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Beratungs-Quickie
Ein Herzglykosid bei chronischer Herzinsuffizienz
Welche Punkte sind bei der Beratung in der Apotheke wichtig? Was für Zusatzinformationen können Sie zu den verordneten Arzneimitteln geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über ein Herzglykosid und zwei Antihypertonika für eine ältere Dame.
Formalien-Check
Die Kundin löst ihr Rezept am Tag nach der Ausstellung mit den Worten ein: „Ich bin befreit, hoffentlich hat der Arzt das diesmal richtig angekreuzt.“
Verordnet ist jeweils eine N3-Packung Digitoxin, Atendol 25 mg sowie Atacand plus®. Der Internist hat kein Aut-idem-Kreuz gesetzt. Das Rezept ist vollständig, jedoch nicht eindeutig. Digitoxin ist ein Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste, eine Wirkstoffverordnung ist deshalb nicht zulässig. Auch wegen der fehlenden Wirkstärke des Herzglykosids ist eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig. Position zwei ist nicht mehr im Handel und als Wirkstoffverordnung (Atenolol) zu behandeln. Das dritte Präparat Atacand plus® ist in vier Stärken verfügbar. Auch hier ist eine Abklärung mit dem Arzt erforderlich. Laut Rücksprache erhält die Patientin Digimerck® 0,1 mg sowie Atacand® plus 16/12,5 mg. Die Rezeptergänzungen sind mit
dem Vermerk „laut ärztlicher Rücksprache“ sowie Datum und Unterschrift zu versehen. Für Position zwei und drei sind Rabattverträge zu beachten.
Die Befreiung ist angekreuzt, ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
1 Kommentar
Komplexe Beratungsleistung
von Heiko Barz am 04.05.2017 um 13:20 Uhr
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