DAPI-Zahlen

Fast 28 Millionen Arzneimittel aus dem Kühlschrank

Stuttgart - 26.06.2017, 11:50 Uhr

Vor-Ort-Apotheken eignen sich am besten für die Versorgung mit kühlpflichtigen Arzneimitteln. (Foto: Schelbert / DAZ)

Vor-Ort-Apotheken eignen sich am besten für die Versorgung mit kühlpflichtigen Arzneimitteln. (Foto: Schelbert / DAZ)


Im Jahr 2016 griffen Angestellte in deutschen Apotheken allein aufgrund von Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung fast 28 Millionen Mal in den Kühlschrank – denn so viele kühlpflichtige Arzneimittel wurden dort abgegeben. Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch höher liegen, da Privatrezepte und Selbstmedikation nicht erfasst wurden. 

Insuline, Interferone, Impfstoffe, bestimmte Dermatika und Asthmamittel: Die Liste der Arzneimittel, die im Kühlschrank, also bei 2 bis 8 Grad gelagert werden müssen, ist lang. Im Jahr 2016 gingen fast 28 Millionen Packungen dieser Arzneimittel aufgrund einer GKV-Verordnung über die HV-Tische der deutschen Apotheken. Das ermittelte das DAPI. Etwa ein Drittel davon ist sogar kühlkettenpflichtig, das heißt, dass diese Packungen sowohl auf dem Weg in die Apotheke als auch auf dem Weg von der Apotheke zum Patienten oder in die Arztpraxis gekühlt werden müssen. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind die Lebend-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln.

Sie müssen dem Patienten beispielsweise in einer Isoliertasche oder einem Styroporbehälter mitgegeben werden. Manche Hersteller stellen solche Isoliertaschen auf Anfrage zur Verfügung. Apotheken sollten zudem darauf hinweisen, dass ein direkter Kontakt zwischen den Arzneimitteln und den Kühlelementen vermieden werden muss, ebenso wie später zu Hause ein Kontakt mit der Rückwand des Kühlschrankes. Denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. 

„Versandhandel eignet sich nur bedingt für Kühlpflichtiges"

Dr. Andreas Kiefer, der Vorstandsvorsitzende des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich dauerhaft zu kühlende Medikamente nur bedingt für den Versandhandel eignen. „Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben“, betonte Kiefer.

Andere Arzneimittel halten kurze Unterbrechungen der Kühlkette aus. Sie müssen dann auch häufig, wenn sie sich in Gebrauch befinden, gar nicht mehr im Kühlschrank gelagert werden, zum Beispiel der aktuell verwendete Insulin-Pen oder bestimmte Dermatika. Angesichts der vielerorts herrschenden sommerlichen Temperaturen empfiehlt sich aber, auch diese Arzneimittel auf dem Nachhauseweg zu kühlen. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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