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Sprachnachweis für Apotheker erforderlich
Künftig werden alle in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen, darunter auch die Apotheker, im Medizinalberuferegister erfasst. Hierzu müssen sie nachweisen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Welche Regelungen gibt es hierzu in Deutschland?
Bern – Erstellt am 18.04.2017, 10:30 Uhr

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Künftig werden alle in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen, darunter auch die Apotheker, im Medizinalberuferegister erfasst. Hierzu müssen sie nachweisen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Welche Regelungen gibt es hierzu in Deutschland?
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