Novartis: Therapiefreiheit bleibt uneingeschränkt
Mittlerweile hat Novartis mit zahlreichen gesetzlichen
Krankenkassen Rabattverträge über Lucentis® abgeschlossen. Nun ist mit der
Debeka die erste private Krankenversicherung mit an Bord. Wie Novartis
mitteilt, gewährleiste der Vertrag eine qualitativ hochwertige und
wirtschaftliche Versorgung der Debeka-Mitglieder, die eine Therapie mit
Lucentis® benötigen. Dabei schränkten die Vertragsmodalitäten weder die
Therapie- und Verordnungsfreiheit der Ärzte noch die Wahlfreiheit der
Debeka-Versicherten ein.
Die Abrechnung der Rabatte erfolgt direkt zwischen den
Vertragspartnern. Rechtsgrundlage der Vereinbarung ist § 78 Abs. 3 Satz 2 des
Arzneimittelgesetztes (AMG). Der Vertrag läuft bereits und soll zunächst bis
31. Dezember 2018 gültig sein.
Es handelt sich um den ersten Rabattvertrag, der für ein
Produkt aus dem Novartis-Portfolio mit einer privaten Krankenversicherung
geschlossen wurde. Ob das Unternehmen künftig auch anderen Privaten
Preisnachlässe gewähren wird, lässt Novartis offen. In absehbarer Zeit werde
man keine weiteren Vereinbarungen dieser Art bekannt geben, schließe sie aber für die
Zukunft nicht aus, erklärte eine Novartis-Sprecherin gegenüber DAZ.online.
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