Rechtsverstöße und Rahmenvertragsverletzungen

GKV-Spitzenverband vertraut DocMorris

Berlin - 20.06.2017, 07:00 Uhr

Der GKV-Spitzenverband verteidigt DocMorris. Ein Anwalt aus Leipzig, der eine Apotheker-Initiative vertritt, will aber nicht locker lassen. (Foto: dpa)

Der GKV-Spitzenverband verteidigt DocMorris. Ein Anwalt aus Leipzig, der eine Apotheker-Initiative vertritt, will aber nicht locker lassen. (Foto: dpa)


Der GKV-Spitzenverband bleibt dabei: Er will DocMorris und die Europa Apotheek Venlo nicht mit den Mitteln des Rahmenvertrags sanktionieren, weil sie deutschen Versicherten Rx-Boni gewähren. An dieser Auffassung hat sich auch nichts geändert, nachdem DocMorris seine fragwürdigen Zuzahlungsquittungen gerichtlich untersagt wurden. Der Leipziger Rechtsanwalt Fabian Virkus will das nicht akzeptieren.

Der Leipziger Rechtsanwalt Fabian Virkus von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Hönig & Partner ist überzeugt: Der GKV-Spitzenverband müsste DocMorris und die Europa Apotheek Venlo dafür sanktionieren, dass sie deutschen Versicherten Rx-Boni gewähren. Denn trotz des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung verstoße die Boni-Gewährung gegen den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung. Der GKV-Spitzenverband könnte die Apotheken daher sogar von der Versorgung ausschließen. Diese Rechtsauffassung hatte der Anwalt dem GKV-Spitzenverband bereits im vergangenen November im Namen einiger Apotheker mitgeteilt. Und mit dieser steht er auch nicht allein.

Doch der GKV-Spitzenverband antwortete im Februar, dass er dies anders sieht – von Sanktionen wollte er nichts wissen. Das begründete er damit, dass der Rahmenvertrag nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 europarechtskonform ausgelegt werden müsse – und demnach wären die Boni auch hiernach nicht verboten.

Der Kassenverband schrieb in seinem Brief auch, dass DocMorris eigenen Angaben zufolge nicht darauf verzichte, gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen einzuziehen. Sie würden vielmehr mit den Kassen verrechnet.

Konfrontation mit Rechtsverstößen

Daraufhin legte Virkus im März nach und erneuerte seine Forderung, DocMorris von der Versorgung der GKV-Patienten auszuschließen. Die Behauptung, der niederländische Versender ziehe Zuzahlungen entsprechend § 43c Abs. 1 SGB V ordnungsgemäß ein, sei „nachweislich falsch“. Vielmehr verletze DocMorris nicht nur die ihr durch Gesetz und Rahmenvertrag auferlegte Verpflichtung, Zuzahlungen einzuziehen – sie täusche die Krankenkassen auch vorsätzlich über die Einziehung der Zuzahlungen, „um ihr Preismodell auf deren Kosten zu finanzieren“, schrieb der Anwalt und verwies auf Testkäufe.

Mittlerweile hat sich nach dem Landgericht Ravensburg auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit DocMorris‘ fragwürdigem Umgang mit Zuzahlungen beschäftigt. Tatsächlich ist es so: Wer ein Rezept bei DocMorris einreicht, kann damit seine Zuzahlung reduzieren. Aus der zugehörigen Quittung geht das allerdings nicht hervor. Das halten die Gerichte nicht für rechtens: Denn mithilfe dieser Quittungen könne der GKV-versicherte Kunde schneller die Belastungsobergrenze erreichen, ab der er von der Zuzahlung freigestellt ist. Zudem könnte er eine außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen, also seine Einkommensteuer verkürzen.

Virkus hatte in seinem Schreiben vom März überdies auf ein im Eilverfahren ergangenes Urteil des Landgerichts Stuttgarts verwiesen. Mit diesem wurde DocMorris untersagt, Freibriefumschläge zur Rezepteinreichung zu verwenden, die nicht die Telefonnummer des Patienten für eine möglicherweise nötige Kontaktaufnahme abfragen. Damit sah der Anwalt die Arzneimittelsicherheit und die Gesundheit der Patienten „vorsätzlich und in erheblicher Weise gefährdet“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Gleiches Recht für alle

von Thomas Brongkoll am 20.06.2017 um 14:46 Uhr

nur mal als Überlegung: die Apotheken treten Ihre Forderungen gegenüber der GKV an die Verbände ab. Der Verband tritt als (einer von 17) Forderer gegenüber den Kassen auf (ähnlich der KV). Wenn dann eine Kasse meint...
Huch, mein Wecker klingelt, ein schöner Traum

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Die Deutsche Apotheke im Sumpf der Rechtsverachter

von Heiko Barz am 20.06.2017 um 12:06 Uhr

Unser idealistische und mittlerweile wohl auch etwas verträumte Ansicht von Gesetz, Recht und Ordnung sind in den zurüchkliegenden Monaten nicht nur aus Holland, sondern mittlerweile auch von der breiten Phalanx der GKV, von mehreren 'gesetzgebenden' Politikern u.s.w. mit Verachtung der Deutschen Rechtsprechung in den Staub maßloser Ungerechtigkeit getreten worden.
Ist das nicht der nach Gerechtigkeit lechzende 'Heiland' aus Würselen, der auch mal andere Seiten der Gerechtigkeit in den Focus stellen sollte?
Wo bleiben eigentlich die unabhängigen Deutschen Richter, die die vorgegeben Rechte zum Wohle auch des Patienten durchzusetzen haben ??
Armes Vaterland !

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ich kann mich nur wundern

von Wolfgang Schiedermair am 20.06.2017 um 11:07 Uhr

DocMorris hat mittlerweile x-mal belegt, daß Gesetze und Regelungen für Sie nicht gelten. Es ist für mich vollkommen unverständlich, daß irgendjemand, der auch nur ein Mindestmaß an Verläßlichkeit erwartet, mit einem derartigen "Partner" Verträge abschließt. Es ist doch vollkommen klar, daß DocMorris auch jeden geschlossenen Vertrag mit einer sagenhaften Impertinenz ignorieren wird.

In meinen Augen ein klarer Fall für die Versicherungsaufsicht, weil hier ganz klar mit einem Unternehmen Geschäfte gemacht werden, welches sich nicht an Regeln halten will. Und das kann und darf nie die Basis für Geschäfte und Abrechungen sein.

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solche Partner braucht niemand

von Karl Friedrich Müller am 20.06.2017 um 10:05 Uhr

wozu werden seitens der GKV Verträge unterschrieben, die nicht eingehalten werden, von denen gar nicht beabsichtigt wird, sie einzuhalten?
Nur weil es denen in den Kram passt?
Die GKV ist kein Partner, ist es nie gewesen.

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