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Notfallversorgung
Kliniken streiten mit Ärzten und Kassen um 2-Minuten-Honorar
Die Erstversorgung von Patienten in den Notfallambulanzen der Kliniken sorgt für neuen Streit zwischen Krankenhäusern, Kassenärzten und Krankenkassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beklagt einen massiven Zeitdruck bei der ersten Abklärung von Notfallpatienten. Hintergrund ist eine Neuregelung, die die Vergütung von Ärzten für die Versorgung von Notfallpatienten betrifft.
Seit dem 1. April gilt eine neue Regelung zum Notfall- und Bereitschaftsdienst. Besonders strittig ist die sogenannte Abklärungspauschale. Dabei entscheidet ein Arzt, ob der Notfallpatient zu einem niedergelassenen Arzt geschickt werden kann, oder ob er weiter stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Die Pauschale wird tagsüber mit 4,74 Euro honoriert und nachts mit 8,42 Euro.
Diese Gebührenziffern deckten offiziell nur zwei Minuten der Behandlungszeit ab, argumentierte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „In zwei Minuten soll die verwaltungsmäßige Erfassung der Patienten stattfinden und ein Mediziner Zeit haben, um eine Diagnose zu stellen, die medizinisch korrekt und auch rechtssicher ist. Medizin in einer Zeitspanne, die nicht für ein hartgekochtes Ei reicht, das kann nicht im Sinne von Ärzten sein. Im Sinne von Patienten ist es sicherlich nicht.“
Krankenkassenvertreter und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nannten diese Darstellung „ausgemachten Unsinn“. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagt, dass „die Krankenhauslobby in diesem Streit Patienten und Ärzte mit ihren Schreckensmeldungen verunsichert“, sei ärgerlich. „Der Streit zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten um ambulante Behandlungen darf nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Wir brauchen funktionierende Modelle der Zusammenarbeit.“
Kassenärzte anscheinend zufrieden mit neuer Pauschale
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, erläuterte, wenn in einer ersten Abklärung entschieden werden kann, ob ein Patient auch ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden kann, entlaste das die Notfallambulanzen. Die Ärzte dort hätten dann mehr Zeit für die „echten“ Notfälle. „Für diese Abklärung hat es bisher keine Honorierung gegeben.“ Seit dem 1. April gebe es nun genau für diese Abklärung Geld.
Baum wiederum erklärte, die Ärzte „werden sich sicherlich nicht nach zwei Minuten umdrehen, wenn sie keine Klarheit haben. Der Druck ist aber natürlich extrem, den insbesondere die Krankenkassen hier ausüben.“ Letztlich würden die Kliniken in eine ethische Falle und in Verluste getrieben. „Sie erbringen alle erforderlichen Leistungen für die Patienten und die Kassen sparen zugunsten ihrer Milliardenüberschüsse.“
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