EU-Richtlinie

Kreditkartengebühren für Kunden werden abgeschafft

Da Bundestag und Bundesrat kürzlich eine EU-Richtlinie zu Zahlungsdiensten passieren ließen, dürfen Geschäfte zukünftig keine Gebühren für Kartenzahlungen mehr erheben. Insbesondere Online-Händler hatten bislang oft für Zahlung mit Kreditkarten Gebühren erhoben. Auch andere Details ändern sich.

Kreditkartengebühren für Kunden werden abgeschafft

Deutschland hat den Weg zur Umsetzung der neuen Zahlungsdienst-Richtlinie der EU freigemacht: Ab kommendem Jahr dürfen Händler keine Zusatzgebühren für häufig genutzte Zahlungsarten per Karte, Überweisung oder Lastschrift mehr verlangen. Bislang hatten insbesondere Versandgeschäfte oft zusätzliche Beträge beispielsweise für Kreditkartenzahlungen verlangt. Laut Bundesregierung gab es derartige Gebühren im stationären Handel praktisch nicht, obwohl es bislang zulässig gewesen wäre.

Die Richtlinie soll den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsangebote verbessern. „Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gleichzeitig sollen die Verbraucher zukünftig besser geschützt werden.

So setzten die neuen Regelungen die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit maximal 150 auf zukünftig 50 Euro herab. Während bislang nur vertraglich geregelt war, dass Lastschriften sich innerhalb von acht Wochen zurückholen lassen, wird dieses Erstattungsrecht nun im Gesetz verankert. Außerdem müssen nicht mehr die Kunden nachweisen, dass sie korrekt gehandelt haben – sondern die Zahlungsdienstleister müssen zukünftig Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Kunden nachzuweisen. Im Falle von Fehlüberweisungen sollen Verbraucher einfacher wieder an ihr Geld kommen.

Während sogenannte Zahlungsauslösedienstleister wie Paypal laut Bundesregierung bislang in einem „aufsichtsrechtlichen Graubereich“ agiert haben, werden sie zukünftig der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Gleichzeitig erhalten sie EU-weit Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt.

Um die Sicherheit der Transaktionen zu gewährleisten, müssen Anbieter bei risikoreichen Zahlungen im Internet für eine „starke Kundenauthentifizierung“ sorgen: So müssen Kunden sich zukünftig über mindestens zwei Komponenten (zum Beispiel Karte und Transaktionsnummer) legitimieren, wie es bereits viele Kreditkartenanbieter praktizieren. Nach Angaben der Bundesregierung werden pro Jahr rund 18 Milliarden Transaktionen bargeldlos abgewickelt – in 2,5 Millionen Fällen sei Betrug im Spiel. 

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