- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- EU-Kommission ermittelt ...
Onkologika
EU-Kommission ermittelt gegen Aspen Pharma wegen Wucherpreisen
Erstmalig ermittelt die EU-Kommission gegen einen Hersteller wegen des Verdachts von Wucherpreisen. Konkret geht es um die Firma Aspen und mehrere onkologische Arzneimittel. Es gebe Hinweise darauf, dass Aspen die Preise der patentfreien Wirkstoffe um ein Vielfaches erhöhte habe und dann, um die Preise durchzusetzen, mit Marktrücknahme gedroht habe, heißt es seitens der Kommission.
Es geht um die Wirkstoffe Chlorambucil (Leukeran®), Melphalan (Alkeran®), Mercaptopurin (Puri Nethol®), Tioguanin (Thioguanin Aspen®) und Busulfan (Myleran®), die zum Beispiel zur Behandlung von Leukämie eingesetzt werden. Wegen des Verdachts überhöhter Preise für diese fünf Wirkstoffe hat die EU-Kommission eine offizielle Untersuchung gegen den südafrikanischen Hersteller Aspen Pharma eingeleitet. Man habe Hinweise auf plötzliche Preiserhöhungen von zum Teil mehreren hundert Prozent, teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am heutigen Montag mit. Um die Aufschläge durchzusetzen, soll Aspen in einigen EU-Ländern gedroht haben, die Mittel vom Markt zu nehmen. In bestimmten Fällen habe die Firma dies sogar getan. Verschwänden die Mittel tatsächlich zeitweise vom Markt, hätten Ärzte weniger Behandlungsoptionen. Für diese Wirkstoffe ist Aspen zumindest in Deutschland bei bestimmten Darreichungsformen der einzige Anbieter.
Verdacht auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
Aspen sitzt in Südafrika, hat aber Töchter in mehreren europäischen Ländern, seit 2012 auch in Deutschland. Das Unternehmen habe die Wirkstoffe nach Auslaufen ihres Patentschutzes erworben, teilte die Kommission mit. Die Kommission hat den Verdacht, dass eine marktbeherrschende Stellung missbraucht worden sein könnte. Sie prüft auf Grundlage des EU-Kartellrechts. Insbesondere Melphalan geriet im vergangenen Jahr immer wieder in die Schlagzeilen wegen anhaltender Lieferschwierigkeiten. Ob diese Engpässe mit den erhobenen Vorwürfen zusammenhängen, dazu liegen derzeit keine Informationen vor.
Es ist das erste derartige EU-Verfahren wegen möglicherweise zu hoher Preise in der Pharmaindustrie. Preisvorschriften und Erstattungsvorgaben für die Krankenversicherung regeln normalerweise die Mitgliedstaaten. Italien hatte bereits im September 2016 kartellrechtliche Sanktionen in der Sache verhängt.
1 Kommentar
Das Geld das aus der Wüste kam
von Friedrich Marks am 16.05.2017 um 8:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.