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Bezeichnungen von Arzneimitteln
Vorsicht! Verwechslungsgefahr
Die Arzneimittelbezeichnung ist ein wichtiges Identifikationskriterium und spielt daher eine bedeutende Rolle für die Arzneimittelsicherheit. Was muss eine Bezeichnung uns denn sagen und was darf sie nicht beinhalten? Hierzu gibt es einen neuen ausführlichen Leitfaden des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Arzneimittelbezeichnungen, das ist ein Thema für sich. Früher waren die Namen gerne einfach und möglichst plakativ. Der emeritierte Pharmazieprofessor Hermann J. Roth hat sich des Sujets einmal in einer launigen historischen Betrachtung angenommen. Als Beispiele von bemerkenswerten und kuriosen Arzneimittelnamen aus der dritten Auflage des GEHES CODEX aus dem Jahr 1920 führt er darin unter anderem an: „Antimarin“ gegen Seekrankheit, „Katerin“ gegen die Folgen übermäßigen Alkoholgenusses, „Wanzalin“ gegen Wanzen an. Da weiß man gleich, was man vor sich hat. Heute sei aus den Arzneimittelnamen kaum noch etwas Semantisches, Etymologisches, Romantisch-Phantasievolles, Rationelles abzulesen, eher Unaussprechliches und Unlogisches, schreibt Hermann J. Roth weiter. Die Namen seien meist informationsarm bis informationslos.
Dem kann die Autorin dieses Beitrags nur beipflichten. Viele Arzneimittel werden heute in der gesamten EU in den Verkehr gebracht. Die Hersteller müssen deshalb eine Bezeichnung finden, die sich so gut wie möglich in viele Sprachen „einpasst“ und sich zudem überall von Vergleichbarem abhebt. Bei der Durchforstung des Community Registers, in das die zentralen europäischen Zulassungen aufgenommen werden, stößt man überwiegend auf erstaunliche und befremdlich anmutende Wortschöpfungen, wie z. B. Akynzeo, Byetta, Cymbalta, Exforge, Firdapse, Jylamvo, Odefsey, Synjardy, Venclyxto oder Xyltrophy*, die keinerlei Assoziation zu irgendeiner Sprache in Europa aufkommen lassen. Wer heute bereits im pharmazeutischen Berufsleben steht, mag eine gewisse Erleichterung verspüren, dass er sich das alles nicht für ein Staatsexamen in geballter Form merken muss.
Neuer österreichischer Leitfaden
Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG/AGES) hat einen neuen Leitfaden herausgebracht, der die Regeln und Empfehlungen in Bezug auf Bezeichnungen und Namen von Arzneispezialitäten zusammenfasst. Er soll die Hersteller dabei unterstützen, für ihre Präparate geeignete Bezeichnungen zu finden. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut stellen übrigens einen solchen Leitfaden zur Verfügung.
1 Kommentar
Arzneimittelnamen vor Markteeinführung verbindlich überprüfen!
von Thesing-Bleck am 22.05.2017 um 15:12 Uhr
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