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Rezepturen und BtM-Abgabe
Höheres Apothekenhonorar gilt ab dem 13. Mai
Für die Rezeptur-Herstellung und die Bearbeitung von T- und BtM-Rezepten erhalten die Apotheker ab dem kommenden Samstag (13. Mai) mehr Geld. Nach Informationen von DAZ.online wird dann das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz in Kraft treten, das unter anderem eine Honorarerhöhung für die Apotheker in diesen Bereichen vorsieht.
Schon seit einigen Wochen liegt das sogenannte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Damit es in Kraft treten kann, musste Steinmeier noch unterschreiben und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Eine Sprecherin des Bundespräsidialamtes bestätigte nun gegenüber DAZ.online, dass der Bundespräsident das Gesetz am 4. Mai unterschrieben hat und dass das Vorhaben am 12. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Da das Vorhaben erst einen Tag später in Kraft tritt, erhalten die Apotheker dann ab dem 13. Mai ihr neues Honorar für Rezepturen und die BtM-Abgabe.
Konkret profitieren die Apotheker ab dem kommenden Wochenende von den folgenden Honorar-Anpassungen: Für Rezepturen gibt es einen neuen, zusätzlichen Fixanteil am Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Somit ist also auch klar: Die Rezepturvergütung wird nicht an den Notdienstfonds gekoppelt. Die ABDA hatte gefordert, dass pro ausgezahltem Fixhonorar auch 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Das sieht das Gesetz allerdings nicht vor.
Neues Fixhonorar für Rezepturen minus Kassenabschlag
Allerdings hat der Kassenabschlag bei Rezepturen künftig die gleiche Höhe wie bei Fertigarzneimitteln. Bei Rezepturen galt bislang ein Kassenabschlag in Höhe von 5 Prozent des Apothekenverkaufspreises. In Zukunft müssen die Apotheker den Kassen dann einen fixen Rabatt von 1,77 Euro pro Rezeptur gewähren. Insbesondere bei den niedrigpreisigen Rezepturen dürfte sich der Abschlag an die Kassen somit erhöhen.
Eine weitere Honorarerhöhung erhalten die Apotheker im Bereich der BtM-Abgaben. Für diese dokumentationspflichtigen Arzneimittel können die Pharmazeuten in Zukunft 2,91 Euro abrechnen. Die Anwendung des Zuschlags gilt auch für sogenannte T-Rezepte. Bislang erhalten die Apotheker pro BtM-Abgabe eine zusätzliche Pauschale von 26 Cent. Laut Gesetzentwurf sollen durch beide Maßnahmen zusammengerechnet pro Jahr zusätzlich 100 Millionen Euro in die Kassen der Apotheker fließen.
Der Bundestag hatte das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) am 9. März in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Neben der Anpassung des Apothekenhonorars enthält das Gesetz auch die Abschaffung der Impfstoff-Rabattverträge. Auch exklusive Zyto-Verträge zwischen Apothekern und Krankenkassen soll es nicht mehr geben. Des Weiteren enthält das AMVSG viele wichtige Punkte zur Arzneimittelpreisbildung.
1 Kommentar
Apothekenhonorar!?
von Heiko Barz am 09.05.2017 um 12:32 Uhr
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