Kommentar zum DocMorris-Automaten

Das soll „Versandhandel“ sein?

Stuttgart - 01.06.2017, 19:30 Uhr

So funktionert der DocMorris-Arzneimittel-Abgabeautomat: Am Schreibtisch kann sich der Kunde via Video-Schaltung pharmazeutisch beraten lassen, links daneben erfolgt die Medikamentenausgabe über den Automaten. Rechts neben dem Schreibtisch ist das Bezahl-Terminal aufgebaut. (Foto: diz)

So funktionert der DocMorris-Arzneimittel-Abgabeautomat: Am Schreibtisch kann sich der Kunde via Video-Schaltung pharmazeutisch beraten lassen, links daneben erfolgt die Medikamentenausgabe über den Automaten. Rechts neben dem Schreibtisch ist das Bezahl-Terminal aufgebaut. (Foto: diz)


Niemand würde auf den Gedanken kommen, bei einem Zigaretten-Automaten in einer Kneipe oder einem Getränke- und Snack-Automaten im Bahnhof handele es sich um Versandhandel: Der Kunde geht zum Automat, wählt die Ware aus, bezahlt und bekommt sie ausgehändigt. Genau das geschieht in Hüffenhardt auch, kommentiert DAZ-Chefredakteur Benjamin Wessinger.

Nach Ansicht von DocMorris handelt es sich bei dem in der kleinen Gemeinde Hüffenhardt im Neckar-Odenwald-Kreis aufgestellten Arzneimittel-Abgabeautomaten lediglich um eine besondere Spielart des Arzneimittel-Versands. „Wir betreiben dort Versandhandel“, betonte ein DocMorris-Sprecher nach der gestrigen, vorerst ergebnislosen Verhandlung vor dem Landgericht Mosbach gegenüber der Presse. Und weil DocMorris eine Versandhandelserlaubnis besitzt, sieht der niederländische Arzneimittel-Versender auch keinerlei rechtliche Probleme.

Für einen Apotheker dagegen ist nur schwer nachvollziehbar, was eine Arzneimittelabgabe wie in Hüffenhardt mit einem Versandhandel, wie ihn auch viele deutsche Präsenzapotheken inzwischen anbieten, zu tun hat. Nur noch einmal zur Erinnerung: In Hüffenhardt lagern Arzneimittel, die einem pharmazeutischen Großhändler gehören, in Räumlichkeiten, die eine DocMorris-Tochter gemietet hat. Bestückt wird dieses Lager von eben jenem Großhändler, der bisher unbekannt geblieben ist. Möchte ein Kunde ein Arzneimittel erwerben, so gibt er seinen Wunsch in ein Computer-Terminal ein, woraufhin ein Automat das entsprechende Arzneimittel aus dem Lager „holt“. Die Arbeit dieses Automaten wird von DocMorris in Holland überwacht.

Dr. Benjamin Wessinger, Chefredakteur DAZ

Der Kunde kommt, nicht das Paket

Unter Versandhandel versteht man dagegen gemeinhin: Ein Kunde bestellt bei einem Händler ein oder mehrere Produkte – in diesem Fall Arzneimittel. Der Händler packt daraufhin die konkret bestellten Produkte in ein Paket und lässt diese durch einen Dienstleister (Paketdienst) an den vorher feststehenden Kunden liefern.

Auch Gerichte haben sich schon Gedanken gemacht, was eigentlich den Versandhandel ausmacht, sogar ganz konkret bei Arzneimitteln: „Typisch für den Betrieb eines Versandhandels sind“, fand beispielsweise 2016 das Oberverwaltungsgericht NRW, „jedermann zur Verfügung stehende Bestellmöglichkeiten per E-Mail, Telefon oder Telefax sowie für die Belieferung die Einbindung eines in den Vertrieb eingeschalteten Logistikunternehmens“. Um Versand handelt es sich also, wenn dem Kunden eine Bestellmöglichkeit von quasi überall her und die Lieferung an eine Wunsch-Adresse angeboten wird. Beides ist in Hüffenhardt nicht der Fall. Hier muss der Kunde zum Automaten kommen, dort das gewünschte Arzneimittel auswählen und dieses dann selbst nach Hause tragen. Auch eine „Abhol-Station“ (Pick-up-Stelle) ist der Hüffenhardter Automat wohl kaum. Denn es „wartet“ ja gerade nicht ein Päckchen mit den vorher bestellten Arzneimitteln fertig gepackt auf den Kunden, sondern ein „Arzneimittellager“, aus dem die Packungen entnommen werden.

Besondere Brisanz liegt dabei in der Tatsache, dass die Arzneimittel in diesem Lager offenbar einem pharmazeutischen Großhändler gehören. Das ist nicht nur ein eklatanter Unterschied zum Versand, wo die Ware zu keinem Zeitpunkt dem Paketdienst gehört, sondern vor allem ein weiterer apothekenrechtlicher Tabubruch: Arzneimittelversorgung unter Umgehung der Apotheke. DocMorris argumentiert, dass die Arzneimittel „über den digitalen Arm“ der Apotheke durch den Automaten abgegeben werden. Dann allerdings handelt es sich ja erst recht nicht um Versand, sondern eben um eine Abgabe außerhalb einer Apotheke. Oder in den Worten des LAV Baden-Württemberg: um einen nicht genehmigten Apotheken-Teilbetrieb. Und ein solcher würde jedem deutschen Apotheker (zu Recht!) sofort von der Aufsichtsbehörde untersagt. Versandhandelserlaubnis hin oder her.


