Cannabis-Gesetz

Apotheken gaben im März mehr als 500-mal Cannabisblüten ab

Berlin - 13.06.2017, 13:45 Uhr

Seit Mitte März gibt es Cannabis-Blüten auf Kassenrezept aus der Apotheke. (Foto: Michael / Fotolia)

Seit Mitte März gibt es Cannabis-Blüten auf Kassenrezept aus der Apotheke. (Foto: Michael / Fotolia)


Seit dem 10. März gibt es in Deutschland Cannabis auf Kassenrezept. Innerhalb der ersten drei Wochen gaben Apotheken insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten in Rezepturen ab, erklärt nun die ABDA. Die Auswertung zeige, dass das Cannabis-Gesetz im Versorgungsalltag Wirkung zeige, erklärt BAK-Präsident Andreas Kiefer.

Seitdem am 10. März das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten ist, haben schwerkranke Patienten die Möglichkeit, Cannabis ohne Ausnahmegenehmigung auf Kassenrezept zur erhalten. Eigentlich müssen Kassen innerhalb weniger Tage die Kostenübernahme bewilligen und dürfen diese nur in Ausnahmefällen verweigern, doch nach Medienberichten versuchen Krankenkassen oft, dies zu verweigern. Auch unterliegen lose Cannabis-Blüten nun als Rezepturarzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung, was für die Patienten oft zu höheren Kosten führt. Dr. Franjo Grotenhermen von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) kritisiert diese Entwicklung scharf und trat im Mai einen Hungerstreik an, um sich mit den Patienten zu solidarisieren, wie die DAZ berichtete.

Wie die ABDA nun am heutigen Dienstag bekanntgab, verordneten Ärzte auf 488 Rezepten im März insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten in Rezepturen. „Die Auswertung nach den ersten drei Wochen zeigt: Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung“, erklärte BAK-Präsident Andreas Kiefer, der auch Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) ist.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes besaßen ungefähr 1000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. „Wir ziehen aus Datenschutzgründen keinen Rückschluss auf die Anzahl der Patienten, die in Apotheken Cannabis erhalten“, betonte Kiefer nun. „Die verschiedenen Schätzungen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen könnten, sind reine Spekulation. Daran beteiligen wir uns nicht.“

Cannabis ist für Kiefer kein „Allheilmittel“

Sicher sei, so der BAK-Präsident, dass Cannabis kein „Allheilmittel“ ist. „Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der Dosierung“, betonte Kiefer.

Die nun veröffentlichten Zahlen ergeben sich aus Abrechnungsdaten von öffentlichen Apotheken, die zulasten der Krankenkassen Cannabis-Präparate abgegeben haben. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst, erklärt die ABDA. Im gesamten Monat März 2017 seien neben den Rezepturarzneimitteln mit Cannabis-Blüten auch rund 3100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben worden.

Von Anfang 2011 bis Ende Juni 2016 sind 233,3 Kilogramm Medizinal-Cannabis-Blüten abgegeben worden, wie eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergebene hatte – davon 62 Kilogramm allein im ersten Halbjahr 2016. 


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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