DAZ-Tipp aus der Redaktion

Letzte Hoffnung Methadon

Stuttgart - 29.06.2017, 09:00 Uhr

Methadon gegen Krebs wird in letzter Zeit vermehrt in Apotheken nachgefragt. (Foto: monropic / Fotolia)

Methadon gegen Krebs wird in letzter Zeit vermehrt in Apotheken nachgefragt. (Foto: monropic / Fotolia)


Immer wieder berichten Medien über sensationelle Therapieerfolge bei Krebspatienten, wenn sie mit Methadon behandelt werden.  Zuletzt griff „Stern TV“ das Thema auf und präsentierte eine geheilte Glioblastom-Patientin. Ein Zufallsereignis oder tatsächlich ein Erfolg der Methadon-Therapie? Fragen, denen sich die DAZ in ihrer aktuellen Ausgabe widmet.

Anders als bei vielen anderen Berichten über Wunderheilungen bei Krebs gibt es in Sachen Methadon-Therapie tatsächlich eine durch experimentelle Arbeiten untermauerte Hypothese. Danach kann DL-Methadon (nicht L-Methadon!) über Bindung an Opioid-Rezeptoren auf Tumorzellen die Zelle in den programmierten Zelltod treiben. Das gelingt umso besser, je mehr Opioid-Rezeptoren auf der Zelloberfläche präsentiert werden. Jetzt kommen Strahlen-Therapie und Zytostatika mit ins Spiel: Sie können die Opioid-Rezeptorendichte auf den Tumorzellen erhöhen und damit die Methadon-Wirkung verstärken. Darüber hinaus soll die Methadon-Bindung an den Opioid-Rezeptor wie ein Türöffner für Zytostatika wirken, so dass diese verstärkt in die Tumorzelle eindringen können. Doch damit nicht genug: Auch dem Problem der Zytostatika-Resistenz, verursacht durch verstärktes Ausschleusen der Substanzen, soll Methadon entgegenwirken. Alles in allem wird die Tumorzelle damit verstärkt Zytostatika ausgesetzt und zudem über Methadon zusätzlich zerstört.

Prospektive klinische Studien fehlen bislang

All das wurde in In-vitro-Versuchen und im Tierversuch  am Institut für Rechtsmedizin der Universität Ulm von Dr. Claudia Friesen und ihrem Team gezeigt. Dabei handelte es sich zunächst um Zufallsbefunde. Dass tatsächlich Tumorpatienten mit infauster Prognose von Methadon profitieren, war ebenfalls ein Zufallsbefund. Das hebt der Palliativmediziner  Dr. Hans-Jörg Hilscher im Interview in der aktuellen DAZ hervor: Er beobachtete, dass Glioblastompatienten, die er wegen Schmerzen mit Methadon behandelt hatte, deutlich länger lebten als erwartet. Eine Erklärung dafür fand er in den Arbeiten von Dr. Friesen. Seitdem sammeln Friesen und Hilscher Daten und kämpfen darum, dass das Potenzial von Methadon weiter erforscht wird.

Fachgesellschaften äußern sich sehr zurückhaltend und warnen vor Therapieversuchen außerhalb von klinischen Studien. Denn in der Tat fehlen prospektive klinische Studien, die eindeutig belegen, dass die Therapieerfolge tatsächlich dem Synergismus von Methadon und Zytostatika zu verdanken sind. Doch Gelder für solche Studien zu bekommen, erscheint nicht trivial. Das Interesse großer forschender Pharmafirmen dürfte angesichts dieses wohl nicht patentierbaren Ansatzes gering sein. Ungeachtet dessen wurde am Universitätsklinikum Ulm unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Seufferlein eine Phase-I/II-Studie zum Effekt von Methadon bei chemorefraktären kolorektalen Karzinomen konzipiert, die zur Förderung eingereicht werden soll. Denn, so Seufferlein in der aktuellen DAZ: „Um das Potenzial in der Krebstherapie beurteilen zu können, sind solche prospektiven randomisierten klinischen Studien bei unterschiedlichen Tumorentitäten zwingend notwendig!“

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Keine Angst vor BtM-Rezepturen - Ein Kommentar von DAZ-Redakteur und Rezepturexperte Dr. Andreas Ziegler. 

