Ramadan

Fasten und Arzneimittel  – was gilt es zu beachten?

Stuttgart - 27.05.2017, 08:34 Uhr

Ab Sonnenaufgang (hier über der Blauen Moschee in Istanbul) darf nicht mehr gegessen und getrunken werden. Chronisch Kranke sollten vor dem Fasten Rat in der Apotheke suchen. (Foto: william87 / Fotolia)

Ab Sonnenaufgang (hier über der Blauen Moschee in Istanbul) darf nicht mehr gegessen und getrunken werden. Chronisch Kranke sollten vor dem Fasten Rat in der Apotheke suchen. (Foto: william87 / Fotolia)


Am heutigen Samstag beginnt für Millionen Muslime weltweit der islamische Fastenmonat Ramadan. Obwohl Kranke nicht fasten müssen, möchten viele auf das Ritual der körperlichen und geistigen Reinigung nicht verzichten. Da auch die meisten Arzneimittel tagsüber nicht erlaubt sind, sollten Chroniker sich beim Arzt oder in der Apotheke beraten lassen.

Gläubige Muslime nehmen während des Ramadan, der am heutigen Samstag beginnt, zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder Nahrung noch Wasser zu sich. Jeder Muslim ist nach den religiösen Vorschriften des Korans verpflichtet zu fasten – sofern er körperlich oder geistig dazu in der Lage ist. 

Es gibt jedoch Ausnahmen. So müssen beispielsweise Alte, schwangere und stillende Frauen, Mädchen und Frauen während ihrer Menstruation, Kinder, Reisende, Soldaten und Personen, die schwer arbeiten, nicht fasten. Versäumte Fastentage müssen nachgeholt werden, wenn der Grund, warum nicht gefastet wurde, nicht mehr besteht.

Wenn die Sonne nicht untergeht ...

Muss ein strenggläubiger Muslim, der zum Beispiel in Nordnorwegen wohnt, den ganzen Ramadan ununterbrochen fasten, nur weil die Sonne nicht untergeht? 

Wie der Fastenmonat im Sommer hoch im Norden zu handhaben ist, dazu gibt es unterschiedlich strenge Ansichten. Die meisten Muslime haben jedoch folgende Regelung getroffen: Überall, wo der Tag länger als 20 Stunden dauert, richten sie sich nach den täglichen Fastenzeiten in Mekka. Diese Regelung hat jedoch vielerorts den Nachteil, dass sich die Gläubigen während des ersten Teils des Ramadans nach Mekka, während des zweiten Teils nach der Ortszeit richten müssen. Um während des ganzen Ramadans einen kontinuierlichen Fastenrhythmus zu haben, richten sich einige Muslime in Nordnorwegen nach den Zeiten des Sonnenaufgangs und -untergangs in der Hauptstadt Oslo.

Inhalation und Salben sind erlaubt

Ebenfalls ausgenommen sind Kranke. Viele möchten trotzdem fasten. Neben Essen und Trinken ist aber auch die Einnahme von Arzneimitteln tagsüber nicht erlaubt. Bestimmte Arzneiformen wie Inhalativa, Salben oder Augentropfen sind allerdings ausgenommen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen. 

Um sich nicht in Gefahr zu bringen, sollten Menschen, die regelmäßig Arzneimittel einnehmen müssen und fasten möchten, sich in der Apotheke oder beim Arzt beraten lassen. Auf keinen Fall darf eigenmächtig einfach auf Medikamente verzichtet werden. 

In den meisten Fällen lässt sich eine individuelle Lösung finden. Durch Dosisanpassungen, Verschiebungen der Einnahmezeitpunkte oder Ausweichen auf Wirkstoffe mit einem längeren Dosierungsintervall können Risiken oft minimiert werden. 



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1 Kommentar

Falsches Verständnis religiöser Gebote

von Christian Becker am 27.05.2017 um 9:51 Uhr

Wenn Kranke nicht fasten müssen, dann sollten sie es auch einfach sein lassen.
Eine befreundete Muslima hat mir mal erklärt, dass es bei ihnen (Irak) so geregelt war, dass Kranke nicht nur nicht fasten mussten, sondern gar nicht durften. Aber offenbar gibt es da regional und innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islam unterschiedliche Auslegungen.
Ob nun nicht müssen oder nicht dürfen... kranke Menschen vergehen sich nicht, wenn sie nicht fasten und insbesondere nicht, wenn sie Medikamente zu sich nehmen.
Wer meint, dennoch keine Medikamente zu sich nehmen zu dürfen, spielt meiner Ansicht nach aufgrund missverstandener Glaubensgrundsätze mit seiner Gesundheit.

Nun gut, das ist meine Meinung als Atheist.

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