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5 Kommentare

Hüffenhardt

von Wolfgang Steffan am 03.06.2017 um 9:02 Uhr

" Wehret den Anfängen !"
Und : Diese großzügige Rechtsauslegung durch das RP KA
ist typ. für Beamte und ihre Helfershelfer. Die fürchten sich vor
DocMorris- bei einem kleinen Kollegen/In schlagen sie un-
barmherzig zu.
Schnell ein Spendenkonto einrichten und bis nach LUX klagen.
Machen wir´es DocMorris nach.
Merke : Recht bekommt der, der Geld hat !
Übrigens : Merkwürdig die Stille bei unseren Berufsverbänden.
Die brüten über Wichtigeres, z.B. über weitere Verkomplizierung der Apothekenbürokratie, gratis natürlich.

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AW: Hüffenhardt

von Heiko Barz am 04.06.2017 um 15:03 Uhr

Es geht hier nicht umRechtsauslegung sondern um die Mißachtung Bundes-Deutscher Gesetze.
Diese Apothekengesetze stehen gleichwertig zu allen anderen Gesetzen beschlossen durch den Deutschen Bundestag.
Rechtsbrüche wie die von D.Morris müssen in jedem Fall von jedem Deutschen Richter einer Strafe zugeführt werden.
Hüffenhardt ist nun mal keine Apotheke. Wie hinterhältig kann denn eine klare im Apothkenrecht hinterlegte Betriebsordnung von Deutschen Behörden argumentationslos und ungeahndet unterwandert werden?
Was ist das für ein Staat, in dem "kleine" Regierungsbeamte in der Lage sein können, strafbewehrte Rechtsbrüche unbeschadet zu überstehen? ( Lex J.Hecken )

Das Rechtsempfinden des NL. Versandhandels

von Heiko Barz am 02.06.2017 um 12:10 Uhr

Es geht doch hauptsächlich um eine Abwertung der Apothekenpflicht. Bundesweit sollte die Gesetzlage eindeutig sein.
Alle Versuche herauszufinden, was ein Versandhandel ist, was er darf oder kann oder nicht darf und kann sind doch nur von akademischer Natur.
Wenn da nun unterschiedliche landespolitische Interpretationen über die Kriterien der Versender möglich sind, ( Frau Linz aus Niedersachsen findet die Rechts Auslegung vom RP in Karlsruhe katastrophal, wie auch die meisten unserer Kollegen ) dann stimmen unsere Gesetze nicht!
Wer bei Rot über die Kreuzung fährt und erwischt wird, hat keine Chance, einer massiven Strafe zu entgehen.
Wer aber bundesweites Arzneimittelrecht wissentlich und mit Ankündigung grobfahrlässig verletzt, wird von erlesenen politischen Agitatoren herausgestellt, unterstützt und belobigt.
Was ist das eigentlich für eine perverse Rechtsauslegung??
Ach ja, ich vergaß, vom Volk gewählte Politiker genießen Immunität. Sie können gefahrlos Gesetze, ohne jegliche Konsequenz befürchten zu müssen, mißachten.
Ich weise in diesem Fall immer gerne auf J. Hecken hin, der nach seinem Saarbrücken - Waterloo nach "Oben" weggelobt wurde.
Wo liegen hier noch vertretbare moralische und perspektivische Handlungen?
Ein gesetzlich und moralisch handelnder gern auch nach 'harter' Gerechtigkeit Suchender Sozialpolitiker muß sich dieser grauen Rechtslage entgegenstellen müssen!!
Nun "Heiland" Martin komm mal aus den Puschen und gib mal 'Butter bei die Fische'!

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Wahljahre sind keine Apothekenjahre

von Jan Reuter am 02.06.2017 um 12:06 Uhr

Jeder Depp kann sich mittlerweile Robin Hood und Digitalisierung auf sein Fähnlein schreiben. Und die tun`s auch noch. Gerade im Wahljahr besonders schön, in diesem Licht beim Wähler zu glänzen.
Die Tatsache, dass selbst gestandene Politiker die Sachverhalte nicht verstehen können oder wollen, ist zum Haare raufen. Hatte letzte Woche eher zufällig das Vergnügen mit einer MdB sprechen zu dürfen.
Die vier Kernthesen:
1. Das ist nicht fair, dass die Politiker dafür als Prügelknaben herhalten müssen und was die Noweda da gemacht hat, gehört sich nicht.
2. Warum beschweren sich die Apotheker erst jetzt, wo der Automat läuft? Man könnte ja gemeinschaftlich für eine Stunde am Tag öffnen...Oder vorher schon die Apotheke übernehmen können.
3. Dass 3/4 des Umsatzes einer Landapotheke bei RX ist? Schön. Das bedeutet, dass sie sie noch ordentlich mit OTC verdienen.
4. Ihr RX-Umsatz steht auf so wackligen Beinen, falls DM seine mittelfristigen Ziele erreicht? 60-80%? Ich schau erstmal nur auf den 24. September. Da geht es bei mir um 0% oder 100%

Amen.

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Skalierbare Apotheken ...

von Christian Timme am 02.06.2017 um 8:58 Uhr

Warum z.B. keine Teil(Zeit)- statt Voll-Präsenz-Apotheke in "Hüffenhardt" und folgende?. Oder wollen sich die deutschen Apotheker weiter "vorführen" lassen?

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