Patienten klammern sich an jeden Strohhalm

Diese unbefriedigende Situation wird jedoch verzweifelte Patienten und ihre Angehörigen nicht davon abhalten, sich an den Strohhalm Methadon zu klammern. Und so ist es kein Wunder, wenn nach solchen Berichten wie in „Stern TV“ Ärzte mit dem Wunsch einer Methadon-Therapie konfrontiert werden und Apotheken verstärkt vor der Aufgabe stehen, 1%ige Methadon-Hydrochlorid-Lösungen herzustellen. Was dabei alles zu beachten ist, lesen Sie ebenso wie die ausführlichen Hintergründe zu Methadon in der Krebstherapie in der aktuellen Ausgabe der DAZ. 


Dr. Doris Uhl (du), Apothekerin
Chefredaktion DAZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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6 Kommentare

Erfurt

von Dayami Castanedo am 24.07.2017 um 20:32 Uhr

Ich habe ein problem meine Tante ist in Kuba um sie brauche unbedingt das Medikament methadon ich brauche bitte euch seine helfen dass es wichtig von meiner Tante

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Bereits 2008 waren die Forschungsergebnisse bekannt

von Eva Pichler am 20.07.2017 um 23:47 Uhr

Lt. Artikel wurde bereits 2014 eine klinische Studie durchgeführt! https://www.mobbing-konkret.at/pharmalobby-verhindert-gesundheit/methadon-chemo-bereits-2014-klinische-studie-durchgef%C3%BChrt-siehe-artikel/

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Dosierung auf dem Rezept

von Svenja Ambach am 30.06.2017 um 11:27 Uhr

Ist der Dosierungshinweis auf dem Rezept einer 1%igen Methadon-Lösung "gemäß schriftlicher Anweisung" ausreichend? Für eine Rezeptur ist laut ApBetrO die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept zu vermerken aber laut BtMVV ist der Hinweis gemäß schriftlicher Anweisung ausreichend. Welches Recht hat hier Vorrang? Oder muss das komplette Dosierungsschema aus Ihrem Artikel (Tag 1: 2x5Trpf, Tag 2: 2x10 Trpf. etc) auf dem Rezept vermerkt sein?

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AW: Dosierung auf dem Rezept

von Doris Uhl am 03.07.2017 um 15:08 Uhr

Sehr geehrte Frau Ambach,
wir haben Ihre Frage dem BfArM vorgelegt, das nach Rücksprache mit der Bundesopiumstelle wie folgt geantwortet hat:
Nach § 5 Absatz 1 Nr.5 BtMVV ist der Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung (z.B. mit dem Ausdruck "gemäß schriftlicher Anweisung") auf dem Betäubungsmittelrezept ausreichend, wenn dem Patienten eine solche Gebrauchsanweisung übergeben wurde.
Die Apothekenbetriebsordnung gilt neben der BtMVV, d.h. die Ausführungen dort müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Für die Anwendung der Apothekenbetriebsordnung liegt die Zuständigkeit nicht im BfArM. Allerdings findet sich der Begriff "Gebrauchsanweisung" in der Apothekenbetriebsordnung ausschließlich in § 14 Absatz 1 Nr. 4. Dort geht es um die Kennzeichnung auf den Behältnissen von Rezepturarzneimitteln und nicht um Vermerke auf dem Rezept.
Schreibt also ein Arzt auf ein BtM-Rezept für ein Rezepturarzneimittel den Hinweis "gemäß schriftlicher Anweisung", dann muss der Patient eine entsprechende schriftliche Gebrauchsanweisung vom Arzt ausgehändigt bekommen. Die Apotheke wiederum benötigt diese schriftliche Gebrauchsanweisung, um das Behältnis des Rezepturarzneimittels korrekt kennzeichnen zu können.

Das Arznei-Telegramm...

von Michael Mischer am 29.06.2017 um 10:26 Uhr

... rät nicht nur von einer solchen Therapie ab, es hat zudem vollkommen andere Informationen zu der diskutierten Phase I/II-Studie.

Können Sie diesen Widerspruch aufklären?

https://www.arznei-telegramm.de/html/2017_06/1706049_02.html

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AW: Das Arznei-Telegramm

von Doris Uhl am 29.06.2017 um 11:59 Uhr

Sehr geehrter Herr Mischer,

vor dem Hintergrund des Arznei-Telegramm-Berichtes haben wir direkt bei dem für die Konzeption der Studie verantwortlichen Studienleiter Prof. Dr. Thomas Seufferlein nachgefragt. Er hat uns mitgeteilt, dass die Studie noch nicht zur Förderung eingereicht werden konnte, weil Daten aus präklinischen Studien fehlten. Diese liegen jetzt vor, so dass die Studie nun eingereicht werden kann. Das ist in der Tat eine von der Aussage des Arznei-Telegramms abweichende Information.

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