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Rezepturen und BtM-Abgabe
Höheres Apothekenhonorar gilt ab dem 13. Mai
Für die Rezeptur-Herstellung und die Bearbeitung von T- und BtM-Rezepten erhalten die Apotheker ab dem kommenden
Samstag (13. Mai) mehr Geld. Nach Informationen von DAZ.online wird dann das
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz in Kraft treten, das unter anderem eine
Honorarerhöhung für die Apotheker in diesen Bereichen vorsieht.
Berlin – 09.05.2017, 09:15 Uhr

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Aufsicht lässt Kassen mit umstrittenen Apotheken-Verträgen gewähren
Das Bundesversicherungsamt beabsichtigt derzeit
nicht, von Krankenkassen einen Verzicht auf die exklusive Wirkung ihrer Zyto-Verträge
mit Apotheken zu fordern. Apotheken, die ohne Vertrag beliefern und sich damit einem
Retax-Risiko aussetzen, können also nicht auf den Beistand der Aufsichtsbehörde
hoffen.
Bundestag beschließt höheres Apothekenhonorar
Der Bundestag hat das
Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz beschlossen. Ein Punkt des
Gesetzes: Apotheker sollen für die Herstellung von Rezepturen und die
BtM-Abgabe künftig 100 Millionen Euro mehr bekommen. DAZ.online bietet eine Übersicht
über die wichtigsten Neuregelungen des sogenannten „Pharma-Gesetzes“.
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