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Bayerischer Apothekerverband
Höhere Beiträge für sehr kleine und sehr große Apotheken
Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hat auf seiner
Mitgliederversammlung am gestrigen Mittwoch eine Änderung der Beitragsordnung
beschlossen. Damit will der Verband der Tatsache gerecht werden, dass sich sowohl
die rechnerische Höhe der Umsätze als auch deren Verteilung geändert hat. Für die meisten Mitglieder wird sich de facto nichts ändern. Sehr kleine und sehr große Apotheken müssen aber tiefer in die Tasche greifen.
Ohne Gegenstimme, aber mit drei Enthaltungen beschlossen die Mitglieder
des BAV im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung, die am gestrigen
Mittwoch in Nürnberg stattfand, die Änderung der Beitragsordnung. Im Vergleich zur
seit 2009 gültigen Vorgängerversion gab es zwei wesentliche Änderungen. Zum
einen wurden im unteren Bereich der umsatzabhängigen Staffelung drei Gruppen zu
einer zusammengefasst. Alle Apotheken mit einem Nettoumsatz bis 750.000 Euro
finden sich nun in Gruppe 1. Die bisherige Untergliederung in Apotheken bis
500.000, über 500.000 bis 625.000 und über 625.000 bis 750.000 Euro fällt weg. Der Beitrag für die neue, zusammengeführte Gruppe 1 liegt bei 54 Euro. In der alten Beitragsstaffelung lagen die Beiträge der drei unteren Gruppen zwischen 38 und 52 Euro pro Monat.
Hintergrund sind Änderungen bei der Umsatzverteilung sowie bei der rechnerischen Höhe der Umsätze der bayerischen Apotheken. Der Durchschnitt lag 2016 bei knapp 1,9 Millionen Euro Nettoumsatz. Betriebsstätten mit ganz niedrigen Umsätzen verschwinden zunehmend vom Markt. Zudem dürften Apotheken mit Umsätzen weit unter 750.000 Euro in der Regel nicht wirtschaftlich sein, heiß es seitens des BAV.
Weitere Abstufung bei den hohen Umsätzen
Und auch am oberen Ende der Skala hat man Anpassungen vorgenommen. Da die Betriebsstättenzahl insgesamt rückläufig ist, bekommen einige Apotheken ein noch größeres Stück vom Kuchen – große werden noch größer. Die Zahl der Apotheken mit Umsätzen über 5 Millionen Euro nimmt zu. 2009 waren Apotheken mit Umsätzen über 3 Millionen Euro noch eine Seltenheit, hieß es bei der Vorstellung der neuen Tarife.
Daher war man beim BAV der Auffassung, dass die bisher höchste Stufe – Umsatz über 3 Millionen Euro – der Realität nicht mehr gerecht wird. „Wir sind schließlich ein solidarischer Verband, wer stark ist, soll auch mehr leisten.“ so der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Daher wurden jenseits von 3 Millionen Euro Jahresumsatz drei weitere Gruppen eingeführt: über 3,5 Millionen, über 4 Millionen und über 5 Millionen. Während alle Apotheker mit Umsätzen über 3 Millionen Euro früher 166 Euro pro Monat zahlen mussten, stehen nun Beiträge von bis zu 208 Euro an (s. Tabelle).
Es wurde explizit betont, dass es sich nicht um eine Beitragserhöhung, sondern um eine Änderung handele. Tatsächlich dürften für die große Mehrheit der Apotheken in Bayern die Beiträge tatsächlich unverändert bleiben (siehe Tabelle). Die Einstufung in die jeweilige Gruppe beruht allerdings auf freiwilligen Angaben. Auf den Einwand eines Apothekers, dass Apotheken mit geringeren Umsätzen verhältnismäßig stärker belastet wurden, erklärte Hubmann, dass diese Apotheken in der Regel die Dienste des BAV auch stärker in Anspruch nähmen. Sie seien in der Regel personell schlechter ausgestattet und seien daher, zum Beispiel bei Retaxationen oder auch bei rechtlichen Fragen, eher auf Hilfe angewiesen.
1 Kommentar
Beitragserhöhungen?
von Heiko Barz am 06.07.2017 um 13:54 Uhr
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