Barmer, TK und KKH

Neue Zyto-Verträge, neue Retax-Drohung

Berlin - 02.05.2017, 16:50 Uhr

Ab sofort gibt es weitere Zyto-Verträge für Apotheken. (Foto: VZA)

Ab sofort gibt es weitere Zyto-Verträge für Apotheken. (Foto: VZA)


Die Verträge der Barmer, TK und KKH mit Apotheken für parenterale Zubereitungen in der Onkologie sind zum 1. Mai 2017 angelaufen – jedenfalls in den meisten Ausschreibungsregionen. Die Ersatzkassen stellen nun nochmals unmissverständlich klar: Apotheken, die ohne Vertrag versorgen, werden retaxiert.

Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) ist auch am heutigen 2. Mai nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Apotheker müssen also weiterhin auf mehr Geld für Rezepturen warten. Ebenso auf die offizielle Abschaffung der Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene. Die Krankenkassen dürfte die Verzögerung freuen. Schließlich bedeutet dies für sie weitere Einsparungen.

Auch für die bestehenden Zyto-Verträge der Kassen mit Apotheken (unter anderem jene der DAK und der GWQ Service Plus, SpectrumK und diversen AOKen) hat der Aufschub Konsequenzen: Die Alt-Verträge werden nämlich mit Ablauf des letzten Tages des dritten, auf das Inkrafttreten des AMVSG folgenden Kalendermonats unwirksam. Das heißt im Klartext: Wird das Gesetz im Mai verkündet und tritt es einen Tag später – ebenfalls noch im Mai – in Kraft, so werden diese Verträge zum 31. August 2017 unwirksam. Bei einer Veröffentlichung noch im April wären sie bereits Ende Juli ausgelaufen.

Barmer & Co. freuen sich auf vier Monate Exklusivverträge

Vor allem der Barmer, der Techniker Krankenkasse und der KKH wird gefallen, dass sie nun länger mit ihren Zyto-Verträgen sparen können. Sie waren die letzten großen Kassen, die noch zu einer Ausschreibung angesetzt hatten. Und das zu einem Zeitpunkt, als eigentlich schon absehbar war, dass das Apotheken-Modell keine Zukunft hat. Im Februar sollten die bundesweiten Verträge ursprünglich starten, nun ist es Mai geworden. Aber immerhin – vier Monate Laufzeit stehen ihnen noch bevor.

Von der für die Barmer/TK/KKH-Ausschreibung zuständigen „ARGE PAREZU“ heißt es nun, die neuen Verträge würden bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsfrist wie geplant umgesetzt. Allerdings gilt der Startschuss noch nicht für alle Regionen der Republik. Von den 246 ausgeschriebenen Losen sind den Kassen zufolge 189 bezuschlagt worden. Von diesen wiederum konnten 183 am 1. Mai 2017 starten. Sechs Lose befinden sich aus verschiedenen Gründen noch in Prüfungen – etwa weil andere Apotheker vergaberechtlich vorgegangen sind.

Die ARGE ist auf jeden Falll zufrieden. „Wir sind überzeugt, dass die Exklusivverträge eine hohe Qualität und Transparenz in der Zytostatika-Versorgung schaffen“, erklären die Kassen. Zugleich seien die Verträge auch noch wirtschaftlicher. „Wir gehen davon aus, dass allein im Zeitraum der Übergangsfrist mehr als zehn Millionen Euro über drei Kassen hinweg an Ausgaben eingespart werden können, wohlgemerkt bei einer besseren Qualität.“

vdek schreibt an VZA: Ersatzkassen werden retaxieren

Denn nach wie vor geht die ARGE davon aus, dass ihre Verträge während der Übergangsfrist exklusiv sind. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium kürzlich ausdrücklich erklärt hat, die Exklusivität falle mit Inkrafttreten des AMVSG. Ihre Auffassung sehen die drei Ersatzkassen durch ein Schreiben ihres Verbandes vdek an den Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) bestätigt. Darin stellt der vdek klar, dass dem Gesetzentwurf lediglich zu entnehmen sei, wann die laufenden Verträge ihre Gültigkeit verlieren. „Damit gelten diese uneingeschränkt bis zum Ablauf der Frist“, schließt daraus der Verband.

Das hat entscheidende Folgen für Zyto-Apotheken ohne Vertrag. „Für Apotheken, die keinen Zuschlag in einem Exklusiv-Ausschreibungsverfahren gewonnen haben, gilt weiterhin, dass sie für die Lieferung von parenteralen Zubereitungen während der Vertragslaufzeit keinen Vergütungsanspruch erwerben“, heißt es im vdek Brief. Ein Wegfall der Exklusivität der Verträge würde der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist für die Weitergeltung zuwiderlaufen,  da die  Exklusivität „ein Kernelement dieser Verträge” sei.

Und so stellt der vdek klar: Die Ersatzkassen werden auf die Einhaltung der Verträge für die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen in der Onkologie  bestehen und Abrechnungen von Apotheken, die keinen Zuschlag im  Ausschreibungsverfahren erhalten haben, retaxieren. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

AMVSG

von Saskia Haese am 03.05.2017 um 12:59 Uhr

Bessere Qualität und bessere Versorgung schwerkranker Krebspatiententen? Wie kommen die Kassen darauf? Das Gegenteil ist doch dokumentiert!!!! Die Kassen machen weiter Reibach zu Lasten der Patienten und die Politiker aus dem Gesundheitsministerium haben es nicht geschafft das AMVSG noch im April an den Start zu bringen und dann auch noch eine missverständliche Übergangsregelung zugelassen. Das ist erbärmlich! .

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