Apothekenpflicht

Die CDU und die Homöopathie – eine Partei, zwei Meinungen

Berlin - 03.08.2017, 07:00 Uhr

Keinen Änderungsbedarf: Aus Sicht von CDU-Politiker Michael Hennrich sollten homöopathische Präparate weiterhin nur in Apotheken verkauft werden dürfen. (Foto: Külker)

Keinen Änderungsbedarf: Aus Sicht von CDU-Politiker Michael Hennrich sollten homöopathische Präparate weiterhin nur in Apotheken verkauft werden dürfen. (Foto: Külker)


Die Apothekenpflicht homöopathischer Arzneimittel beschäftigt weiterhin die Gesundheitspolitik. Nachdem die CDU-Verbraucherschutzexpertin im Namen der Unions-Bundestagsfraktion mitteilte, Homöopathika hätten in der Apotheke nichts zu suchen, widerspricht nun CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich. Der Gesundheitspolitiker meint: Die Apothekenpflicht dient dem Schutz der Patienten.

Mechthild Heil, in der Bundestagsfraktion der Union zuständig für Verbraucherfragen, sprach sich im Namen der gesamten Fraktion in der vergangenen Woche dafür aus, dass homöopathische Präparate aus der Apothekenpflicht entlassen und die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nur noch in deutscher Sprache auf die Packungen gedruckt werden sollte. Heil erklärte in einer Pressemitteilung der Fraktion: „Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein, es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln. Wir sollten dem durch eine klare Regelung entgegenwirken.“

Aber war dieser Vorstoß innerhalb der Fraktion abgestimmt? Heil selbst erklärte in einem Interview mit der Berliner Morgenpost, dass ihre Kollegen aus der Gesundheitspolitik Bescheid wüssten. Und auch Fraktionskollege Michael Hennrich bestätigt: „Ich wurde über die Pressemitteilung der Unionsfraktion in Kenntnis gesetzt. Die Aussagen gehen auf eine Initiative der Kollegin Heil zurück, die sich in unserer Fraktion um Verbraucherfragen kümmert.“

Hennrich widerspricht Parteikollegin bei der Apothekenpflicht

Inhaltlich kommen die beiden CDU-Politiker allerdings nicht zueinander: „In der Sache stimme ich der Kollegin nicht ganz zu: Ich persönlich würde aus gesundheitspolitischen Gründen an der Apothekenpflicht festhalten. Mir ist wichtig, dass Menschen, wenn sie meinen, dass sie ein gesundheitliches Problem haben, einen niedrigschwelligen Zugang zu einem studierten Heilberufler haben, und das bietet die Apotheke. Die Beratung durch die Apotheker ist mir sehr wichtig, sie dient aus meiner Sicht auch dem Patientenschutz“, erklärt Hennrich. Der CDU-Politiker aus Baden-Württemberg ist langjähriger Berichterstatter der Unionsfraktion für das Thema Arzneimittel.

Aus Sicht von Hennrich wäre wohl auch die Mitteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt nötig gewesen. Der CDU-Politiker weiter: „Mir persönlich fällt auf, mit welcher Schärfe und mit welcher Heftigkeit die Diskussion um die Homöopathie geführt wird. Aus meiner Sicht hat die Initiative der Kollegin die Debatte nochmals angefeuert, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt erforderlich war.“

Zumindest in der Gesundheitspolitik ist Heil mit ihrem Vorstoß somit auf großen Widerstand aus allen Fraktionen gestoßen. Zuletzt hatte sich die Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler für einen Erhalt der Apothekenpflicht für Homöopathika ausgesprochen. Vogler will vermeiden, dass sich der Vertrieb der Präparate verselbstständigt und sich eine „Esoterik-Blase“ außerhalb der Apotheke bildet. Zuvor hatten sich auch SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar und ihre Grünen-Kollegin Kordula Schulz-Asche für einen Verbleib der Homöopathika in der Apotheke ausgesprochen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

ich verstehe sie auch nicht

von Monika Jansen Homöopathin am 18.08.2017 um 14:11 Uhr

Sehr geehrter Herr Aust,
ich kann Sie leider auch nicht verstehen.
Wenn die Homöopathie eine wirkungslose Heilmethode wäre, dann wäre Hahnemanns Vermächtnis längst gestorben. Ist es aber nicht, aber warum nicht?
Weil es vielen Patienten schon geholfen hat.
Lediglich das "WIE" ist noch nicht erklärbar.
Machen Sie sich doch mal die Mühe und recherchieren mal gründlich was denn dahinter steckt.
Ich würde Ihnen als Anfangslektüre das Buch von Gerhard Risch: Naturheilkunst, Homöopathik, sehr empfehlen.
Es wird ihr Wissen sehr bereichern.
Ansonsten würde ich Ihnen auch gerne zur Aufklärung und mehrung von Wissen über die Homöopathie zur Verfügung stehen.
Um zum Thema grundsätzlich noch etwas zu sagen, finde ich es eine absurde Idee die lateinischen Namen durch deutsche zu ersetzen, dank Internet kann das jeder selbst nachschauen. Was ist denn mit den schulmedizinischen Beschreibungen? was bedeutet denn Voltaren?, Ibuprofen? Azathioprin? kann auch keiner was mit anfangen.
Ich wünsche allen viel Gesundheit und ein Lächeln

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Kannitverstaan

von Norbert Aust am 03.08.2017 um 11:34 Uhr

Ein paar Fragen an Herrn Hennrich:
- In welcher Form würde ein Entfall der Apothekenpflicht für Homöopathika einen "niedrigschwelligen Zugang zu einem studierten Heilberufler" verhindern?
- Welchen Nutzen hätte ein Patient von einem solchen Zugang? Der Apotheker darf ja keine Diagnosen stellen oder therapieren.
- In welcher Form wird eine Beratung des Patienten in der Apotheke durch den Wegfall der Apothekenpflicht für Homöopathika behindert?
- Worin besteht diese Beratung? "Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt" ist etwa so sinnvoll wie "Wenn Sie in Ihr Auto einsteigen wollen, machen Sie vorher die Tür auf."
- Also zusammengefasst: Wen schützt die Apothekenpflicht wirkungsloser Homöopathika auf welche Weise wovor?

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