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BfArM
Gefälschtes Sovaldi und Velcade in Deutschland gefunden
Am heutigen Montag informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dass zwei gefälschte Arzneimittel in Deutschland gefunden wurden. Eine Fälschung des Hepatitis-C-Mittels Sovaldi enthält wie zuvor bei Harvoni weiße statt gelbe Tabletten, beim Krebsmittel Velcade wurde offenbar nur die Verpackung und die Durchstechflasche gefälscht.
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am heutigen Montag bekanntgab, wurden zwei gefälschte Arzneimittel in Deutschland entdeckt. Bei Nachuntersuchungen zu dem Fälschungsfall des Hepatitis-C-Mittels Harvoni® wurde festgestellt, dass auch das gleichfalls vom Hersteller Gilead für Hepatitis C zugelassene Präparat Sovaldi® (Sofosbuvir) von einer ähnlichen Fälschung betroffen ist: Beide Arzneimittel werden in Europa eigentlich als gelbe Tabletten vertrieben, doch wurden weiße Tabletten aufgefunden. „Weitere Veränderungen betreffen die Verpackung, wobei eine Unterscheidung ohne direkten Vergleich mit einer Originalverpackung nicht möglich ist“, erklärt das BfArM.
Die gefälschten Packungen der 400mg Filmtabletten tragen die Chargenbezeichnung VVDXD (Verfallsdatum 01/2019), bei der es sich laut BfArM um eine real existierende Charge für den deutschen Markt handelt. Bislang ist unklar, ob die Tabletten wie bei den Harvoni®-Fälschungen auch Wirkstoff enthalten. „Die Ergebnisse bezüglich Identität und Gehalt des Wirkstoffes Sofosbuvir der betroffenen Packungen sind Gegenstand weiterer, laufender Untersuchungen“, erklärt die Behörde.
Die Apotheken werden gebeten, Patienten, welche Sovaldi® über ihre Apotheke erhalten beziehungsweise bereits erhalten haben, über diesen Fall zu informieren und im Falle einer Fälschung die üblichen Meldewege einzuhalten. Patienten, die feststellen, dass es sich um weiße Tabletten handelt, sollen diese nicht einnehmen und sich an ihren behandelnden Arzt oder ihren Apotheker wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen, erklärt das BfArM. Für den Austausch benötige es einer neuen ärztlichen Verschreibung.
Das BfArM stehe in engem Kontakt mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständig sind, sowie mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, heißt es in einer Pressemitteilung. „Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.“
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