Todesfälle nach Gentherapie

Kommission entlastet Münchener Kinderarzt

Stuttgaft - 02.08.2017, 16:24 Uhr

Der Münchener Kinderarzt Christoph Klein hat Kinder, die an einer schweren Erbkrankheit litten, gentherapeutisch behandelt. (Foto: Gernot Krautberger / Fotola)

Der Münchener Kinderarzt Christoph Klein hat Kinder, die an einer schweren Erbkrankheit litten, gentherapeutisch behandelt. (Foto: Gernot Krautberger / Fotola)


Nach dem Tod von drei Kindern, die zwischen 2006 und 2009 an einer experimentellen Gentherapie-Studie teilgenommen hatten, sieht sich der behandelnde Arzt und Direktor des Dr. von Haunerschen Kinderspitals Professor Christoph Klein entlastet. Eine Untersuchungskommission kommt zu dem Schluss, ihm sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Der Fall hatte seinerzeit aufgrund einer  Reportage im Magazin der Süddeutschen Zeitung für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt.

Durch eine experimentelle Gentherapie sollten Kinder, die an dem dem seltenen und lebensbedrohlichen Wiskott-Aldrich-Syndrom (WAS) litten, an der Uni-Klinik in München geheilt werden. Es handelt sich dabei um eine X-chromosomal rezessiv vererbte Erkrankung mit Insuffizienz der Blutgerinnung und des Immunsystems, die sich charakteristischerweise in der Symptomen-Trias Ekzem (Hautausschlag), Thrombozytopenie (Mangel an Blutplättchen) und rezidivierende Infektionen äußert. Die Lebenserwartung beträgt im Allgemeinen nicht mehr als zehn Jahre.

Zwar schlug die zwischen den Jahren 2006 und 2009 durchgeführte Therapie bei neun von zehn Kindern zunächst an – doch acht Probanden erkrankten als Nebenwirkung der Gentherapie an Leukämie, drei verstarben. Im April 2016 berichtete das Magazin der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) in einem mehrseitigen Bericht über den „Fall“ und warf Klein gravierendes Fehlverhalten vor. Diesen Vorwurf wollte der Wissenschaftler nicht auf sich sitzen lassen, wehrte sich gegen die Berichterstattung und konnte vor dem Landgericht Hamburg einen Teilerfolg erringen. Fünf von sieben beanstandeten Aussagen durfte das Magazin fortan nicht mehr wiederholen. Nach Intervention des bayerischen Wissenschaftsministers Ludwig Spaenle, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Klinik ist, wurde an der Uni-Klinik eine Expertenkommission eingesetzt, um den Vorwürfen gegen Klein auf den Grund zu gehen.

Gremium sieht keine Anhaltspunkte für ein wissenschaftliches Fehlverhalten

Wie es in dem jetzt vorliegenden Bericht der „Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft der Medizinischen Fakultät der Universität München“ jetzt heißt, ergaben sich für das Gremium keine Anhaltspunkte für ein wissenschaftliches, rechtliches oder ethisches Fehlverhalten Kleins. Die Eltern der Kinder seien vorab ausführlich über die Behandlung, ihre Vorteile und Risiken mündlich und schriftlich aufgeklärt worden, bei Patienten aus dem europäischen oder nicht-europäischen Ausland „mithilfe jeweils verständlicher fremdsprachiger Versionen der Ausklärungsschriften und/oder Dolmetscher“. Allerdings ist die Zusammensetzung der „Selbstkontroll-Kommission“ auch auf Kritik gestoßen. Ein Kommentator auf Zeit-online spricht von einem „unbefriedigenden Prüfungsergebnis“, da hier die Universität „auch über sich selbst zu Gericht“ gesessen habe. Dies gelte im Übrigen auch für eine Kommission an der Medizinischen Hochschule in Hannover, die den tragischen Tod der Kinder in einem weiteren Verfahren prüft. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in den nächsten Monaten erwartet.


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