Bundestagswahl

Kommen die Apotheker doch noch ins SPD-Wahlprogramm?

Berlin - 24.05.2017, 10:20 Uhr

Wohin mit den Apothekern? In einer neuen Version des SPD-Wahlprogramms heißt es, dass die Kompetenzen der Apotheker stärker in die Versorgung eingebunden werden sollen. (Foto: dpa)

Wohin mit den Apothekern? In einer neuen Version des SPD-Wahlprogramms heißt es, dass die Kompetenzen der Apotheker stärker in die Versorgung eingebunden werden sollen. (Foto: dpa)


Die Apotheker könnten doch noch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl erwähnt werden. In einer ersten Version des Leitantrages waren die Pharmazeuten gar nicht vorgekommen. In der nun vom Parteivorstand beschlossenen Version heißt es, dass die Kompetenz der Apotheker stärker in die Versorgung eingebunden werden solle. Was die Sozialdemokraten damit konkret meinen, ist jedoch völlig offen.

In der vergangenen Woche war eine erste Version des Leitantrages zum Wahlprogramm der SPD bekannt geworden. Im Kapitel zur Gesundheitspolitik ging es um die Bürgerversicherung, Telemedizin und die Hebammen – Apotheker blieben jedoch außen vor, und dass obwohl die SPD das Thema des Arzneimittel-Versandhandels in den vergangenen Monaten zu einem politischen Top-Thema gemacht hatte.

Nachdem sich der Parteivorstand noch eine Woche Zeit nahm, um an dem Papier zu feilen, werden die Apotheker in der nun beschlossenen Version des Programms doch noch erwähnt. Im Gesundheitskapitel steht nun der Satz: „Die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker muss in die Versorgungsstrukturen effizient mit eingebunden werden.“ Der Satz steht allerdings völlig zusammenhangslos zwischen einer Aussage zur Stärkung der Hausärzte und dem Wunsch nach Veränderungen in der Notfallversorgung. Kurz gesagt: Es ist völlig unklar, wie und mit welchen Mitteln die Sozialdemokraten das Ziel erreichen möchten, pharmazeutische Kompetenzen stärker in die Versorgung einzubinden.

Will die SPD eine Bedarfsplanung für Apotheken?

Interessant ist weiterhin auch eine Aussage im Leitantrag, nach der die SPD eine „integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung“ schaffen will. Die Apotheker werden dort nicht wörtlich erwähnt. Wollen die Sozialdemokraten die Pharmazeuten in dieses Bedarfsplanungs-Konstrukt einbinden, müssten sie ihr Vorhaben allerdings verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Denn seit 1958 gilt nach einem Verfassungsgerichtsurteil, dass es keine Niederlassungsbeschränkungen für Apotheker geben darf.

Dass die SPD-Gesundheitspolitiker sich eine stärkere Einbindung der Apotheker in die Primärversorgung wünschen, ist allerding nicht neu. Die SPD-Apothekenexpertin im Bundestag Sabine Dittmar hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach dafür ausgesprochen, die Beratung der Apotheker verstärkt auch in deren Honorar abzubilden. Außerdem fordert Dittmar, dass das Arzneimittel-Beratungsprojekt ARMIN in Sachsen und Thüringen in die Regelversorgung überführt wird. Und selbst Karl Lauterbach, der sich nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung eindeutig auf die Seite der Versandapotheken schlug, fordert vehement, dass die Beratungsleistungen der Apotheker in der Versorgung eine stärkere Rolle spielen sollen. Konkrete Versorgungs- und Honorarmodelle haben aber auch Dittmar und Lauterbach bislang nicht vorgelegt.

Das SPD-Wahlprogramm ist noch längst nicht beschlossene Sache. Am gestrigen Dienstagabend ist die Antragsfrist für SPD-Mitglieder abgelaufen. In der Geschäftsstelle der Sozialdemokraten dürften jetzt hunderte Anträge für das Wahlprogramm liegen, die nun von der Antragskommission bearbeitet werden. Ende Juni werden der Leitantrag und alle nun eingereichten weiteren Anträge auf dem Bundesparteitag der SPD diskutiert und das fertige Wahlprogramm beschlossen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Bedarfsplanung

von Uwe Hüsgen am 25.05.2017 um 11:04 Uhr

Bitte die Argumente sorgfältig abwägen (empfehle den Beitrag „Denkmodell Kassenapothekerliche Vereinigung“ (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2016/daz-29-2016/denkmodell-kassen-apothekerliche-vereinigung). Denn mit einer Bedarfsplanung könnten auch Vorteile für Apotheken, Apotheker und die zu versorgende Bevölkerung verbunden sein.

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Apotheke und SPD?

von Heiko Barz am 24.05.2017 um 20:47 Uhr

Bedarfsplanung, ich glaub mein Schwein pfeift.
Mit welch einer Unverschämtheit nehmen sich immer mehr ignorante Politiker das Recht heraus, an unserem Berufsbild in völlig betriebsblinder Form zum Wohle ihres eigenen politischen Profils herumzuwerkeln.
Wo bleibt dabei eigentlich ein Schutz vor solchen impertinenten Bevormundungen der von uns zwangsweise teuer bezahlte Industrie und Handelskammer, wenn auch die teuer zwangsbezahlte Apokammer vergleichsweise schon versagt hat.
Wir zahlen und zahlen dabei werden unsere ApothekenRechte mit Füßen in den Dreck getreten..
Und wann hat dieser juristische Ausnahmezustand angefangen? Fragen Sie mal den BGA Vorsitzenden J. Hecken, der seinerzeit als Justiz-und Gesundheitsminister des Saarlandes gegen jedes geltende Recht, eine DOMO Apotheke absegnete. Und, gab es damals ein juristisches Nachspiel?
Nein !! Nur eine Versetzung nach "Oben", die einer Belobigung gleichkam.
Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, was wir 'rechtschaffenden' Apotheker in unserem Land an Rechtsicherheit zu erwarten haben.
In einer Bananenrepublik sieht es nicht anders aus.
Es hat den Anschein als beuge sich unser Rechtsordnung kapitalistischer Gewalt.

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