Beratungs-Quickie

Diclofenac unter Dauertherapie mit einem ACE-Hemmer

München/Stuttgart - 27.07.2017, 11:30 Uhr

(Foto: Schelbert / DAZ)

(Foto: Schelbert / DAZ)


Welche Punkte sind bei der Beratung in der Apotheke wichtig? Was für Zusatzinformationen können Sie zu den verordneten Arzneimitteln geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Diclofenac und den ACE-Hemmer Lisinopril für einen älteren Mann, der das Schmerzmedikament gegen akute Schmerzen verordnet bekommt.

Formalien-Check

Der Stammkunde Herr H. kommt am Tag der Rezeptausstellung in die Apotheke. Den ACE-Hemmer nimmt er schon längere Zeit ein. Das Schmerzmittel bekommt er wegen Schmerzen in der Schulter. Er ist am Wochenende von seinem E-Bike gestürzt.Verordnet sind zwanzig Tabletten Diclo dispers® (N1) sowie einhundert Tabletten Lisihexal® 20 mg (N3).

Das Kassenrezept ist vollständig und eindeutig. Der Arzt hat den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen, Rabattverträge sind daher zu beachten. Bei Austausch von Position eins ist auf eine schnelllösliche Arzneiform zu achten. Weisen alle rabattierten Arzneimittel ein verzögertes Freisetzungsverhalten auf, kann die Apotheke auf Grundlage des Rahmenvertrags § 4 (3) in Verbindung mit § 17 (5) ApBetrO die Substitution verhindern. Im vorliegenden Fall sind aufgrund einer „kritischen Darreichungsform“ Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Um Retaxationen zu vermeiden, ist eine Dokumentation auf dem Rezept erforderlich: Auch wenn eines von beiden reicht, empfiehlt es sich zur Sicherheit, neben dem Aufdrucken der Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 den individuellen Grund zu vermerken und mit Handzeichen und Datum zu versehen.

Der Kunde ist gebührenpflichtig.

Ab Ausstellungsdatum ist das Rezept einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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