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Rechtsverstöße und Rahmenvertragsverletzungen
GKV-Spitzenverband vertraut DocMorris
Der GKV-Spitzenverband bleibt dabei: Er will DocMorris und die Europa Apotheek Venlo nicht mit den Mitteln des Rahmenvertrags sanktionieren, weil sie deutschen Versicherten Rx-Boni gewähren. An dieser Auffassung hat sich auch nichts geändert, nachdem DocMorris seine fragwürdigen Zuzahlungsquittungen gerichtlich untersagt wurden. Der Leipziger Rechtsanwalt Fabian Virkus will das nicht akzeptieren.
Der Leipziger Rechtsanwalt Fabian Virkus von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Hönig & Partner ist überzeugt: Der GKV-Spitzenverband müsste DocMorris und die Europa Apotheek Venlo dafür sanktionieren, dass sie deutschen Versicherten Rx-Boni gewähren. Denn trotz des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung verstoße die Boni-Gewährung gegen den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung. Der GKV-Spitzenverband könnte die Apotheken daher sogar von der Versorgung ausschließen. Diese Rechtsauffassung hatte der Anwalt dem GKV-Spitzenverband bereits im vergangenen November im Namen einiger Apotheker mitgeteilt. Und mit dieser steht er auch nicht allein.
Doch der GKV-Spitzenverband antwortete im Februar, dass er dies anders sieht – von Sanktionen wollte er nichts wissen. Das begründete er damit, dass der Rahmenvertrag nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 europarechtskonform ausgelegt werden müsse – und demnach wären die Boni auch hiernach nicht verboten.
Der Kassenverband schrieb in seinem Brief auch, dass DocMorris eigenen Angaben zufolge nicht darauf verzichte, gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen einzuziehen. Sie würden vielmehr mit den Kassen verrechnet.
Konfrontation mit Rechtsverstößen
Daraufhin legte Virkus im März nach und erneuerte seine Forderung, DocMorris von der Versorgung der GKV-Patienten auszuschließen. Die Behauptung, der niederländische Versender ziehe Zuzahlungen entsprechend § 43c Abs. 1 SGB V ordnungsgemäß ein, sei „nachweislich falsch“. Vielmehr verletze DocMorris nicht nur die ihr durch Gesetz und Rahmenvertrag auferlegte Verpflichtung, Zuzahlungen einzuziehen – sie täusche die Krankenkassen auch vorsätzlich über die Einziehung der Zuzahlungen, „um ihr Preismodell auf deren Kosten zu finanzieren“, schrieb der Anwalt und verwies auf Testkäufe.
Mittlerweile hat sich nach dem Landgericht Ravensburg auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit DocMorris‘ fragwürdigem Umgang mit Zuzahlungen beschäftigt. Tatsächlich ist es so: Wer ein Rezept bei DocMorris einreicht, kann damit seine Zuzahlung reduzieren. Aus der zugehörigen Quittung geht das allerdings nicht hervor. Das halten die Gerichte nicht für rechtens: Denn mithilfe dieser Quittungen könne der GKV-versicherte Kunde schneller die Belastungsobergrenze erreichen, ab der er von der Zuzahlung freigestellt ist. Zudem könnte er eine außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen, also seine Einkommensteuer verkürzen.
Virkus hatte in seinem Schreiben vom März überdies auf ein im Eilverfahren ergangenes Urteil des Landgerichts Stuttgarts verwiesen. Mit diesem wurde DocMorris untersagt, Freibriefumschläge zur Rezepteinreichung zu verwenden, die nicht die Telefonnummer des Patienten für eine möglicherweise nötige Kontaktaufnahme abfragen. Damit sah der Anwalt die Arzneimittelsicherheit und die Gesundheit der Patienten „vorsätzlich und in erheblicher Weise gefährdet“.
4 Kommentare
Gleiches Recht für alle
von Thomas Brongkoll am 20.06.2017 um 14:46 Uhr
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Die Deutsche Apotheke im Sumpf der Rechtsverachter
von Heiko Barz am 20.06.2017 um 12:06 Uhr
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ich kann mich nur wundern
von Wolfgang Schiedermair am 20.06.2017 um 11:07 Uhr
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solche Partner braucht niemand
von Karl Friedrich Müller am 20.06.2017 um 10:05 Uhr
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