- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Stuttgarter Apotheker und...
Diesel-Fahrverbote wegen Feinstaub
Stuttgarter Apotheker und Großhändler dürfen weiter pesten
Stuttgart ist Deutschlands „Feinstaub-Hauptstadt“. Deswegen ist die baden-württembergische Landeshauptstadt die erste deutsche Stadt, in der es ab dem nächsten Jahr Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben wird. Lieferungen an und von Apotheken sind davon jedoch ausgenommen.
Seit Samstag, dem 6. Mai ist klar: Ab 1. Januar 2018 dürfen in Stuttgart während eines „Feinstaubalarms“ keine Dieselfahrzeuge mehr fahren, die nicht der Euro-6-Norm entsprechen. Das steht im Entwurf des neuen Luftreinhalteplans, den Landesverkehrsminister Winfried Hermann vorgestellt hat. Feinstaubalarm wird in Stuttgart immer dann ausgerufen, wenn die Wetterlage einen verminderten Luftaustausch in der in einem Talkessel gelegenen Landeshauptstadt erwarten lässt.
Stuttgart kämpft seit Jahren gegen eine hohe Feinstaubbelastung, laut einer EU-Richtlinie dürfen die entsprechenden Grenzwerte höchstens an 35 Tagen in einem Jahr überschritten werden. Diese Schwelle wird in Stuttgart regelmäßig überschritten – 2015 beispielsweise lag die Luftbelastung an 49 Tagen über den Grenzwerten, die 35 „erlaubten“ Tage waren bereits Ende März erreicht. Ein Gerichtsurteil zwingt die Stadt nun zu Fahrverboten, da mildere Maßnahmen – beispielsweise verbilligte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr und Tempobegrenzungen auf Einfallstraßen – nicht den nötigen Effekt gezeigt hatten.
Ausnahmen für Apotheken-Lieferungen
Für die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aber umfangreiche Ausnahmen gelten. So sei der Lieferverkehr von und zu Gewerbetreibenden von den Fahrverboten ausgenommen, sagte der Verkehrsminister in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“. Von seiner Definition des „geschäftsmäßigen Transports von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden oder von und zu sonstigen Kunden eines Gewerbetreibenden“ sind die Touren des pharmazeutischen Großhandels genauso erfasst wie die Fahrten des „Apotheken-Boten“. Die Belieferung der Apotheken ist im Luftreinhalteplan-Entwurf sogar explizit als Ausnahme erwähnt.
Ausnahmen soll es laut Entwurf auch für „Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern“ geben – als Beispiel nannte Hermann den Lebensmitteleinzelhandel. Auch dieser Passus würde die Apotheken wohl miterfassen. Ob diese Formulierung auch Fahrten von Kunden zu einer Apotheke umfasst, ist dagegen unklar. Eine entsprechende Anfrage an das Regierungspräsidium Stuttgart blieb bisher unbeantwortet.
Fahrverbote auch in anderen Städten?
Bisher sind nur in Stuttgart solche Diesel-Fahrverbote geplant. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ sind aber rund 80 deutsche Städte mit dem Problem konfrontiert, dass die Schadstoff-Grenzwerte an zu vielen Tagen überschritten werden. Für diese Städte sei das Stuttgarter Vorgehen „wegweisend“ – so dass demnächst auch in anderen Städten an bestimmten Tagen Fahrverbote für ältere Diesel drohen könnten.
Update (9. Mai):
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat inzwischen bestätigt, dass die geplanten Ausnahmen vom Fahrverbot die Lieferdienste der Apotheken umfassen, „nicht aber die Fahrt von Kunden zur Apotheke, um sich mit Arzneimitteln zu versorgen.“ Es stehe aber noch gar nicht fest, ob tatsächlich das gesamte Stadtgebiet bzw. die ganze „Umweltzone“ von Fahrverboten betroffen wäre – das hängt davon ab, ob bundesweit die „Blaue Plakette“ für Autos eingeführt wird, die die Euro-6-Norm erfüllen. Kommt diese Plakette nicht, wären von den Fahrverboten ohnehin nur „zentrale Zufahrtstraßen“ nach Stuttgart oder sogar nur eine Bundesstraße betroffen. In diesen Fällen, so das Regierungspräsidium gegenüber DAZ.online, „dürften die Menschen, die schon in der Stadt sind, ja innerhalb der Stadt fahren“. „Bei der Dichte an Apotheken in Stuttgart dürfte dies keine größeren Probleme verursachen.“
1 Kommentar
Stuttgart ist eben grün ! Kein Vorbild lieber nur staatlicher Zwang
von Ratatosk am 08.05.2017 um 18:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.