Aufhebung der Zyto-Ausschreibungen

CDU-Politiker warnt Kassen vor Zyto-Retax

Berlin - 25.04.2017, 18:00 Uhr

Tino Sorge hat kein Verständnis, wenn Kassen Apotheken mit Retaxationen drohen. Mit Inkrafttreten des AMVSG ist Schluss mit der Exklusivität der Zyto-Verträge. Eine Kasse, die das nicht akzeptiert, ist ein Fall für die Aufsicht, meint der CDU-Politiker. (Foto: www.tino-sorge.de)

Tino Sorge hat kein Verständnis, wenn Kassen Apotheken mit Retaxationen drohen. Mit Inkrafttreten des AMVSG ist Schluss mit der Exklusivität der Zyto-Verträge. Eine Kasse, die das nicht akzeptiert, ist ein Fall für die Aufsicht, meint der CDU-Politiker. (Foto: www.tino-sorge.de)


Der Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU) ist irritiert: Mehrere Kassen haben angekündigt, Apotheken retaxieren zu wollen, wenn diese nach Inkrafttreten des AMVSG in exklusiv vergebenen Losgebieten wieder die Zyto-Versorgung übernehmen wollen, obwohl sie keinen Vertrag mit der Kasse haben. Dies sei „Rechtsbruch mit Ansage“, sagt Sorge.

Um die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Zytostatika sicherzustellen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschlossen, die bislang vorgesehene Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen auf Apothekenebene abzuschaffen.

Wie die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz (CDU) kürzlich klargestellt hat, bedeutet dies, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Zytostatika-Verträge ihre Exklusivität verlieren. Versicherte haben dann wieder die Wahlfreiheit, welche Apotheke die ambulante Versorgung mit Zyto-Zubereitungen übernehmen soll.

Doch Krankenkassen, die solche Exklusivverträge unterhalten beziehungsweise wie Barmer, Techniker Krankenkasse und KKH erst noch starten wollen, haben bereits angekündigt, dass sie anderer Auffassung sind als das Bundesgesundheitsministerium. Insbesondere die Barmer hat – auch im Namen der mitausschreibenden Kassen – unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass Apotheken, die in exklusiv vergebenen Losgebieten ohne exklusiven Versorgungsvertrag onkologische Zubereitungen beliefern, damit rechnen müssen, „dass solche abgerechneten Rezepte auf dem Wege der Vollabsetzung während der Bestandskraft der exklusiven Verträge beanstandet werden“.

Rechtsbruch mit Ansage

Der Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU), der bei Widmann-Mauz um die Klarstellung gebeten hatte, ist nun höchst irritiert über diese Aussagen der Kassen und spricht von einem „Rechtsbruch mit Ansage“.

„Unser erklärter gesetzgeberischer Wille war es, mit Inkrafttreten des AMVSG die Apothekenwahlfreiheit bei der Zyto-Versorgung für schwer an Krebs erkrankte Patienten zu stärken, sprich jede Apotheke vor Ort soll die Betroffenen versorgen können. Keine Ausschreibungen und Exklusivität mehr bei der onkologischen Versorgung. Das haben wir als Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht“, erklärt der Gesundheitspolitiker. Die jetzige Ankündigung der Kassen würde dieses Ziel konterkarieren. Sollten einzelne Kassen gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers tatsächlich den Weg von Retaxationen gehen wollen, müsste im Zweifel das Bundesgesundheitsministerium beziehungsweise das Bundesversicherungsamt als Rechtsaufsicht tätig werden, fordert Sorge.

Die Lage spitzt sich allmählich zu. Nach wie vor ist täglich mit einer Veröffentlichung des AMVSG im Bundesanzeiger zu rechnen. Die neuen Regelungen – auch zur Zyto-Versorgung – treten einen Tag später in Kraft. Für die Zyto-Apotheken ist die Frage, ob sie umfassend versorgen dürfen oder nicht daher von essenzieller Bedeutung.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

AMVSG

von Saskia Haese am 26.04.2017 um 9:49 Uhr

Irritation reicht nicht! Hier ist Handeln gefragt, sonst lässt das BGM sich vorführen! Und zwar schnell!!!!

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