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Bundesagentur für Arbeit
Apotheker/-in offiziell als „Mangelberuf“ eingestuft
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Apothekerberuf erstmals als „Mangelberuf“ eingestuft. In der sogenannten „Fachkräfteengpassanalyse“, in der Berufe mit Nachwuchsproblemen aufgelistet werden, erschienen die Apotheker im Dezember 2016 zum ersten Mal. Nun hat sich die Tendenz bestätigt: Offene Apothekerstellen bleiben in der Regel 40 Prozent länger unbesetzt als andere Fachkräfte-Positionen. Die ABDA relativiert.
Die Nachwuchsprobleme im Apothekerberuf gehören seit Jahren zu den größten berufspolitischen Baustellen. Immer häufiger heißt es in der Lokalpresse: „Apotheke x musste schließen, weil kein Nachfolger gefunden wurde.“ Und auch Verbände und Kammern mühen sich um Nachwuchs. Die Kammer Brandenburg kämpft beispielsweise seit Jahren um einen eigenen Pharmazie-Studiengang in Brandenburg. Und eine Hoffnung des ABDA-Perspektivpapiers 2030 ist es, den Beruf für junge Menschen attraktiver zu machen.
Dass die Nachwuchsprobleme drücken und inzwischen chronischer Natur sind, bescheinigt den Apothekern nun auch die Bundesagentur für Arbeit. Die Behörde veröffentlicht zwei Mal pro Jahr die sogenannte „Fachkräfteengpassanalyse“. In der Analyse wertet die BA ihre Arbeitslosenzahlen in Fachkräfte-Berufen der vergangenen sechs Monate aus und listet anschließend auf, in welchen Berufen der Mangel am höchsten ist. Insgesamt 21 Berufsgruppen sind derzeit von einem solchen offiziellen Mangel betroffen. Im Dezember 2016 hatte die BA in dieser Auflistung erstmals den Apothekerberuf erwähnt. Und der Mangel hat sich bestätigt: Auch in der neuen Auswertung vom Juni 2017 sind die Apotheker enthalten.
Aber wie funktioniert die Analyse? Damit ein Beruf offiziell zum Mangelberuf erklärt wird, müssen folgende Kriterien vorliegen: Die Vakanzzeit – also die Zeit, in der Stellen im Durchschnitt unbesetzt blieben – muss 40 Prozent über dem Durchschnitt aller Berufe liegen. Zweitens muss die Relation von Arbeitslosen zu offenen Stellen, also die Zahl der Arbeitssuchenden, die sich auf eine offene Stelle bewerben, kleiner als vier sein. Drittens wird die berufsspezifische Arbeitslosenquote gemessen: Diese sagt aus, wie viele Arbeitssuchende es im Verhältnis zu Berufstätigen gibt. Die Quote muss kleiner als 3 Prozent sein, um den Beruf als „Mangelberuf“ zu qualifizieren.
12 Kommentare
Frage
von Almedin Brkic am 29.01.2019 um 10:34 Uhr
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Mangelberuf
von Apothekerin am 31.07.2017 um 21:50 Uhr
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AW: Mangelberuf
von uffff…. am 01.08.2017 um 10:52 Uhr
Bundesanstalt für Arbeit für Apotheker?
von Andreas Gruenebaum am 31.07.2017 um 20:07 Uhr
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Mangelberuf
von uffff…. am 31.07.2017 um 19:23 Uhr
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Zange gewollt
von Ratatosk am 31.07.2017 um 18:42 Uhr
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Ursachenforschung
von Pierre Roer am 31.07.2017 um 18:40 Uhr
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AW: Ursachenforschung
von Tilman Hecht am 31.07.2017 um 19:01 Uhr
AW: Ursachenforschung
von Pierre Roer am 31.07.2017 um 23:33 Uhr
es mangelt nicht an Gründen
von Manfred Lagger am 31.07.2017 um 18:37 Uhr
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Bitte um Besinnung und Umkehr: Macht euch ehrlich!
von Wolfgang Müller am 31.07.2017 um 13:49 Uhr
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ABDA
von Martin Lörzer am 31.07.2017 um 13:43 Uhr
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