Retaxfalle

Formfehler bei Hilfsmitteln vermeiden

Stuttgart - 10.07.2017, 13:00 Uhr

Bei Abrechnungen von Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen gibt es in den Apotheken Probleme. (Foto: picture alliance)

Bei Abrechnungen von Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen gibt es in den Apotheken Probleme. (Foto: picture alliance)


Die Empfangsbestätigung fehlt, kein Datum neben der Unterschrift des Patienten – alles Formfehler, die keinen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Trotzdem wird retaxiert. Laut Deutschem Apothekenportal nehmen die Formfehler-Retaxationen bei den Hilfsmitteln zu. Worauf muss man achten, um Absetzungen zu vermeiden?

100 Hilfsmittel-Rezepte habe die AOK beanstandet, berichtet ein Kollege aus Baden-Württemberg. Der Grund? Das Datum bei der Empfangsbestätigung fehlt. So hatten die Patienten zwar unterschrieben, aber eben ohne Datum. Auch das DeutscheApothekenPortal erreichen nach eigener Aussage verstärkt Retaxationen nach Hilfsmittelabgaben aufgrund von Formfehlern. Wirtschaftlichen Schaden haben dabei in der Regel weder die Kassen noch die Patienten erlitten. Trotzdem kam es zu Rechnungsabsetzungen. 

Mit der Neufassung des Rahmenvertrags aus dem vergangenen Jahr wurde die Möglichkeit geschaffen, in vielen Fällen nachzubessern, bzw. geregelt, dass gewisse Formfehler bei ansonsten korrekter Belieferung nicht mehr zu Absetzungen führen. Der Haken an der Sache: Die Vereinbarungen sind nur für Arzneimittel verbindlich. Im Hilfsmittelbereich werden sie meist nicht akzeptiert. Die unübersichtliche, kleinteilige Vertragswelt hat hier keine übergreifende Regelung. Manche Verträge sehen vor, dass Formfehler heilbar sind, andere nicht. 

Da diese Formfehler offenbar zunehmend in den Fokus einiger Rezeptprüfstellen rücken, hat das DAP eine Liste zusammengestellt, auf welche Dinge man achten sollte:

Checkliste

Ist eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich? (AM-RL und Versorgungsverträge beachten)

Sind Sie dem Versorgungsvertrag beigetreten?

Es liegt keine Verordnung zusammen mit Arzneimitteln vor (Mischverordnungen sind nicht erlaubt)

Ist die Ziffer „7“ im Feld Hilfsmittel auf dem Rezept eingetragen?

Ist eine Diagnose bzw. Begründung angegeben?

Ist bei Leih- oder Dauerverordnungen der Verordnungszeitraum angegeben?

Wurde die Hilfsmittelnummer bei der Abrechnung angegeben?

Eine Notdienstgebühr ist nicht abrechenbar!

So lassen sich Probleme im Vorfeld vermeiden. 

In BaWü sind bei der AOK manche Dinge heilbar

Für den Kollegen aus Baden-Württemberg gibt es wenigstens gute Nachrichten. Zwar bestätigt auch der dortige LAV, dass es vermehrt Schwierigkeiten bei der Hilfsmittel-Abrechnung gibt. Unter anderem sei das darauf zurückzuführen, weil die Abrechnung nicht mehr zentral erfolgt, sondern seit Kurzem in den Händen der 14 Bezirksdirektionen liegt, wie eine Sprecherin des LAV gegenüber DAZ.online erklärte. Das fehlende Datum bei der Empfangsbestätigung ist jedoch gemäß dem neuen Hilfsmittelvertrag, der seit Februar 2017 gilt, zwischen dem LAV und der AOK BaWü heilbar. Ungelöst bleibt allerdings die logistische Herausforderung, die jeweiligen Patienten das Datum nachtragen zu lassen. Denn laut Aussage des Kollegen besteht die AOK darauf.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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