Die Einnahme Valproat enthaltender Arzneimittel kann bei schwangeren Frauen zu Fehlbildungen
des Kindes führen. Das ist bekannt – oder vielleicht doch nicht? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
darauf reagiert: Spezielle Patientenkarten sollen etwaige Informationslücken endgültig schließen. Diese sollen Apotheker und Ärzte ab sofort ihren Patientinnen im gebärfähigen Alter mitgeben, die mit Valproat therapiert werden. Die Patientenkarte informiert über
die Gefahr von Fehlbildungen beim ungeborenen Kind bei Vorliegen einer Schwangerschaft.
Am gestrigen Donnerstag sollten Apotheker eigentlich bereits ein solches Päckchen mit Valproat-Patientenkarten
erhalten, um – bis künftig jeder Valproatpackung automatisch eine beigelegt wird – die verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit direkt umsetzen zu können. Offenbar kamen die Patientenkarten allerdings nicht in jeder bundesweiten
Apotheke an. Was Apotheker in diesem Fall tun können – DAZ.online hat beim BfArM nachgefragt.
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