Nach EuGH-Urteil

Verbraucherschützer uneinig: Rx-Versandverbot oder Preisbindung aufheben?

Berlin - 12.05.2017, 12:30 Uhr


Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung haben auch die Verbraucherzentralen den Apothekenmarkt als Thema entdeckt. Auffällig ist jedoch, dass die Verbraucherschützer keinen einheitlichen Kurs haben: In Hamburg fordert man ein Rx-Versandverbot, die Bundeszentrale will die Apotheke vor Ort schützen, Boni aber bedingt zulassen. Und nun erklärt die Verbraucherzentrale Bayern, dass sie über eine komplette Aufhebung der Rx-Preisbindung nachdenkt.

Verbraucherschützer stehen nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung vor einer wichtigen Frage: Sind der vom Gericht gewünschte Preiswettbewerb und die damit verbundenen Boni und Rabatte ein Vorteil für die Verbraucher? Oder ist es von Nöten, die Rx-Preisbindung zu verteidigen, um vermeintliche finanzielle Auswirkungen auf die Apotheke vor Ort zu vermeiden? Offenbar haben sich die 16 regionalen Verbraucherzentralen und der Bundesverband noch keine einstimmige Meinung darüber gebildet. Denn inzwischen liegen drei komplett verschiedene Ansichten der Verbraucherschützer vor, wie man mit dem Richterspruch umgehen sollte.

Die erste Reaktion auf das Boni-Urteil kam aus dem Bundesverband Verbraucherzentralen. Gesundheitsexperte Kai-Helge Vogel erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, dass der Spareffekt für die Patienten „positiv“ sei. In einem DAZ.online-Interview erklärte Vogel später genauer, wie die Meinung des Bundesverbandes ist: Vogel sprach sich dafür aus, Rx-Boni an die Zuzahlung zu binden. Nur wenn Patienten eine Zuzahlung leisten müssten, sollten sie auch Preisvorteile bekommen dürfen, so der Verbraucherschützer.

Gleichzeitig warnte er davor, dass die Krankenkassen beginnen, Selektivverträge mit einzelnen Versandapotheken über Bonus-Modelle abzuschließen, da diese die Apotheke vor Ort gefährden könnten und die freie Apothekenwahl in Gefahr sei. Denn für Vogel ist klar: „Die Beratung vor Ort und das pharmakologische Wissen der Apotheker werden von der Bevölkerung hoch eingeschätzt. Keine Versandapotheke kann das komplett ersetzen.“

Hamburger Verbraucherschützer warnen vor Wegfall der Preisbindung

Eine andere Meinung zu diesem Thema hat die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Auf ihrer Internetseite analysierten die Verbraucherschützer mögliche Zukunftsszenarien nach dem EuGH-Urteil. Dort ist unter Szenario 1 zu lesen: „Preisbindung fällt tatsächlich.“ Sollte es dazu kommen, malt die VZHH für Apotheker ein erschreckendes Bild: „Diese Lösung könnte dazu führen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ermuntern, veranlassen (oder zu zwingen versuchen), verschriebene Medikamente wegen der günstigeren Preise nur noch bei ausländischen Versandapotheken zu bestellen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Wenn

von Andreas Dömling am 12.05.2017 um 15:22 Uhr

die Preisbindung fällt, heisst das nicht automatisch immer günstigere Preise, hat eine Apotheke das Monopol kann sie höhere Preise verlangen. Hab ich dann Notdienst kostet das Antibiotikum nicht mehr 10 € sondern 50 €. Mal drüber nachdenken ob ihr das so wollt!

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AW: Wenn

von MW am 12.05.2017 um 15:41 Uhr

So weit wird da nicht gedacht...

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