichen Abgabepreis für Rx-Arzneimittel. Um Letzteren zu sichern, fordert die ABDA, das Rx-Versandhandelsverbot durchzusetzen. Hier bezieht die ABDA konsequent Position und lässt keinen Raum für Kompromisse. Da es um ein ordnungspolitisches Prinzip geht, ist das folgerichtig. Das anschließende Bekenntnis zu einem Europa der Regionen, das der Subsidiarität folgt, klingt ein wenig wie eine Entschuldigung für den Text zur Unterschriftenaktion, den manche als fast schon populistische Europakritik interpretiert hatten.
Vielfältige Leistungsangebote
Im zweiten Abschnitt zur flächendeckenden Versorgung und zum demografischen Wandel geht es um die neuen Angebote der Apotheken an die Gesellschaft. Dazu solle der Leistungskatalog ausgeweitet werden. Als neue Angebote nennt die ABDA das Medikationsmanagement, weitere Leistungen zur Arzneimitteltherapiesicherheit und E-Health-Anwendungen. Damit signalisiert die ABDA ihre Bereitschaft, beim politisch gewollten E-Health mitzumachen. Mit dem Verweis auf das Modellprojekt ARMIN zeigt die ABDA den Ärzten, dass neue Angebote nicht als Konkurrenz, sondern als Kooperation gemeint sind. Anschließend bietet die ABDA die niedrigschwellig erreichbaren Leistungen der Apotheken zur Prävention an und legt damit den Finger in die Wunde des Präventionsgesetzes, in dem Apotheken nicht vorkommen. Im Vergleich zum ersten ist der zweite Abschnitt weniger konkret. Doch das ist kein Mangel, denn das Spektrum der Möglichkeiten für neue Leistungen ist groß und sollte nicht frühzeitig verengt werden. Bis hier erscheint der Forderungskatalog gut strukturiert und politisch geschickt.
Vage Honorarwünsche
Forderungen zur Honorierung sind die logische Konsequenz aus den vorherigen Aussagen, denn Leistung muss bezahlt werden. Doch hier bleibt die ABDA vergleichsweise vage. Sie fordert, das Honorarsystem weiter auszubauen. Das sollte klar sein, denn neue Leistungen erfordern mehr Geld. In der Langfassung des Textes fordert die ABDA Planungssicherheit bei der Honoraranpassung und eine leistungsgerechte Berechnungsmethode. Doch in der Zusammenfassung heißt es, „in einem ersten Schritt“ solle eine „verlässliche Anpassungsroutine“ implementiert werden, „um zunächst Planungssicherheit herzustellen“. Besonders diese Formulierung wirft Fragen auf: Soll die Honoraranpassung nur die Zeit bis zu einem neuen Honorarsystem überbrücken? Was ist mit Ausbau und Weiterentwicklung gemeint? Soll der Festzuschlag um weitere Honorarelemente ergänzt oder langfristig komplett abgelöst werden? Der Forderungskatalog lässt hier Raum für verschiedene Interpretationen. Das mag in der Politik als Verhandlungsbereitschaft gewürdigt werden. Doch im Gegensatz zu den beiden anderen Abschnitten fehlt hier ein klares Ziel, das bei solchen Forderungen in den Mittelpunkt gehört. So ist beim Honorar offenbar noch viel zu klären.
2 Kommentare
Digitalisierung
von Uwe Hüsgen am 14.04.2017 um 19:29 Uhr
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Kernpositionen der ABDA
von Heiko Barz am 14.04.2017 um 11:45 Uhr
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