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Wirkstoff in Kosmetika
Triclosan – welche Apothekenkosmetika enthalten das kritische Antiseptikum?
In regelmäßigen Wellen warnen Verbraucherzentralen, das Bundesinstitut für Risikobewertung oder auch Ökotest vor den Gefahren von Triclosan. Aktuell fordern rund 200 Wissenschaftler, den Einsatz von Triclosan in Kosmetika weltweit zu verbieten und auf rein – medizinisch sinnvoll – indizierte Zwecke zu beschränken. Wie sieht es in deutschen Apotheken mit Triclosan aus? Gibt es in Apotheken noch Kosmetika mit Triclosan? Die Lauer-Taxe sagt, ja. DAZ.online hat das überprüft.
Tumorpromovierend, endokrinologisch, resistenzfördernd – das sind nur einige der negativen Wirkungen, die Triclosan verursachen soll. Das Antiseptikum ist sowohl Bestandteil verschreibungspflichtiger Arzneimittel – Duogalen Creme und Infectocortisept Creme – als auch in zahlreichen Kosmetika enthalten. Vor allem diesen Einsatz in täglich verwendeten Pflegeprodukten, wie in Zahncremes, antiseptischen Seifen und Deos, kritisieren Wissenschaftler und Verbraucherschützer regelmäßig und vehement. Dabei ist die inflationäre Anwendung des viel kritisierten Antiseptikums schon vor Jahren reglementiert worden – zumindest teilweise.
Triclosan: Was ist erlaubt?
Der Einsatz von Triclosan wurde bereits 2014 durch eine EU-Verordnung 2014/358 stark eingeschränkt. Diese schuf ein europaweites Teilverbot für Triclosan: Die Anwendung von Triclosan wurde auf „rinse-off“-Produkte limitiert, die nach der Anwendung wieder abgespült werden. Seither ist das Antiseptikum in Körperpflegeprodukten wie Cremes oder Lotionen untersagt. Entsprechende Präparate genossen eine Übergangsfrist und durften noch bis 30. Juli 2015 abverkauft werden. Allerdings: In Zahnpasta, Shampoo, Flüssigseifen, Mundwässern ist es nach wie vor erlaubt und auch enthalten. Selbst in Deodorants, die wohl klassischerweise eher nicht zu den „rinse-off“-Kosmetika zählen und nach Applikation nicht abgewaschen werden. Im Gegenteil: Sie persistieren unter den Achselhöhlen auf der Haut – somit noch an einer Körperstelle, die besonders aufnahmefähig ist.
Triclosan ist aus Kosmetika und dem alltäglichem Pflegebereich in Deutschland also nicht verschwunden: Als Konservierungsmittel in kosmetischen Präparaten ist Triclosan bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent erlaubt. Die antiseptische und remanent desodorierende Eigenschaft wird außerdem in Deodorants ausgenutzt. Hier sind Konzentrationen bis 0,3 Prozent zulässig, bei Sprays bis 0,2 Prozent.
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